Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Schubert führt ein.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Baumgraß, Frau Scheib, Herr Schubert, Frau Masche, Herr Bültermann, Frau Sahlmann, Herr Fiehler

 

Diskussionspunkte sind:

-       Der Bauausschuss hat diesen Vorschlag zur Bestellung eines Erbbaurechts bereits mit breiter Mehrheit empfohlen. Warum hat die Gemeindevertretung die Vorlage dennoch zurück in die Ausschüsse verwiesen?

-       Die Gemeinde sollte sich freuen, dass ein für die Ortsgeschichte charakteristisches Gebäude von einem privaten Investor wiederaufgebaut werden soll. Die Gemeinde wird sich damit auf absehbare Zeit nicht befassen können.

-       Es muss vor der Bestellung des Erbbaurechts ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt werden, wir können nicht direkt an den privaten Investor vergeben.
Außerdem fehlt noch eine Baugrunduntersuchung. Diese Kosten sollte erst einmal die Gemeinde tragen, die die Rahmenbedingungen zu schaffen hat.

 

 

Antworten:

-       Einige Mitglieder der Gemeindevertretung wollten die Möglichkeit eröffnen, den Vorschlag nochmals intensiv diskutieren zu können, weil das aus Vertretern der Fraktionen im Bauausschuss gebildete Auswahlgremium recht uneins auseinanderging. Mit der Wiedererrichtung der Alten Hakeburg soll keinesfalls Unfrieden im Ort gestiftet werden. Nach Einschätzung dieser Mitglieder der Gemeindevertretung gibt es noch viele offene Fragen, die bisher nicht geklärt wurden. Wichtiger Punkt: Wie „öffentlich“ oder „privat“ sollen die Flächen im Alten Dorf künftig sein? Brauchen wir nicht erst einmal einen Masterplan für das gesamte Gelände?

-       Kubatur und Aussehen des wiederaufzubauenden Gebäudes können in einem Städtebaulichen Vertrag festgelegt werden. Mit dem Investor wird dann zunächst dieser Vertrag geschlossen und anschließend der Erbbaurechtsvertrag.

-       Es wird ein Interessensbekundungsverfahren durchzuführen sein. Dabei gibt es aber die Besonderheit, dass nach derzeitigem Stand für den Wiederaufbau der Alten Hakeburg die Zustimmung des Eigentümers der benachbarten Bäkemühle erforderlich ist, weil auf dessen Grundstück Abstandsflächen fallen werden. Ohne seine Zustimmung dürfte der Wiederaufbau bauordnungsrechtlich schwierig werden.

 

Rederecht Herr Dr. Gastmeier, Eigentümer Bäkemühle und Antragsteller Erbbaurecht:

Ich habe ein sehr enges, über Jahrzehnte gewachsenes Verhältnis zu diesem Teil der Gemeinde, den Ortseingang im Alten Dorf. Meine Familie und ich haben uns vor einem Jahr an den Bürgermeister gewandt und unser Interesse am Wiederaufbau der Alten Hakeburg bekundet. Wir wissen nicht, ob der Baugrund den Wiederaufbau trägt. Die Burg war zuletzt ein Getreidelager. Künftig soll im Erdgeschoss ein Mehrzweckraum eingerichtet werden, der auch zur öffentlichen Nutzung zur Verfügung stehen soll und in dem ich meine medizinhistorische Sammlung unterbringen möchte. Der historische Keller soll öffentlich zugänglich sein. Mit meinem Antrag bitte ich darum, ein Erbbaurecht in Aussicht zu stellen. Über die Kubatur können wir reden, die kann die Gemeinde auch vorgeben.

 


Abstimmungsergebnis:

5 Zustimmungen / 1 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – mehrheitlichen empfohlen