Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Ernsting erläutert. Die Verwaltung möchte die Arbeiten in der Sommerfeldsiedlung gern unterbrechungsfrei nach Beendigung der zurzeit laufenden Bauphase A fortsetzen. Damit Bauphase B zum Jahresbeginn 2025 tatsächlich starten kann, sind auf der Grundlage des beschlossenen Bauprogramms nun die dazu erforderlichen Planungsleistungen und daran anschließend die Bauleistungen auszuschreiben.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Bültermann, Frau Sahlmann, Frau Scheib

 

Diskussionspunkte sind:

-       Wird der Fahrbahnbelag der bereits asphaltierten Straße Meisenbusch ebenfalls aufgenommen? Die Fahrbahn sieht noch sehr gut aus.

-       Die beauftragte Baufirma macht ihre Arbeit sehr gut. Die Mitarbeiter gehen sehr höflich mit der Anwohnerschaft um und es wird zügig gearbeitet.

-       Zu den Gehwegüberfahrten? Werden sie grundsätzlich erneuert? Für die laufende Bauphase wurde bemängelt, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht wissen, was später zu bezahlen sein wird.

-       In diesem Zusammenhang: Die Abrechnung sollte später korrekt erfolgen, die Anwohnerschaft trägt bei der Grundstückszufahrt nur die Kosten für die Befestigung von Ober- und Unterstreifen und für einen tragfähigeren Unterbau unterhalb des eigentlichen Gehweges. Die Kosten für den Gehweg sind von der Gemeinde zu tragen.

-       Geht die Entsorgung der Materialien für alte Überfahrten zu Lasten der Anwohner?

-       Erfolgt die Abrechnung straßenzugweise nach Bauphase?

-       Wann wird die neue Straßenbeleuchtung im Kuckuckswald in Betrieb genommen?

 

Antworten:

-       Meisenbusch: Wir werden in der Ausführungsplanung untersuchen, ob die Straße aufgenommen werden muss. Die Seitenräume werden auf jeden Fall neu gebaut, dazu müssen auch die Borde aufgenommen werden. Die Fahrbahndecke kann ggf. nur abgefräst werden.

-       Gehwegüberfahrten: Die öffentliche Verkehrsfläche wird komplett erneuert. Wir haben den Anspruch, dass ein einheitliches Straßenbild entsteht. Wenn Grundstückszufahrten nicht erneuert werden, gibt es Probleme bei der Gewährleistung durch die jetzt beauftragte Baufirma. Der Anwohnerschaft in Rechnung gestellt wird nur der Mehraufwand. Die tatsächlichen Kosten je Grundstückszufahrt können allerdings erst nach Schlussabrechnung der Bauphase A genannt werden.

-       Rechtlich verhält es sich so, dass die Gemeinde die Entsorgung des Materials der alten Überfahrten gegenüber der Anwohnerschaft abrechnen muss. Ob das tatsächlich ohne unverhältnismäßig großen Aufwand möglich ist, wird zu prüfen sein.

-       Abgerechnet wird die gesamte Bauphase A anhand der Einheitspreise. Daran anschließend erfolgt die Abrechnung mit den Anliegerinnen und Anliegern.

-       Die Beleuchtung im Kuckuckswald kann in Betrieb gehen, wenn alle Lampen aufgestellt sind.


Abstimmungsergebnis:

7 Zustimmungen / 1 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – mehrheitlich empfohlen