Sitzung: 04.09.2023 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig abgelehnt ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 067/23
Herr Lutter
erläutert die Beschlussvorlage. Während der frühzeitigen Beteiligungen gab es
keine Äußerungen, die zu grundlegenden Änderungen des Plankonzeptes geführt
hätten. Der Großteil des künftigen Bebauungsplan-Gebietes ist derzeit Wald nach
Landeswaldgesetz. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes werden die privaten
Eigentümerinnen und Eigentümer im Rahmen ihres Bauantrages deshalb auch einen
Antrag auf Waldumwandlung stellen müssen.
An der Diskussion beteiligen sich:
Herr Fiehler, Herr Bültermann, Frau Sahlmann
Diskussionspunkte sind:
- Kann das Niederschlagswasser in Seen
abgeleitet werden oder ist das nur ein technischer Hinweis im
Bebauungsplan-Entwurf?
- Es gibt keinen Hinweis zur künftigen
Wärmeversorgung. Was ist geplant?
- Kann man keine Pflicht für die Solaranlagen
in den B-Plan schreiben?
Antworten:
- Der enthaltene Hinweis zur
„Niederschlagswasser-Ableitung in Seen“ ist falsch und wird korrigiert.
- Die anfänglichen Überlegungen zur
Realisierung eines Nahwärmenetzes wurden verworfen. Schwierigkeit ist, dass zum
jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden kann, wann und mit welchem
Wärmebedarf die knapp 20 Baugrundstücke in Nutzung gehen. Die Planung
eines rentablen Nahwärmenetzes ist deshalb kaum möglich.
-
Die Möglichkeit, eine Pflicht für
Solaranlagen in die Festsetzungen aufzunehmen, wird geprüft. Allerdings sollen
auch größere Teile des Baumbestandes erhalten bleiben, was die Solarnutzung im
Plangebiet erschweren könnte.
Herr Bültermann (zu
Protokoll): Die Flurstücke 1552 und 1553 sind in
privatem Eigentum. Flurstück 1552 soll öffentliche Grünfläche werden. Ist
dem privaten Eigentümer bekannt, dass er damit bezogen auf Flst. 1552
enteignet werden soll? Ich finde eine Enteignung schlichtweg unmöglich. Man
könnte mit Einverständnis des Eigentümers den kleinen östlichsten Stummel des
„L“-förmigen Flst. 1552 als öffentliche Verkehrsfläche ausweisen, aber
nicht über die gesamte Länge eine öffentliche Grünfläche festsetzen. Ich halte
es für gerechtfertigt, dem privaten Eigentümer eine Verwertung seines Besitzes
zu ermöglichen und ggf. auf seinem Besitz baulich tätig zu werden.
Herr Ernsting:
Die Verwaltung hat sich bei der Entwurfserarbeitung an den Beschluss der
Gemeindevertretung vom Frühjahr 2022 gehalten. Danach soll Flur 9,
Flurstück 1552 als öffentliche und nicht als private Grünfläche
festgesetzt werden. Es sind auch noch weitere Flächen in privatem Eigentum,
etwa die künftigen Straßenverkehrsflächen „Wolfswerder“ und „Am Rund“. Die
Frage der vertraglichen Regelung oder im Zweifel der Enteignung aus städtebaulichen
Gründen wird deshalb tatsächlich relevant werden. Flurstück 1553 ist, wie
von der Gemeindevertretung beschlossen, jetzt als Wohnbauland vorgesehen. Hier
hat der private Eigentümer die Möglichkeit, es als Teil des Baulandes
weiterzuverkaufen. Eine öffentliche Zweckbestimmung von Flst. 1552 ist
deshalb nötig, weil es für Ausgleichszwecke benötigt wird und künftig die
Zuwegung zur östlich angrenzenden freien Landschaft aufnehmen soll. Die ist bei
privater Nutzung nur schwer möglich.
Frau Sahlmann (zu
Protokoll): Es bekannt, dass ich die Bebauung Am Rund
ablehne. Unsere Vorfahren habe dort eine Frischluftschneise festgelegt. Die
Bebauung wäre ein Einschnitt in die vorhandene Fischluftschneise, die bis zum
Buschgraben und darüber hinaus reicht. Sie ist nicht nur für Kleinmachnow
sinnvoll und nützlich, sondern auch für das Berliner Stadtgebiet. Ich finde es
nicht richtig, wie vorhin gesagt worden ist, dass wir mit dem B-Plan eine
begrünte Oase schaffen und durch die geringe Grundflächenzahl Wald erhalten.
Das Gegenteil ist der Fall, etliche Leute, die dort Flächen besitzen, haben
inzwischen Bäume gerodet. Jetzt wachsen da nur noch Büsche. Die Natur ist
dadurch geschädigt worden und ich befürchte, dass die Natur noch mehr
geschädigt wird, wenn man jetzt den Straßenbau durchführt und durch Erdarbeiten
in die Grünflächen eingreift.
Abstimmungsergebnis:
3
Zustimmungen / 4 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – mehrheitlich abgelehnt