Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Nein: 5, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

1.   Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-026 „Verlängerung Wolfswerder“, bestehend aus Teil A – Planzeichnung (vgl. Anlage 2) und Teil B – Textliche Festsetzungen (vgl. Anlage 3) sowie die Begründung werden gebilligt.

2.   Der Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vor­liegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3.   Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-026 „Verlängerung Wolfswerder“

Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-026 „Verlängerung Wolfswerder“ bestehend aus

·       Teil A – Planzeichnung und

·       Teil B – Textliche Festsetzungen

 

 

Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 067/23 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 067/23:

Die DS-Nr. 067/23 wird mehrheitlich beschlossen.