1.   Der Bebauungsplan KLM-BP-007 „Altes Dorf“, zurzeit. rechtswirksam i.  d.  F. der 1. Änderung (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow vom 29.03.2018), soll geändert werden. Die 2. Änderung soll sich beschränken auf
‑ die Textliche Festsetzung Nr. 8.1, die hinsichtlich der Zweckbestimmung der „Fläche für den Gemeinbedarf“ für das Grundstück Zehlendorfer Damm 215 (Alte Hakeburg; Gemarkung Kleinmachnow, Flur 13, Flurstück 393) ergänzt werden soll, und

- das Flurstück 392 der Flur 13 (Teil des Grundstückes Zehlendorfer Damm 217 (Bäkemühle)), das nach der bereits erfolgten Änderung der Grundstücksgrenze aus der „Fläche für den Gemeinbedarf“ herausgelöst und dem Sondergebiet SO 2 mit der Zweckbestimmung „Restaurant“ zugeordnet werden soll (Geltungsbereich vgl. Anlage 1).

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.

2.   Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben von der Änderung unberührt.

3.   Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

4.   Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes Dorf“

·       Bebauungsplan KLM-BP-007 „Altes Dorf“ i. d. F. vom 31.07.2014, Auszug

·       Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes (Schreiben vom 16.06.2023)

 

 

Auf Grund der Verweisung der DS-Nr. 068/23/1 wird die DS-Nr. 069/23 zurückgestellt.