Sitzung: 07.09.2023 Finanzausschuss
Beschluss: stimmengleichheit abgelehnt
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 2, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 082/23
1) Der
Bürgermeister wird beauftragt, das Bauprogramm gemäß DS-Nr. 066/20/1 v.
17.09.2020, Verbesserung der
Verkehrssituation in der Sommerfeldsiedlung, Festlegung des Bauprogramms,
ergänzt durch DS-Nr. 151/20 vom 11.02.2021, in der Bauphase B in den
Straßen
Feldfichten, Franzosenfichten, Meisenbusch, Rosenhag, Seematen, Steinweg
(Abschnitt Wendemarken bis Ernst-Thälmann-Straße) und Wendemarken
umzusetzen (vgl. Anlage 1, Übersichtskarte).
2) Die
investiven Gesamtkosten der Bauphase B belaufen sich nach der aktuellen
Kostenberechnung, Stand August 2023, auf insgesamt 12.106.800 EUR (brutto)
und sind im Investitionshaushaltsplan 2024 zu veranschlagen.
3) In
der Haushaltssatzung 2024 ist eine Verpflichtungsermächtigung (VE) i. H. v.
11.259.100 EUR festzusetzen.
4) Im
Haushaltsplan 2024 sind die Planungskosten für alle Straßen der Bauphase B
i. H. v. 847.700 EUR zu veranschlagen. Daneben müssen die Baukostenanteile
als Fälligkeiten der VE in der mittelfristigen Haushaltsplanung 2025 bis 2027
in Summe wie folgt veranschlagt werden:
2025: 3.965.200 EUR (für Wendemarken,
Seematen, Rosenhag),
2026: 6.050.000 EUR (für
Wendemarken, Meisenbusch, Franzosenfichten, Steinweg, Feldfichten),
2027: 1.243.900 EUR (für
Franzosenfichten, Feldfichten).
5) Die
bauliche Umsetzung der Maßnahmen der Bauphase B erfolgt im Zeitraum 2025 bis
2027.
Diese
Beschlussvorlage wurde in den entsprechenden Fachausschüssen wie folgt
abgestimmt:
Bauausschuss: 7 Ja-Stimmen; 1 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen
Umweltausschuss: 5 Ja-Stimmen; 1 Nein-Stimmen und 0
Enthaltungen
Frau Braune erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
Herr Templin lehnt die Beschlussvorlage ab. Aufgrund der hohen Kosten
soll die Bauverwaltung der Gemeindevertretung einen Vorschlag unterbreiten, wo
Kosten eingespart werden können. Es sollten alle betroffenen Gehwege in
wassergebundener Decke ausgeführt werden.
Herr Gutheins möchte wissen, in welcher Sprache die europaweite
Ausschreibung erfolgt.
Herr Warnick stimmt der Beschlussvorlage zu, da eine Mehrheit der
Gemeindevertretung die Gestaltung beschlossen hat. Die Entwicklung der Kosten
ist eine eine Frage und die Gestaltung die andere Frage.
Frau Pichl möchte wissen, ob die Kosten komplett vom Land erstattet
werden.
Frau Braune führt aus, dass auf Grundlage der
Straßenausbau-Mehrbelastungsausgleich-Verordnung erst mit Fertigstellung der
Straßen eine Erstattung erfolgt und damit die genaue Höhe dann feststeht.
Frau Richel führte aus, dass die Bürger Musterstraßen hatten und die
Gemeindevertretung etwas beschlossen hat, was nicht als Musterstraßen vorhanden
war. Aus diesem Grund lehnt Frau Richel die Beschlussvorlage ab.
Herr
Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 082/23 zur Abstimmung.
Die Abstimmung der
Drucksache DS-Nr.: 082/23 erfolgt mit 2 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2
Enthaltungen.
An der Diskussion
beteiligten sich:
Herr Templin, Herr
Priebe, Frau Pichl, Frau Richel, Herr Gutheins, Herr Fiehler und Herr Warnick