Sitzung: 06.11.2023 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 099/23
2.
Der Bebauungsplan
wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) und als
Textbebauungsplan aufgestellt.
3.
Mit dem
Bebauungsplan sollen die Weiterentwicklung der bestehenden öffentlichen
Grünfläche ermöglicht und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Errichtung eines inklusiven Spielplatzes geschaffen werden. Zugleich soll die
Realisierung einer zusätzlichen Querungshilfe für den Fußgängerverkehr im
Verlauf der Förster-Funke-Allee/Höhe Adolf-Grimme-Ring (Ost) vorbereitet werden.
Wichtiges Ziel ist es, Erreichbarkeit und Nutzbarkeit dieser zentralen
innerörtlichen Flächen zu verbessern und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen.
4.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
5.
Der Bürgermeister
wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen
der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen zur Billigung vorzulegen.
Ø Erläuterungen
zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.
An der Aussprache zur
DS-Nr. 099/23 beteiligen sich:
Bürgermeister Herr Grubert
Herr Ernsting, FBL B/W
Herr Gutheins
Frau Dr. Bastians-Osthaus
Herr Bültermann
Herr Templin
Der Gemeindevertretung wird
einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 099/23 auf ihrer Sitzung am 16. November 2023
zu behandeln.