Sitzung: 05.10.2023 Gemeindevertretung
Beschluss: in Fachausschuss verwiesen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 140/22/2
Die Gemeindevertretung
ersucht den Bürgermeister, das von der Verwaltung im sogenannten Testgebiet
Märkische Heide/Heidefeld umgesetzte Konzept der Parkplatzeinschränkungen nicht
umzusetzen, sondern stattdessen bei der Unteren Verkehrsbehörde Kleinmachnow
für Straßen in Kleinmachnow folgende verkehrsrechtliche Anordnungen zu
beantragen:
A.) In Straßen, die ein
Fahrbahnprofil mit einer Breite zwischen 5,05 m und 4,50 m haben, auf beiden
Straßenseiten ein absolutes Halteverbot (STVO Zeichen 283) und für eine
Straßenseite mit den Zusatzzeichen (STVO Zeichen 315-56 / 315-57) „Parken mit
zwei Rädern auf dem Gehweg frei“
und
B.) In Straßen, die ein Fahrbahnprofil mit einer
Breite unter 4,50 m haben, auf beiden Straßenseiten ein absolutes Halteverbot
(STVO Zeichen 283) mit den Zusatzzeichen (STVO Zeichen 315-66/315-67) „Parken
auf dem Gehweg frei“, soweit der Gehweg dies von der Breite her ermöglicht.
Eine nur einseitige Nutzung eines Gehweges wird dabei in Kauf genommen.
Die Halteverbote sollen
ohne zeitliche Beschränkung und die Zusatzzeichen durchgehend, also nicht nur
auf kurzen Streckenabschnitten der Straßen gelten.
Die
Gemeindeverwaltung wird aufgefordert, nach Umsetzung dieser Parkregelung
Auswirkungen auf das Fahrverhalten, v. a. der Geschwindigkeit auszuwerten und
ggf. Maßnahmen gegen Raser einzuleiten (z. B. Schweller auf der Fahrbahn).
Für
die geplanten neu zu errichtenden Straßen in der Sommerfeldsiedlung An der
Stammbahn, Brodberg, Feldfichten, Franzosenfichten, lm Dickicht, Johannistisch,
Kuckuckswald, Meisenbusch, Pilzwald, Rosenhag, Seematen, Steinweg und
Wendemarken werden keine Halteverbotsanordnungen beantragt.
Anlage
Geschäftsordnungsantrag von
Frau Dr. Bastians – Verweisung in den UVO-Ausschuss
Herr Grubert spricht gegen
den Geschäftsordnungsantrag. Er bittet aber darum, den Antrag erst in der
Ausschuss-Sitzung im November zu behandeln, da noch ein Urteil vom
Verwaltungsgericht aussteht.
Frau Dr. Bastians ist damit
einverstanden.
Abstimmung zum
Geschäftsordnungsantrag:
Der Geschäftsordnungsantrag
wird einstimmig angenommen.