Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.   Für eine Fläche nördlich der Förster-Funke-Allee zwischen den Baugebieten Am Kirchfeld und Zum Wetterhäuschen sowie für einen Teil der unmittelbar angrenzenden Straßenverkehrsfläche der Förster-Funke-Allee (vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches) soll ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-056-a „Grünfläche nördlich Förster-Funke-Allee mit Spielplatz“ aufgestellt werden.

2.   Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) und als Textbebauungsplan aufgestellt.

3.   Mit dem Bebauungsplan sollen die Weiterentwicklung der bestehenden öffentlichen Grünfläche ermöglicht und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines inklusiven Spielplatzes geschaffen werden. Zugleich soll die Realisierung einer zusätzlichen Querungshilfe für den Fußgängerverkehr im Verlauf der Förster-Funke-Allee/Höhe Adolf-Grimme-Ring (Ost) vorbereitet werden. Wichtiges Ziel ist es, Erreichbarkeit und Nutzbarkeit dieser zentralen innerörtlichen Flächen zu verbessern und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen.

4.   Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

5.   Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen zur Billigung vorzulegen.

 

 

Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 099/23 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Ernsting, FBL B/W

Herr Gutheins

Frau Dr. Bastians-Osthaus

Herr Bültermann

Herr Templin

 

 

Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 099/23 auf ihrer Sitzung am 16. November 2023 zu behandeln.