Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.   Der Bebauungsplan KLM-BP-022 „Alte Zehlendorfer Villenkolonie“ in der Fassung der 2. Änderung, in Kraft getreten am 12.01.2018, soll geändert werden. Die Änderung soll sich beschränken auf die Zulassung auch von Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke auf dem Grundstück Klausenerstraße 15, Gemarkung Kleinmachnow, Flur 10, Flurstücke 130, 231 und 233 (vgl. Anlage 1, Abgrenzung Geltungsbereich).

2.   Die 3. Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, und als Textbebauungsplan aufgestellt.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.   Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen zur Beratung und Billigung vorzulegen.

 

 

Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 098/23 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 098/23 auf ihrer Sitzung am 16. November 2023 zu behandeln.