Sitzung: 04.09.2023 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 082/23
Herr Ernsting
erläutert. Die Verwaltung möchte die Arbeiten in der Sommerfeldsiedlung gern
unterbrechungsfrei nach Beendigung der zurzeit laufenden Bauphase A
fortsetzen. Damit Bauphase B zum Jahresbeginn 2025 tatsächlich starten
kann, sind auf der Grundlage des beschlossenen Bauprogramms nun die dazu
erforderlichen Planungsleistungen und daran anschließend die Bauleistungen
auszuschreiben.
An der Diskussion beteiligen sich:
Herr Bültermann, Frau Sahlmann, Frau Scheib
Diskussionspunkte sind:
- Wird
der Fahrbahnbelag der bereits asphaltierten Straße Meisenbusch ebenfalls
aufgenommen? Die Fahrbahn sieht noch sehr gut aus.
- Die
beauftragte Baufirma macht ihre Arbeit sehr gut. Die Mitarbeiter gehen sehr
höflich mit der Anwohnerschaft um und es wird zügig gearbeitet.
- Zu
den Gehwegüberfahrten? Werden sie grundsätzlich erneuert? Für die laufende
Bauphase wurde bemängelt, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht wissen, was
später zu bezahlen sein wird.
- In
diesem Zusammenhang: Die Abrechnung sollte später korrekt erfolgen, die Anwohnerschaft
trägt bei der Grundstückszufahrt nur die Kosten für die Befestigung von Ober-
und Unterstreifen und für einen tragfähigeren Unterbau unterhalb des
eigentlichen Gehweges. Die Kosten für den Gehweg sind von der Gemeinde zu
tragen.
- Geht
die Entsorgung der Materialien für alte Überfahrten zu Lasten der Anwohner?
- Erfolgt
die Abrechnung straßenzugweise nach Bauphase?
- Wann
wird die neue Straßenbeleuchtung im Kuckuckswald in Betrieb genommen?
Antworten:
- Meisenbusch:
Wir werden in der Ausführungsplanung untersuchen, ob die Straße aufgenommen
werden muss. Die Seitenräume werden auf jeden Fall neu gebaut, dazu müssen auch
die Borde aufgenommen werden. Die Fahrbahndecke kann ggf. nur abgefräst werden.
- Gehwegüberfahrten:
Die öffentliche Verkehrsfläche wird komplett erneuert. Wir haben den Anspruch,
dass ein einheitliches Straßenbild entsteht. Wenn Grundstückszufahrten nicht
erneuert werden, gibt es Probleme bei der Gewährleistung durch die jetzt
beauftragte Baufirma. Der Anwohnerschaft in Rechnung gestellt wird nur der
Mehraufwand. Die tatsächlichen Kosten je Grundstückszufahrt können allerdings
erst nach Schlussabrechnung der Bauphase A genannt werden.
- Rechtlich
verhält es sich so, dass die Gemeinde die Entsorgung des Materials der alten
Überfahrten gegenüber der Anwohnerschaft abrechnen muss. Ob das tatsächlich
ohne unverhältnismäßig großen Aufwand möglich ist, wird zu prüfen sein.
- Abgerechnet
wird die gesamte Bauphase A anhand der Einheitspreise. Daran anschließend
erfolgt die Abrechnung mit den Anliegerinnen und Anliegern.
- Die
Beleuchtung im Kuckuckswald kann in Betrieb gehen, wenn alle Lampen aufgestellt
sind.
Abstimmungsergebnis:
7
Zustimmungen / 1 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – mehrheitlich empfohlen