Sitzung: 16.10.2023 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 068/23/1
Herr Schubert
führt ein.
An der Diskussion beteiligen sich:
Herr Baumgraß, Frau Scheib, Herr Schubert, Frau Masche,
Herr Bültermann, Frau Sahlmann, Herr Fiehler
Diskussionspunkte sind:
- Der
Bauausschuss hat diesen Vorschlag zur Bestellung eines Erbbaurechts bereits mit
breiter Mehrheit empfohlen. Warum hat die Gemeindevertretung die Vorlage
dennoch zurück in die Ausschüsse verwiesen?
- Die
Gemeinde sollte sich freuen, dass ein für die Ortsgeschichte charakteristisches
Gebäude von einem privaten Investor wiederaufgebaut werden soll. Die Gemeinde
wird sich damit auf absehbare Zeit nicht befassen können.
- Es
muss vor der Bestellung des Erbbaurechts ein Interessensbekundungsverfahren
durchgeführt werden, wir können nicht direkt an den privaten Investor vergeben.
Außerdem fehlt noch eine Baugrunduntersuchung. Diese Kosten sollte erst einmal
die Gemeinde tragen, die die Rahmenbedingungen zu schaffen hat.
Antworten:
-
Einige Mitglieder der Gemeindevertretung
wollten die Möglichkeit eröffnen, den Vorschlag nochmals intensiv diskutieren
zu können, weil das aus Vertretern der Fraktionen im Bauausschuss gebildete
Auswahlgremium recht uneins auseinanderging. Mit der Wiedererrichtung der Alten
Hakeburg soll keinesfalls Unfrieden im Ort gestiftet werden. Nach Einschätzung
dieser Mitglieder der Gemeindevertretung gibt es noch viele offene Fragen, die
bisher nicht geklärt wurden. Wichtiger Punkt: Wie „öffentlich“ oder „privat“
sollen die Flächen im Alten Dorf künftig sein? Brauchen wir nicht erst einmal
einen Masterplan für das gesamte Gelände?
- Kubatur
und Aussehen des wiederaufzubauenden Gebäudes können in einem Städtebaulichen
Vertrag festgelegt werden. Mit dem Investor wird dann zunächst dieser Vertrag
geschlossen und anschließend der Erbbaurechtsvertrag.
- Es
wird ein Interessensbekundungsverfahren durchzuführen sein. Dabei gibt es aber
die Besonderheit, dass nach derzeitigem Stand für den Wiederaufbau der Alten
Hakeburg die Zustimmung des Eigentümers der benachbarten Bäkemühle erforderlich
ist, weil auf dessen Grundstück Abstandsflächen fallen werden. Ohne seine
Zustimmung dürfte der Wiederaufbau bauordnungsrechtlich schwierig werden.
Rederecht Herr Dr.
Gastmeier, Eigentümer Bäkemühle und Antragsteller Erbbaurecht:
Ich habe ein sehr enges,
über Jahrzehnte gewachsenes Verhältnis zu diesem Teil der Gemeinde, den
Ortseingang im Alten Dorf. Meine Familie und ich haben uns vor einem Jahr an
den Bürgermeister gewandt und unser Interesse am Wiederaufbau der Alten
Hakeburg bekundet. Wir wissen nicht, ob der Baugrund den Wiederaufbau trägt.
Die Burg war zuletzt ein Getreidelager. Künftig soll im Erdgeschoss ein
Mehrzweckraum eingerichtet werden, der auch zur öffentlichen Nutzung zur
Verfügung stehen soll und in dem ich meine medizinhistorische Sammlung
unterbringen möchte. Der historische Keller soll öffentlich zugänglich sein.
Mit meinem Antrag bitte ich darum, ein Erbbaurecht in Aussicht zu stellen. Über
die Kubatur können wir reden, die kann die Gemeinde auch vorgeben.
Abstimmungsergebnis:
5
Zustimmungen / 1 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – mehrheitlichen
empfohlen