Frau Leißner informiert zum Sachstand:

 

  • Anfang Juli 2023 Beginn der Beschilderung im bekannten Gebiet („Testgebiet“)
  • Verzögerungen durch fehlerhafte Beschilderung (Zusatzschild „Werktags“ fehlte)
  • ab 10.08.2023 komplett richtige Beschilderung für das Gebiet
  • ab 10.08.2023 Enthüllung der Beschilderung, damit Rechtswirksamkeit eingetreten
  • vorher zur Genüge Information der Anwohnerschaft aus diesem Gebiet im Ausschuss, durch mehrere Anschreiben, in Bürgerversammlungen (2 x Flyer verteilt an falsch parkende Fahrzeuge,   1 x Flyer verteilt in Briefkästen, drei direkte Schreiben in alle Briefkästen im Gebiet)
  • zurzeit Verwarnung ohne Verwarngeld
  • bisher Eingang von 8 Widersprüchen
  • zwei Eilverfahren beim VG Potsdam anhängig
  • eine Petition liegt dem Landtag vor
  • Viele Telefonate und E-Mails haben die Verwaltung zu diesem Thema erreicht; hier wurde nochmals viel Informations- und Aufklärungsarbeit geleistet; fast jede schriftliche Anfrage wurde beantwortet.
  • Für und Wider in der Bürgerschaft
  • Tenor der Einsprüche:

1. Wieso absolutes Haltverbot? Das ist nicht nachvollziehbar, das ist unnötig, nicht praktikabel, warum ist es geschehen?

2. Wieso wurden nur so wenig Parkplätze eingerichtet und warum zeitliche Begrenzung? Zeitliche Begrenzung sei nicht erforderlich, bitte mehr Parkplätze schaffen.

3. Es gibt viele Bürger, die sagen: Danke, dass Sie das gemacht haben, endlich ist die Straße nicht mehr so zugeparkt, endlich kann man wieder normal Fahrrad fahren; es sei eine Wohltat, hier die Straßen nicht mehr so zugeparkt zu sehen. Usw.  

4. Auch viele Stimmen, die laut werden, dass dort, wo die Parkbuchten eingerichtet worden sind, der Gehweg nicht mehr nutzbar sei und das finde man nicht gut.

  • Verwaltung hat nach bestem Wissen und Gewissen versucht, alle Verkehrsteilnehmer – nicht nur die Autofahrer – in diesen Prozess zu berücksichtigen.
  • Positive Entwicklung nach Aufstellung der Schilder ist zu verzeichnen – sehr, sehr viele Bürger halten sich mittlerweile an die Regelung. Das sei eine erfreuliche Entwicklung und es zeigt auch, dass es anders geht.
  • Das Ergebnis des Gerichts sei abzuwarten.

 

Folgende Punkte werden angesprochen:

 

  • ein Sammelwiderspruch liegt vor (ein Widerspruch mit Widersprüchen von knapp 130 Anwohnern)
  • Schilder sind nicht korrekt, absolute Haltverbotszone gebe es nicht, eingeschränktes Haltverbot müsse es sein
  • Gewährung der Restbreite von 1,50 m für die Gehwegfläche sei nicht gewährleistet
  • Warum kein milderes Verkehrszeichen und können Sie ausschließen, dass Sie das nur deswegen nicht gemacht haben, um die nachvollziehbare aufwendige Kontrolltätigkeit des OA in einem überschaubaren Rahmen zu halten?
  • Das OA sollte mit gutem Beispiel vorangehen und sich an die Regeln halten, die sie erlassen haben, d. h. es wird dort gehalten, wo es vorgesehen ist.
  • Verdrängungsparken – im Steinweg in der Zufahrt zum Heidefeld sind die ersten 8 m nicht in die Zone aufgenommen worden – das ist aktuell ein Parkplatz für drei Lieferwagen; im Schleusenweg definitiv Zunahme des Parkbetriebs und infolge dessen im Schleusenweg – wo eine Busstrecke ist – auch Verdrängungseffekte
  • Nichtbeachtung des Zuparkens von Wasserschiebern
  • Auf der Seite wo die Parkplätze sind, gibt es nicht nur Ausfahrten, sondern auch Gartentüren, wo Kinder, Fahrräder und Mülltonnen durchgebracht werden – mit allen dreien gibt es Probleme – vor allem mit fluchenden Müllfahrern, die nicht mehr an die Mülltonnen kamen, weil diese hinter den Autos eingebaut waren (Waldwinkel).
  • Das Zusteigen von Personen mit Einschränkungen in Einfahrten und auf Stellplätzen ist von Anwohnern häufig nicht möglich; z. B. mit Rollstuhl fehlt genügend Breite.
  • Post, Lieferdienste ignorieren die Regelungen
  • Handwerker entladen genauso illegal
  • Welche rechtliche Bindungswirkung entfaltet solch ein Schild, dass es gar nicht gibt? Ist damit nicht schon sichergestellt, dass die 26.000,00 Euro für die Schilder in das Schwarzbuch vom Bundesverband der Steuerzahler reingeschrieben werden müssten?
  • Ermessensspielraum anwenden sehr wichtig
  • Empfehlung an die Bürger darüber nachzudenken, die Oberste Straßenverkehrsbehörde zu diesem Schild zu befragen
  • Schleppkurven überprüfen (z. B. Heidefeld, Grasweg)
  • Parkplätze so markieren, dass die Fläche auf der geparkt wird auf beiden Seiten eingrenzt wird
  • 1,50 m Gehwegbreite muss eingehalten werden
  • zu wenig Öffentlichkeitsarbeit geleistet
  • es hat kein Dialog mit den Anwohnern stattgefunden
  • Restbreite von 3,05 m stimme nicht
  • Keine Zone, machen Sie ein eingeschränktes Haltverbot.

 

Der Ausschussvorsitzende ermahnt die anwesenden Bürger nicht ständig dazwischenzurufen.

 

Alle Nachfragen wurden beantwortet.

 

Herr Weiß lädt zur Radtour mit dem Bürgermeister am Samstag, dem 23.09.2023, um 10.00 Uhr, Startpunkt Augustinum, Erlenweg 72, ein.

 

Herr Krause bittet um den Namen des Fraktionsangehörigen der bei ihm seitens der Fraktion bei der Klausurtagung gesagt haben soll, schreiben Sie die Leute bitte auf. Er habe seine Mitglieder befragt, keiner könne sich an solch eine Frage und schon gar nicht, an eine solche Antwort erinnern.

Nachfrage Frau Gebhardt-Feiler: „Meine Nachfrage gilt dem Lieferverkehr. Gibt es die Möglichkeit, unter die Haltverbotsschilder Lieferverkehr ausgenommen zu machen? Gibt es da die rechtliche Möglichkeit?“

Beantwortung Frau Leißner: „Nein. Dann werden aber einige sagen, Sie haben ja Erfahrung mit Phantasieschildern, warum versuchen Sie das nicht einmal? Ja, ist durchaus berechtigt der Einwand. Nein, es ist ein Haltverbot vorliegend, weil die Straße zu eng ist. So ein Schild ist nicht zielführend. Da wir hier wieder das Problem der fehlenden Restbreite hätten.“

 

An der Diskussion beteiligten sich: Herr Gutheins, Herr Jantĉ, Herr Krause, Herr Weis, Frau Gebhardt-Feiler

Pause von 20.12 Uhr bis 20.22 Uhr