Beschluss: in Fachausschuss verwiesen ohne Maßgabe

1.   Das gemeindeeigene Grundstück Zehlendorfer Damm 215 (Alte Hakeburg; Gemarkung Kleinmachnow, Flur 13, Flurstück 393, vgl. Anlage 1, Übersichtskarte) wird in absehbarer Zeit zur Erfüllung kommunaler Aufgaben nicht benötigt.

2.   Für das Grundstück soll daher ein Erbbaurecht bestellt werden. Die Vergabe des Erbbaurechts ist an die Bedingungen zu knüpfen, dass die Alte Hakeburg

a)   in einem noch festzulegenden Zeitraum wiederaufgebaut wird, dabei

b)   die denkmalrechtlichen Vorgaben und die Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes Dorf“ – unter Berücksichtigung der beabsichtigten Änderung des Bebauungsplanes gemäß DS-Nr. 069/23 – eingehalten werden und

c)   die für das Verständnis der Ortsgeschichte interessanten Teile des wiederaufgebauten Gebäudes mindestens einmal jährlich am bundesweiten Tag des offenen Denkmals der Öffentlichkeit zur Besichtigung zur Verfügung stehen.

3.   Der Bürgermeister wird beauftragt, ein entsprechendes Vergabeverfahren durchzuführen. Das Ergebnis einschließlich eines entsprechenden Entwurfes des Erbbaurechtsvertrages und eines Entwurfes für einen Städtebaulichen Vertrag mit dem verbindlich vorgesehenen Bebauungs-Entwurf ist der Gemeindevertretung zur Beratung und Billigung vorzulegen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Grundstückes Zehlendorfer Damm 215 – Alte Hakeburg

·       Antrag um Aufnahme von Verhandlungen über ein Erbbaurecht als Voraussetzung für den Wiederaufbau der Alten Hakeburg (Schreiben vom 17.07.2023)

 

 

Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 068/23/1 beteiligt sich:

Herr Schubert

 

 

Geschäftsordnungsantrag von Frau Scheib – Verweisung in den Bauausschuss und den KuSo-Ausschuss.

 

 

An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 068/23/1 beteiligt sich:

Herr Templin

 

 

Geschäftsordnungsantrag von Herrn Warnick – Verweisung in den Finanzausschuss

Frau Scheib übernimmt die Verweisung in den Finanzausschuss mit in ihren Geschäftsordnungsantrag.

Herr Schubert spricht gegen den Geschäftsordnungsantrag.

 

 

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag:

Der Geschäftsordnungsantrag wird mehrheitlich angenommen.