Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

1.   Das gemeindeeigene Grundstück Zehlendorfer Damm 215 (Alte Hakeburg; Gemarkung Kleinmachnow, Flur 13, Flurstück 393, vgl. Anlage 1, Übersichtskarte) wird in absehbarer Zeit zur Erfüllung kommunaler Aufgaben nicht benötigt.

2.   Für das Grundstück soll daher ein Erbbaurecht bestellt werden. Die Vergabe des Erbbaurechts ist an die Bedingungen zu knüpfen, dass die Alte Hakeburg

a)   in einem noch festzulegenden Zeitraum wiederaufgebaut wird, dabei

b)   die denkmalrechtlichen Vorgaben und die Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes Dorf“ – unter Berücksichtigung der beabsichtigten Änderung des Bebauungsplanes gemäß DS-Nr. 069/23 – eingehalten werden und

c)   die für das Verständnis der Ortsgeschichte interessanten Teile des wiederaufgebauten Gebäudes mindestens einmal jährlich am bundesweiten Tag des offenen Denkmals der Öffentlichkeit zur Besichtigung zur Verfügung stehen.

3.   Der Bürgermeister wird beauftragt, ein entsprechendes Vergabeverfahren durchzuführen. Das Ergebnis einschließlich eines entsprechenden Entwurfes des Erbbaurechtsvertrages und eines Entwurfes für einen Städtebaulichen Vertrag mit dem verbindlich vorgesehenen Bebauungs-Entwurf ist der Gemeindevertretung zur Beratung und Billigung vorzulegen.

 

 

Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 068/23/1 beteiligen sich:

Herr Ernsting, FBL B/W

Herr Bültermann

Herr Templin

Herr Warnick

Frau Sahlmann

Herr Baumgraß

Frau Dr. Bastians-Osthaus

Herr Gutheins

 

 

Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 068/23/1 auf ihrer Sitzung am 16. November 2023 zu behandeln.