Sitzung: 04.09.2023 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen mit Maßgabe
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 068/23
Herr
Ernsting: Für das gemeindeeigene Grundstück der Alten Hakeburg
soll ein Erbbaurecht bestellt werden. Zugleich soll festgelegt werden, dass das
Gebäude unter denkmalschutzrechtlichen Gesichtspunkten wieder aufgebaut werden
muss. Diese Drucksache soll zunächst die Grundsatzfrage klären, ob die
Verwaltung Vorbereitungen zur Bestellung eines Erbbaurechts aufnehmen soll oder
nicht.
An
der Diskussion beteiligen sich:
Herr
Schubert, Herr Prof. Sommer, Herr Hurnik, Frau Masche, Frau Scheib, Herr
Fiehler
Diskussionspunkte
sind:
-
Der Beschlussvorschlag reicht noch nicht
aus. Damit wir sicher sein können, dass der Wiederaufbau in der von uns
gewünschten Gestalt der Alten Hakeburg stattfindet, sollte zusätzlich ein
Städtebaulicher Vertrag mit dem Bauherren geschlossen werden, in dem steht, in
welcher Form/Kubatur das Gebäude genau errichtet wird. Darüber muss die
Gemeindevertretung entscheiden und diese Planung wird dann Anlage zum
Städtebaulichen Vertrag.
- Über
Form bzw. Kubatur sollte ein Auswahlgremium entscheiden, das sich aus je einem
Mitglied jeder Fraktion zusammensetzt.
- Was
geschieht nach Ablauf des Erbbaupachtvertrages?
-
Der Beschlussvorschlag, Punkt 3 sollte
wie folgt ergänzt werden:
„…. eines entsprechenden Entwurfes eines städtebaulichen Vertrages
einschließlich der zu realisierenden Entwurfsplanung des Vorhabens und eines
entsprechenden Entwurfes des Erbbaurechtsvertrages …“
Die Mitglieder des
Bauausschusses kommen überein, ein Auswahlgremium zu berufen, in dem die vom
Eigentümer erarbeiteten, dem Ausschuss aber nicht vorliegenden Pläne gesichtet
und eine Vorzugsvariante ausgewählt wird. Diese Vorzugsvariante soll Anlage zum
Städtebaulichen Vertrag werden. In das Gremium berufen werden Frau Scheib (für
CDU), Prof. Sommer (für SPD), Frau Masche (für FDP), Frau Sahlmann (für
B90/Grüne) und Herr Templin (für BiK).
Es wurde folgende Maßgabe
wurde formuliert:
Der Bürgermeister wird
beauftragt, ein entsprechendes Vergabeverfahren durchzuführen. Das Ergebnis
einschließlich eines entsprechenden Entwurfes des Erbbaurechtsvertrages und
eines Entwurfes für einen Städtebaulichen Vertrag mit dem verbindlich
vorgesehenen Bebauungs-Entwurf ist der Gemeindevertretung zur Beratung und
Billigung vorzulegen.
Diese Maßgabe wurde von der
Verwaltung übernommen. Die Drucksache wurde mit der Maßgabe zur Abstimmung
gestellt.
Abstimmungsergebnis:
6
Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 1 Enthaltungen – Einstimmig empfohlen mit
Änderungsvorschlag.