Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1)      Der Bürgermeister wird beauftragt, das Bauprogramm gemäß DS-Nr. 066/20/1 v. 17.09.2020, Verbesserung der Verkehrssituation in der Sommerfeldsiedlung, Festlegung des Bauprogramms, ergänzt durch DS-Nr. 151/20 vom 11.02.2021, in der Bauphase B in den Straßen
Feldfichten, Franzosenfichten, Meisenbusch, Rosenhag, Seematen, Steinweg (Abschnitt Wendemarken bis Ernst-Thälmann-Straße) und Wendemarken
umzusetzen (vgl. Anlage 1, Übersichtskarte).

2)      Die investiven Gesamtkosten der Bauphase B belaufen sich nach der aktuellen Kostenberechnung, Stand August 2023, auf insgesamt 12.106.800 EUR (brutto) und sind im Investitionshaushaltsplan 2024 zu veranschlagen.

3)      In der Haushaltssatzung 2024 ist eine Verpflichtungsermächtigung (VE) i. H. v. 11.259.100 EUR festzusetzen.

4)      Im Haushaltsplan 2024 sind die Planungskosten für alle Straßen der Bauphase B i. H. v. 847.700 EUR zu veranschlagen. Daneben müssen die Baukostenanteile als Fälligkeiten der VE in der mittelfristigen Haushaltsplanung 2025 bis 2027 in Summe wie folgt veranschlagt werden:

2025:    3.965.200 EUR (für Wendemarken, Seematen, Rosenhag),
2026:    6.050.000 EUR (für Wendemarken, Meisenbusch, Franzosenfichten, Steinweg, Feldfichten),
2027:    1.243.900 EUR (für Franzosenfichten, Feldfichten).

5)      Die bauliche Umsetzung der Maßnahmen der Bauphase B erfolgt im Zeitraum 2025 bis 2027.


Frau Gasch, FD-Leiterin Verkehr/Klima/Umwelt, erläutert die Beschlussvorlage.

Herr Schubert informiert zum Abstimmungsergebnis im Bauausschuss: mehrheitlich empfohlen.

Es findet keine weitere Aussprache statt.

 

Abstimmungsergebnis:

5 Zustimmungen / 1 Ablehnung / 0 Enthaltung – mehrheitlich empfohlen