Sitzung: 06.11.2023 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 068/23/1
2. Für
das Grundstück soll daher ein Erbbaurecht bestellt werden. Die Vergabe des
Erbbaurechts ist an die Bedingungen zu knüpfen, dass die Alte Hakeburg
a) in
einem noch festzulegenden Zeitraum wiederaufgebaut wird, dabei
b) die
denkmalrechtlichen Vorgaben und die Festsetzungen des Bebauungsplanes
KLM-BP-007 „Altes Dorf“ – unter Berücksichtigung der beabsichtigten Änderung
des Bebauungsplanes gemäß DS-Nr. 069/23 – eingehalten werden und
c) die
für das Verständnis der Ortsgeschichte interessanten Teile des wiederaufgebauten
Gebäudes mindestens einmal jährlich am bundesweiten Tag des offenen Denkmals
der Öffentlichkeit zur Besichtigung zur Verfügung stehen.
3. Der
Bürgermeister wird beauftragt, ein entsprechendes Vergabeverfahren
durchzuführen. Das Ergebnis einschließlich eines entsprechenden Entwurfes des
Erbbaurechtsvertrages und eines Entwurfes für einen Städtebaulichen Vertrag mit
dem verbindlich vorgesehenen Bebauungs-Entwurf ist der Gemeindevertretung zur
Beratung und Billigung vorzulegen.
Ø Erläuterungen
zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.
An der Aussprache zur
DS-Nr. 068/23/1 beteiligen sich:
Herr Ernsting, FBL B/W
Herr Bültermann
Herr Templin
Herr Warnick
Frau Sahlmann
Herr Baumgraß
Frau Dr. Bastians-Osthaus
Herr Gutheins
Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 068/23/1 auf ihrer Sitzung am 16. November
2023 zu behandeln.