Sitzung: 06.09.2023 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 082/23
2) Die
investiven Gesamtkosten der Bauphase B belaufen sich nach der aktuellen
Kostenberechnung, Stand August 2023, auf insgesamt 12.106.800 EUR (brutto)
und sind im Investitionshaushaltsplan 2024 zu veranschlagen.
3) In
der Haushaltssatzung 2024 ist eine Verpflichtungsermächtigung (VE) i. H. v.
11.259.100 EUR festzusetzen.
4) Im
Haushaltsplan 2024 sind die Planungskosten für alle Straßen der Bauphase B
i. H. v. 847.700 EUR zu veranschlagen. Daneben müssen die Baukostenanteile
als Fälligkeiten der VE in der mittelfristigen Haushaltsplanung 2025 bis 2027
in Summe wie folgt veranschlagt werden:
2025: 3.965.200 EUR (für Wendemarken,
Seematen, Rosenhag),
2026: 6.050.000 EUR (für
Wendemarken, Meisenbusch, Franzosenfichten, Steinweg, Feldfichten),
2027: 1.243.900 EUR (für
Franzosenfichten, Feldfichten).
5)
Die bauliche Umsetzung der Maßnahmen der
Bauphase B erfolgt im Zeitraum 2025 bis 2027.
Frau Gasch, FD-Leiterin Verkehr/Klima/Umwelt, erläutert
die Beschlussvorlage.
Herr Schubert informiert zum Abstimmungsergebnis im
Bauausschuss: mehrheitlich empfohlen.
Es findet keine weitere Aussprache statt.
Abstimmungsergebnis:
5 Zustimmungen / 1 Ablehnung / 0 Enthaltung –
mehrheitlich empfohlen