Beschluss: zur Kenntnis genommen

Am 06.06.2019 ist das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Brandenburg (Brandenburgisches Zweckentfremdungsverbotsgesetz - BbgZwVbG) in Kraft getreten. Danach können Gemeinden qua Satzung bestimmen, dass Wohnraum nur mit ihrer Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden darf - vorausgesetzt, dass in der Gemeinde die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist und der Wohnraummangel nicht auf andere Weise mit zumutbaren Mitteln und in angemessener Zeit abgeholfen werden kann. Entsprechende Feststellungen müssen durch die die Gemeinde getroffen werden, bevor sie eine Zweckentfremdungsverbotssatzung erlässt.

Zweckentfremdung im Sinne des BbgZwVbG liegt vor, wenn Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken genutzt wird. Dies ist unter anderem der Fall, wenn Wohnraum „länger als sechs Monate leer steht“ (§ 1 Abs. 1 Nr. 3). Gemäß § 3 kann die Gemeinde „anordnen, dass eine nicht genehmigungsfähige Zweckentfremdung beendet und der Wohnraum wieder Wohnzwecken zugeführt wird“.

Auch für Kleinmachnow ist eine anhaltend hohe Nachfrage nach Wohnraum zu konstatieren. Diese bezieht sich sowohl auf Kaufimmobilien als auch auf das Segment der Mietwohnungen, welche ein gleichermaßen knappes wie zunehmend 'teures' Gut darstellen (und das absehbar auch unter Berücksichtigung der innergemeindlichen Neubauvorhaben bleiben werden). Umso mehr muss der Umstand irritieren, dass es in unserer Kommune eine Reihe von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern gibt, die offenkundig seit langem, teils seit Jahren, leerstehen.

 

Im Hinblick hierauf frage ich den Bürgermeister:

1.   Hat die Gemeindeverwaltung einen Überblick über den in Rede stehenden Wohnraumleerstand? Wenn ja, bitte ausführen.

2.   Sind verwaltungsseitig Maßnahmen/Aktivitäten zur Verringerung dieses Leerstands ergriffen worden? Wenn ja, bitte darlegen.

3.   Sind (weitere) Maßnahmen/Aktivitäten geplant?

4.   Prüft bzw. erwägt die Gemeindeverwaltung den Erlass einer Zweckentfremdungsverbotssatzung gemäß BbgZwVbG? Sofern nein, bitte Angabe der Gründe; sofern ja, bitte Darlegung der Pro-Argumente und der weiteren Schritte.

 

 

Die Beantwortung der Fragen wird nachgereicht.