Beschluss: einstimmig abgelehnt ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Lutter erläutert die Beschlussvorlage. Während der frühzeitigen Beteiligungen gab es keine Äußerungen, die zu grundlegenden Änderungen des Plankonzeptes geführt hätten. Der Großteil des künftigen Bebauungsplan-Gebietes ist derzeit Wald nach Landeswaldgesetz. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes werden die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer im Rahmen ihres Bauantrages deshalb auch einen Antrag auf Waldumwandlung stellen müssen.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Fiehler, Herr Bültermann, Frau Sahlmann

 

Diskussionspunkte sind:

-     Kann das Niederschlagswasser in Seen abgeleitet werden oder ist das nur ein technischer Hinweis im Bebauungsplan-Entwurf?

-     Es gibt keinen Hinweis zur künftigen Wärmeversorgung. Was ist geplant?

-     Kann man keine Pflicht für die Solaranlagen in den B-Plan schreiben?

 

Antworten:

-     Der enthaltene Hinweis zur „Niederschlagswasser-Ableitung in Seen“ ist falsch und wird korrigiert.

-     Die anfänglichen Überlegungen zur Realisierung eines Nahwärmenetzes wurden verworfen. Schwierigkeit ist, dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden kann, wann und mit welchem Wärmebedarf die knapp 20 Baugrundstücke in Nutzung gehen. Die Planung eines rentablen Nahwärmenetzes ist deshalb kaum möglich.

-       Die Möglichkeit, eine Pflicht für Solaranlagen in die Festsetzungen aufzunehmen, wird geprüft. Allerdings sollen auch größere Teile des Baumbestandes erhalten bleiben, was die Solarnutzung im Plangebiet erschweren könnte.

 

Herr Bültermann (zu Protokoll): Die Flurstücke 1552 und 1553 sind in privatem Eigentum. Flurstück 1552 soll öffentliche Grünfläche werden. Ist dem privaten Eigentümer bekannt, dass er damit bezogen auf Flst. 1552 enteignet werden soll? Ich finde eine Enteignung schlichtweg unmöglich. Man könnte mit Einverständnis des Eigentümers den kleinen östlichsten Stummel des „L“-förmigen Flst. 1552 als öffentliche Verkehrsfläche ausweisen, aber nicht über die gesamte Länge eine öffentliche Grünfläche festsetzen. Ich halte es für gerechtfertigt, dem privaten Eigentümer eine Verwertung seines Besitzes zu ermöglichen und ggf. auf seinem Besitz baulich tätig zu werden.

 

Herr Ernsting: Die Verwaltung hat sich bei der Entwurfserarbeitung an den Beschluss der Gemeindevertretung vom Frühjahr 2022 gehalten. Danach soll Flur 9, Flurstück 1552 als öffentliche und nicht als private Grünfläche festgesetzt werden. Es sind auch noch weitere Flächen in privatem Eigentum, etwa die künftigen Straßenverkehrsflächen „Wolfswerder“ und „Am Rund“. Die Frage der vertraglichen Regelung oder im Zweifel der Enteignung aus städtebaulichen Gründen wird deshalb tatsächlich relevant werden. Flurstück 1553 ist, wie von der Gemeindevertretung beschlossen, jetzt als Wohnbauland vorgesehen. Hier hat der private Eigentümer die Möglichkeit, es als Teil des Baulandes weiterzuverkaufen. Eine öffentliche Zweckbestimmung von Flst. 1552 ist deshalb nötig, weil es für Ausgleichszwecke benötigt wird und künftig die Zuwegung zur östlich angrenzenden freien Landschaft aufnehmen soll. Die ist bei privater Nutzung nur schwer möglich.

 

Frau Sahlmann (zu Protokoll): Es bekannt, dass ich die Bebauung Am Rund ablehne. Unsere Vorfahren habe dort eine Frischluftschneise festgelegt. Die Bebauung wäre ein Einschnitt in die vorhandene Fischluftschneise, die bis zum Buschgraben und darüber hinaus reicht. Sie ist nicht nur für Kleinmachnow sinnvoll und nützlich, sondern auch für das Berliner Stadtgebiet. Ich finde es nicht richtig, wie vorhin gesagt worden ist, dass wir mit dem B-Plan eine begrünte Oase schaffen und durch die geringe Grundflächenzahl Wald erhalten. Das Gegenteil ist der Fall, etliche Leute, die dort Flächen besitzen, haben inzwischen Bäume gerodet. Jetzt wachsen da nur noch Büsche. Die Natur ist dadurch geschädigt worden und ich befürchte, dass die Natur noch mehr geschädigt wird, wenn man jetzt den Straßenbau durchführt und durch Erdarbeiten in die Grünflächen eingreift.

 


Abstimmungsergebnis:

3 Zustimmungen / 4 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – mehrheitlich abgelehnt