Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 0, Enthaltungen: 5

Die Richtlinie „Hausbäume für Kleinmachnow“ (vgl. Anlage 1) in Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes der Gemeinde Kleinmachnow (IKK) – Handlungsfeld G 3 – wird gebilligt.

Für die Umsetzung der Richtlinie sind im Haushalt 2024 Mittel in Höhe von 50.000,00 € bereitzustellen.

Die Maßnahme ist kontinuierlich anzupassen und fortzuschreiben. Die Gemeindevertretung ist über den Stand der Umsetzung regelmäßig zu informieren.


Frau Gasch, FD-Leiterin Verkehr/Klima/Umwelt, erläutert die Beschlussvorlage. Es könnte sein, dass unterschiedliche Unterlagen im Umlauf sind, weil die Papierversion andere Zahlen enthält, als die digitale Version. Eine Korrektur soll bis zum Hauptausschuss erfolgen.

 

Frau Heilmann nimmt an der Sitzung teil; 7 Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter sind anwesend.

 

Folgende Punkte werden diskutiert:

 

  • Vorhaben super
  • hoher Bearbeitungsaufwand
  • Kontrolltätigkeit gewährleisten
  • Grundstückseigentümer ist in der Eigenverantwortung, den Nachmieter auf „diesen besonderen Baum“ hinzuweisen.
  • Obstbäume aufnehmen
  • Fördermöglichkeiten ausloten
  • Viele Grundstücke zu klein, um einen Baum wie z. B. Kastanie oder Eiche zu pflanzen (zu dunkel, wenig attraktiv).
  • Onlinehandel nicht ausschließen
  • mind. 2 bis 3 m³ Erde sind für die Baumgrube erforderlich, um ein gutes Anwachsen zu gewährleisten
  • Zuschuss in Höhe von 900,00 Euro zu teuer
  • unbedingt auf die alten vorhandenen Bäume achten, sorgsamer mit Fällgenehmigungen umgehen
  • „qualitativ hochwertig“ – Thematik, die ist nicht rechtlich haltbar
  • Text überarbeiten (s. Seite 1, Pkt. 2 – Förderempfänger: innen, Richtlinie der Gemeinde beachten)

 

Frau Gebhardt-Feiler: „Warum sind keine Obstbäume auf der Liste?“

Beantwortung mit Erstellung des Protokolls:  Es sind keine Obstbäume in die Baumartenliste (Anlage zur Förderrichtlinie) aufgenommen worden, weil diese lt. Gehölzschutzsatzung nicht dauerhaft geschützt sind. Die Eigentümer könnten sie nach einigen Jahren ohne vorherige Antragstellung wieder fällen. Der Zweck der Förderung, nämlich einen Beitrag zur dauerhaften Begrünung der an den öffentlichen Straßenraum angrenzenden Vorgärten zu erreichen, würde so verfehlt. Zudem werden Obstbäume oft als Halbstamm gepflanzt, um die Ernte des Obstes zu erleichtern. Es sind jedoch nur Hochstämme förderfähig, da nur diese den genannten Zweck in der Richtlinie erfüllen. Auch ist die Förderung der Eigenproduktion von Obst nicht das Ziel. Fallobst im Vorgarten ist gerade im Zugangs- und Zufahrtsbereich/Stellplatz nicht sinnvoll, sobald es auch auf die Straße fällt, zieht es ggf. noch mehr Wildschweine an.

 

Herr Sahlmann: „Ich finde diese Vorlage natürlich toll, im Rahmen des Klimaschutzes/-konzeptes bis 2035 klimaneutral zu werden. Meine Fragen bzw. Anmerkungen sind folgende: Der Trend in der Gemeinde ist ja wohl so, dass durch Baumfällungen, durch bauliche Maßnahmen bzw. durch Maßnahmen die zur Verkehrssicherungspflicht durchgeführt werden müssen, der Baumbestand in KLM kontinuierlich abgenommen hat. Egal, über welchen Zeitraum wir das rechnen oder sehen wollen. Nachpflanzungen müssen durchgeführt werden. Ich habe gehört, dass nicht alles von Ihren Leuten kontrolliert werden kann. Das ist die erste Feststellung bzw. auch Frage. Weiter, wie realistisch sehen oder schätzen Sie die Umsetzung dieser Maßnahme ein, dass in den nächsten Jahren hier durch die Förderung das auch durchgeführt wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bürger in ihren Vorgärten einen Baum haben wollen, wenn die Sicht dadurch verschlechtert wird. In meinem Sinne ja, ich würde es machen wollen. Wie realistisch schätzen Sie das ein? Ich sehe das relativ skeptisch. Ich sehe das als Problem an und dass es nicht nur in der Schublade landet. Wir werden sehen, wie in ein, zwei, drei Jahren, auch wie jetzt bei der Solarförderung, die Nachfrage sein wird durch Fördermittel. Vielleicht können Sie Zahlen nennen?“

Beantwortung mit Erstellung des Protokolls:

1. Pflanzungen aufgrund von Auflagen aus Fällgenehmigungen oder aufgrund planungsrechtlicher Festsetzungen (Bebauungsplan) sind von der hier angedachten Förderung ausgeschlossen. Diese Pflanzungen werden seit mehreren Jahren kontinuierlich überprüft und die Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, entsprechend nachzupflanzen.

Neue Bäume nach dieser Förderrichtlinie sollen in den Vorgärten gepflanzt werden, weil es zahlreiche Straßen in Kleinmachnow gibt, die mangels ausreichend Platz auf öffentlichen Flächen keine Straßenbäume besitzen. Die geförderten Baumpflanzungen sollen zur Verschattung der versiegelten Straßen- und Gehwegbereiche beitragen und demzufolge die Aufheizung und Wärmeabstrahlung der befestigten Flächen und auch der privaten Hausfassaden reduzieren, d. h. das Kleinklima soll maßgeblich verbessert werden.

Dass durch eine Zunahme an Bäumen im Vorgartenbereich das Straßen- und Ortsbild langfristig verbessert wird, ist neben der hauptsächlichen klimatischen Bedeutung und Funktion ein weiterer positiver Effekt. Auch ein nur 5 Meter tiefer Vorgartenbereich kann einen neuen Baum aufnehmen, da er bis zu einem gewissen Abstand näher Richtung Straße gepflanzt werden kann und damit einen ausreichenden Abstand zum Gebäude erhält. Auch ein Sichtschutz zum Gebäude durch zukünftige Baumkronen ist hilfreich, da viele Bürgerinnen und Bürger die Straßenbeleuchtung als störend empfinden.

2. Warum sind Bäume, die hinter dem Haus gepflanzt werden, nicht förderfähig?

Baumpflanzungen im rückwärtigen Grundstücksbereich, hinter dem Wohngebäude, entfalten keine unmittelbaren Wirkungen für das Orts- und Landschaftsbild, da sie vom öffentlichen Straßenraum aus kaum oder gar nicht wahrnehmbar sind. Sie erfüllen damit keine Wohlfahrtswirkungen für den Straßenbereich.

3. Können Bäume auch auf öffentlichen Grünflächen gepflanzt werden und sind diese förderfähig?

Nein, Bäume sollen nicht auf die öffentlichen Grünflächen gepflanzt werden, da hier die Gemeinde selbst den Baumbestand pflegt und ggf. nachpflanzt.

Im Gemeindegebiet gehen jedes Jahr zahlreiche Bäume auf den Privatgrundstücken aus den unterschiedlichsten Gründen verloren. Diese gilt es zu ersetzen, denn gerade bei absterbenden oder durch Sturmereignisse gefällten Bäume kann lt. Satzung keine Ersatzpflanzungsauflage erteilt werden. Die Förderung schafft einen Anreiz, freiwillig und dann mit Unterstützung der Gemeinde neu zu pflanzen.

4. Frage der Prüfung, wer antragsberechtigt ist:

Der Fachbereich Bauen/Wohnen, Fachdienst Gemeindegrün ist seit vielen Jahren bereits gut digitalisiert, so dass beim Eingang eines Förderantrages auf den entsprechenden Datensatz zum Grundstück zugegriffen werden kann, um noch zu erfüllende oder erfüllte frühere Auflagen nach der Gehölzschutzsatzung oder aufgrund bauplanungsrechtlicher Festsetzung überprüfen zu können.

 

5. Zur Größe der Pflanzgrube (Anmerkung Herr Weis):

Die Pflanzgrube soll 1,5mal so groß sein wie der Wurzelballen. Entscheidend für den langfristigen Erfolg einer Baumpflanzung und seines Wachstums ist jedoch der unterirdische durchwurzelbare Raum, der dem Baum zur Verfügung gestellt wird und dieser muss mindestens 12 m³ betragen, mehr ist natürlich immer besser.

 

6. Wie soll eine Mieterin 18 Jahre Pflege gewährleisten, wenn sie vorher auszieht?

Bei Mietern werden entsprechend der Richtlinie Vollmacht und Zustimmung des Grundstückseigentümers benötigt, denn sobald der Baum gepflanzt ist, geht er in das Eigentum des Vermieters über, der dann auch die Pflichten der Pflege übernimmt. Nach 18 Jahren ist eine Baumpflanzung nach regelmäßiger Pflege (Wässerung und Erziehungsschnittmaßnahmen) so etabliert, dass er seine „Kinderstube“ verlässt und von der Jugendphase in die Reifephase eines Baumes übergeht.

 

7. Warum können nicht auch Bäume aus dem Gartenmarkt/Online-Handel gekauft werden?

Bäume aus dem Angebot von Bau- und Gartenmärkten haben keinen Nachweis über ihre Herkunft (Provenienz) und können demzufolge aus Gebieten stammen, die nicht für den Standort Kleinmachnow geeignet sind. Weiterhin ist der Eintrag von Schädlingen aus anderen Regionen oder Erdteilen ein großes Problem; der Schaden im Ort wäre fatal.

 

Abstimmungsergebnis:

2 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 5 Enthaltungen – einstimmig empfohlen

 

An der Diskussion beteiligten sich: Herr Krause, Frau Gebhardt-Feiler, Herr Gutheins, Herr Sahlmann, Frau Knuth, Herr Weis, Herr Steinacker