Herr Schubert berichtet, dass Herr Liebrenz, Vorsitzender der Gemeindevertretung, und er selbst sich am 1. März 2023 in den Räumen des BAPU Restaurants, Stahnsdorfer Damm 19 mit der Eigentümerfamilie auf deren Bitte hin getroffen haben. Die Eigentümer wollten wissen, wie es planungsrechtlich weitergehen könnte. Die beiden Mitglieder der Gemeindevertretung stellten zunächst klar, dass das zuletzt vorgestellte Projekt von der Gemeindevertretung abgelehnt wurde, damit zurzeit kein aktueller Bebauungsplanentwurf im Raum stehe und hierfür ein neuer Anlauf durch eine Fraktion oder die Verwaltung gemacht werden müsse. Dann wurde der Eigentümerfamilie verdeutlicht, dass für einen neuen Anlauf aus Sicht der Gemeindevertreter insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein müssten:

1)         Die Eigentümer entwickeln einen baulich gegenüber der abgelehnten Version deutlich abgespeckten und städtebaulich ansprechenden Entwurf.

2)         Sie entwickeln ein Betriebskonzept, in dem insbesondere die Nutzung der Außenflächen, die Zahl der Sonderveranstaltungen (z.B. große Hochzeiten) und die Immissions-belastung der Nachbarschaft dargestellt sind. Die Betriebsbeschreibung wäre im Be-bauungsplanverfahren vorzulegen. Eine Musikbeschallung der Außenflächen beispiels-weise sei wohl nicht möglich, so die beiden Gemeindevertreter.

3)         Der Sommer 2023 wird abgewartet, um zu schauen, ob es im laufenden Betrieb erneut Lärmbeschwerden der Nachbarschaft gibt.

Die Eigentümerfamilie solle außerdem überlegen, ob der Standort überhaupt für ihre Zwecke geeignet sei. Eine Art „partylocation“ könne dort nicht entwickelt werden. Die Eigentümer versicherten, dass sie ein derartiges Konzept nicht vor Augen hätten, sondern sich hierfür eher nach Berlin-Mitte orientieren werden. Man wolle den Standort an der Schleusenbrücke aber „konservativ“ weiter betreiben und auch in dem möglichen Umfang erweitern.