Beschluss: einstimmig beschlossen mit Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Herr Ernsting: Für das gemeindeeigene Grundstück der Alten Hakeburg soll ein Erbbaurecht bestellt werden. Zugleich soll festgelegt werden, dass das Gebäude unter denkmalschutzrechtlichen Gesichtspunkten wieder aufgebaut werden muss. Diese Drucksache soll zunächst die Grundsatzfrage klären, ob die Verwaltung Vorbereitungen zur Bestellung eines Erbbaurechts aufnehmen soll oder nicht.

 

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Schubert, Herr Prof. Sommer, Herr Hurnik, Frau Masche, Frau Scheib, Herr Fiehler

 

Diskussionspunkte sind:

-       Der Beschlussvorschlag reicht noch nicht aus. Damit wir sicher sein können, dass der Wiederaufbau in der von uns gewünschten Gestalt der Alten Hakeburg stattfindet, sollte zusätzlich ein Städtebaulicher Vertrag mit dem Bauherren geschlossen werden, in dem steht, in welcher Form/Kubatur das Gebäude genau errichtet wird. Darüber muss die Gemeindevertretung entscheiden und diese Planung wird dann Anlage zum Städtebaulichen Vertrag.

-       Über Form bzw. Kubatur sollte ein Auswahlgremium entscheiden, das sich aus je einem Mitglied jeder Fraktion zusammensetzt.

-       Was geschieht nach Ablauf des Erbbaupachtvertrages?

-       Der Beschlussvorschlag, Punkt 3 sollte wie folgt ergänzt werden:
„…. eines entsprechenden Entwurfes eines städtebaulichen Vertrages einschließlich der zu realisierenden Entwurfsplanung des Vorhabens und eines entsprechenden Entwurfes des Erbbaurechtsvertrages …“

 

Die Mitglieder des Bauausschusses kommen überein, ein Auswahlgremium zu berufen, in dem die vom Eigentümer erarbeiteten, dem Ausschuss aber nicht vorliegenden Pläne gesichtet und eine Vorzugsvariante ausgewählt wird. Diese Vorzugsvariante soll Anlage zum Städtebaulichen Vertrag werden. In das Gremium berufen werden Frau Scheib (für CDU), Prof. Sommer (für SPD), Frau Masche (für FDP), Frau Sahlmann (für B90/Grüne) und Herr Templin (für BiK).

 

Es wurde folgende Maßgabe wurde formuliert:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, ein entsprechendes Vergabeverfahren durchzuführen. Das Ergebnis einschließlich eines entsprechenden Entwurfes des Erbbaurechtsvertrages und eines Entwurfes für einen Städtebaulichen Vertrag mit dem verbindlich vorgesehenen Bebauungs-Entwurf ist der Gemeindevertretung zur Beratung und Billigung vorzulegen.

 

Diese Maßgabe wurde von der Verwaltung übernommen. Die Drucksache wurde mit der Maßgabe zur Abstimmung gestellt.


Abstimmungsergebnis:

6 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 1 Enthaltungen – Einstimmig empfohlen mit Änderungsvorschlag.