Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Auf Grundlage des § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird die anliegende Satzung der Gemeinde Kleinmachnow über die Erhebung einer Verpackungssteuer (Verpackungssteuersatzung) beschlossen.

 

Anlage

Vorschlag einer Satzung der Gemeinde Kleinmachnow über die Erhebung

einer Verpackungssteuer (Verpackungssteuersatzung)


Herr Schubert (als Einreicher der Fraktionen SPD/DIE LINKE/PRO) erläutert den Antrag.

 

Frau Claudia Patzwahl bedankt sich für die Einladung. Sie führt aus, dass die Universitätsstadt Tübingen aus Überzeugung handelt und man sei ganz begeistert, wie viel Anfragen diesbezüglich kommen und sie würden sich freuen, wenn möglichst viele Städte und Gemeinden dieser Sache folgen. Frau Patzwahl ist Verwaltungsangestellte der Universitätsstadt Tübingen und Projektleiterin im Angestelltenverhältnis in der Fachabteilung Steuern und war für die Einführung der Verpackungssteuer zuständig. Die Stadt Tübingen habe sich (bei 90.000 Einwohnern und 400 betroffenen Betrieben) dafür zwei Vollzeitstellen geleistet. Aktuell bearbeiten 1, 5 Stellen die Verpackungssteuer und es werden damit jährlich 800.000,00 € Einnahmen erzielt. Für die Gemeindegröße von Kleinmachnow wäre also umgerechnet mit jährlichen Einnahmen von rund 180.000,00 € zu rechnen.

Frau Patzwahl macht Ausführungen über Ihre Erfahrungen zur Verpackungssteuer und steht für Fragen zur Verfügung.

 

Alle Nachfragen wurden beantwortet.

 

Weitere Informationen der Stadt Tübingen zur Umsetzung sind unter  https://www.tuebingen.de/verpackungssteuer abrufbar.

 

Abstimmungsergebnis:

5 Zustimmungen / 2 Ablehnungen / 1 Enthaltung = mehrheitlich empfohlen

 

An der Diskussion beteiligen sich: Frau Dr. Bastians-Osthaus, Herr Schubert, Herr Dr. Osthaus, Herr Weis, Frau Sahlmann, Herr Flohr, Herr Jantĉ