Sitzung: 05.10.2023 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Nein: 5, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 067/23
2. Der Entwurf, die Begründung einschließlich
Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung ist
rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3. Den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung
berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen
außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
Anlagen
· Abgrenzung
Geltungsbereich KLM-BP-026 „Verlängerung Wolfswerder“
Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-026 „Verlängerung
Wolfswerder“ bestehend aus
· Teil
A – Planzeichnung und
· Teil
B – Textliche Festsetzungen
Ø Erläuterungen zur
Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.
An der Aussprache
zur DS-Nr. 067/23 beteiligen sich:
Eine Aussprache
findet nicht statt.
Abstimmung zur
DS-Nr. 067/23:
Die DS-Nr. 067/23
wird mehrheitlich beschlossen.