Sitzung: 06.09.2023 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Frau Leißner informiert zum
Sachstand:
- Anfang
Juli 2023 Beginn der Beschilderung im bekannten Gebiet („Testgebiet“)
- Verzögerungen
durch fehlerhafte Beschilderung (Zusatzschild „Werktags“ fehlte)
- ab
10.08.2023 komplett richtige Beschilderung für das Gebiet
- ab
10.08.2023 Enthüllung der Beschilderung, damit Rechtswirksamkeit
eingetreten
- vorher
zur Genüge Information der Anwohnerschaft aus diesem Gebiet im Ausschuss,
durch mehrere Anschreiben, in Bürgerversammlungen (2 x Flyer verteilt an
falsch parkende Fahrzeuge, 1 x Flyer verteilt in Briefkästen, drei
direkte Schreiben in alle Briefkästen im Gebiet)
- zurzeit
Verwarnung ohne Verwarngeld
- bisher
Eingang von 8 Widersprüchen
- zwei
Eilverfahren beim VG Potsdam anhängig
- eine
Petition liegt dem Landtag vor
- Viele
Telefonate und E-Mails haben die Verwaltung zu diesem Thema erreicht; hier
wurde nochmals viel Informations- und Aufklärungsarbeit geleistet; fast
jede schriftliche Anfrage wurde beantwortet.
- Für
und Wider in der Bürgerschaft
- Tenor
der Einsprüche:
1.
Wieso absolutes Haltverbot? Das ist nicht nachvollziehbar, das ist unnötig,
nicht praktikabel, warum ist es geschehen?
2.
Wieso wurden nur so wenig Parkplätze eingerichtet und warum zeitliche
Begrenzung? Zeitliche Begrenzung sei nicht erforderlich, bitte mehr Parkplätze
schaffen.
3.
Es gibt viele Bürger, die sagen: Danke, dass Sie das gemacht haben, endlich ist
die Straße nicht mehr so zugeparkt, endlich kann man wieder normal Fahrrad
fahren; es sei eine Wohltat, hier die Straßen nicht mehr so zugeparkt zu sehen.
Usw.
4.
Auch viele Stimmen, die laut werden, dass dort, wo die Parkbuchten eingerichtet
worden sind, der Gehweg nicht mehr nutzbar sei und das finde man nicht gut.
- Verwaltung
hat nach bestem Wissen und Gewissen versucht, alle Verkehrsteilnehmer –
nicht nur die Autofahrer – in diesen Prozess zu berücksichtigen.
- Positive
Entwicklung nach Aufstellung der Schilder ist zu verzeichnen – sehr, sehr
viele Bürger halten sich mittlerweile an die Regelung. Das sei eine erfreuliche
Entwicklung und es zeigt auch, dass es anders geht.
- Das
Ergebnis des Gerichts sei abzuwarten.
Folgende Punkte werden
angesprochen:
- ein
Sammelwiderspruch liegt vor (ein Widerspruch mit Widersprüchen von knapp
130 Anwohnern)
- Schilder
sind nicht korrekt, absolute Haltverbotszone gebe es nicht,
eingeschränktes Haltverbot müsse es sein
- Gewährung
der Restbreite von 1,50 m für die Gehwegfläche sei nicht gewährleistet
- Warum
kein milderes Verkehrszeichen und können Sie ausschließen, dass Sie das
nur deswegen nicht gemacht haben, um die nachvollziehbare aufwendige
Kontrolltätigkeit des OA in einem überschaubaren Rahmen zu halten?
- Das
OA sollte mit gutem Beispiel vorangehen und sich an die Regeln halten, die
sie erlassen haben, d. h. es wird dort gehalten, wo es vorgesehen ist.
- Verdrängungsparken
– im Steinweg in der Zufahrt zum Heidefeld sind die ersten 8 m nicht in
die Zone aufgenommen worden – das ist aktuell ein Parkplatz für drei
Lieferwagen; im Schleusenweg definitiv Zunahme des Parkbetriebs und infolge
dessen im Schleusenweg – wo eine Busstrecke ist – auch Verdrängungseffekte
- Nichtbeachtung
des Zuparkens von Wasserschiebern
- Auf
der Seite wo die Parkplätze sind, gibt es nicht nur Ausfahrten, sondern
auch Gartentüren, wo Kinder, Fahrräder und Mülltonnen durchgebracht werden
– mit allen dreien gibt es Probleme – vor allem mit fluchenden
Müllfahrern, die nicht mehr an die Mülltonnen kamen, weil diese hinter den
Autos eingebaut waren (Waldwinkel).
- Das
Zusteigen von Personen mit Einschränkungen in Einfahrten und auf
Stellplätzen ist von Anwohnern häufig nicht möglich; z. B. mit Rollstuhl
fehlt genügend Breite.
- Post,
Lieferdienste ignorieren die Regelungen
- Handwerker
entladen genauso illegal
- Welche
rechtliche Bindungswirkung entfaltet solch ein Schild, dass es gar nicht
gibt? Ist damit nicht schon sichergestellt, dass die 26.000,00 Euro für
die Schilder in das Schwarzbuch vom Bundesverband der Steuerzahler
reingeschrieben werden müssten?
- Ermessensspielraum
anwenden sehr wichtig
- Empfehlung
an die Bürger darüber nachzudenken, die Oberste Straßenverkehrsbehörde zu
diesem Schild zu befragen
- Schleppkurven
überprüfen (z. B. Heidefeld, Grasweg)
- Parkplätze
so markieren, dass die Fläche auf der geparkt wird auf beiden Seiten
eingrenzt wird
- 1,50
m Gehwegbreite muss eingehalten werden
- zu
wenig Öffentlichkeitsarbeit geleistet
- es
hat kein Dialog mit den Anwohnern stattgefunden
- Restbreite
von 3,05 m stimme nicht
- Keine
Zone, machen Sie ein eingeschränktes Haltverbot.
Der Ausschussvorsitzende
ermahnt die anwesenden Bürger nicht ständig dazwischenzurufen.
Alle Nachfragen wurden
beantwortet.
Herr Weiß lädt zur Radtour
mit dem Bürgermeister am Samstag, dem 23.09.2023, um 10.00 Uhr, Startpunkt
Augustinum, Erlenweg 72, ein.
Herr Krause bittet um den
Namen des Fraktionsangehörigen der bei ihm seitens der Fraktion bei der
Klausurtagung gesagt haben soll, schreiben Sie die Leute bitte auf. Er habe
seine Mitglieder befragt, keiner könne sich an solch eine Frage und schon gar
nicht, an eine solche Antwort erinnern.
Nachfrage Frau
Gebhardt-Feiler: „Meine Nachfrage gilt dem Lieferverkehr.
Gibt es die Möglichkeit, unter die Haltverbotsschilder Lieferverkehr
ausgenommen zu machen? Gibt es da die rechtliche Möglichkeit?“
Beantwortung Frau Leißner:
„Nein. Dann werden aber einige sagen, Sie haben ja Erfahrung mit
Phantasieschildern, warum versuchen Sie das nicht einmal? Ja, ist durchaus
berechtigt der Einwand. Nein, es ist ein Haltverbot vorliegend, weil die Straße
zu eng ist. So ein Schild ist nicht zielführend. Da wir hier wieder das Problem
der fehlenden Restbreite hätten.“
An der Diskussion
beteiligten sich: Herr Gutheins, Herr Jantĉ, Herr
Krause, Herr Weis, Frau Gebhardt-Feiler
Pause
von 20.12 Uhr bis 20.22 Uhr