Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Lutter: Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan KLM-BP-022 „Alte Zehlendorfer Villenkolonie“ zu ändern. Die 3. Änderung soll sich beschränken auf das Grundstück Klausenerstraße 15. Hier sollen künftig, den Antrag des Grundstückseigentümers aufgreifend, auch Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke zulässig sein[JE1] .

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Frau Masche, Frau Scheib, Herr Schubert

 

Diskussionspunkte sind:

-       Wer trägt die Kosten des Verfahrens?

 

Antworten:

-       Ggf. entstehende externe Planungskosten, hier: die Erstellung der integrierten Fassung des Bebauungsplanes 022, werden vom privaten Grundstückseigentümer getragen und dazu ein Städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.

 


 [JE1]Der bisher enthaltene Textbaustein (trifft auf verschiedene Beschlussvorlagen zu) war die erste Fassung des Beschlussvorschlages. leider nicht identisch mit der freigegebenen Fassung und deshalb mehr aktuell.
Hatten Sie aus dem jeweiligen Entwurf übernommen, oder?

 

Zu "Städtebaulicher Vertrag": hier muss ich noch einen Hinweis an den FD Stpl./BauO gehen!.
J.E.


Abstimmungsergebnis:

6 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – einstimmig empfohlen