Sitzung: 06.11.2023 Hauptausschuss
Der Bürgermeister
informiert:
Einwohnerantrag zur Wildschweinproblematik
Am Freitag, 3. November
2023, sind ca. 1.200 Unterschriften in der Gemeinde abgegeben worden, die einen
Einwohnerantrag befürworten, der drei Punkte hat.
1.
Der Bürgermeister von Kleinmachnow wird
beauftragt, die Einstellung eines Wildtierbeauftragten für Kleinmachnow, der
auch mit der Bejagung des Schwarzwildes beauftragt wird, zu veranlassen.
2.
Der Bürgermeister von Kleinmachnow wird
beauftragt, mit erneuten Beantragung eine Ausnahmegenehmigung für den Abschuss
von Schwarzwild innerhalb des befriedeten urbanen Teils von Kleinmachnow bei
der Unteren Jagdbehörde des Landkreises zu beauftragen.
3.
Den Bürgermeister zu beauftragen, den
Landtag Brandenburg um rechtliche Änderungen zur effektiveren Reduzierung von
Schwarzwild innerhalb von Ortschaften zu bitten.
Bis nächste Woche versuchen
wir, die 1.200 Unterschriften auf ihre Gültigkeit zu prüfen. Erforderlich sind über
800 Unterschriften. Es wird davon ausgegangen, dass unter den 1.200 Unterschriften
über 800 gültige Unterschriften dabei sind, sodass der Einwohnerantrag gültig
sein wird. Er wird dann voraussichtlich in der Sitzung der Gemeindevertretung
im Dezember behandelt werden. Nach der Gemeindevertretersitzung im November
werde ich versuchen, mit den Vertretern, die sich als Vertrauenspersonen
gemeldet haben, hinsichtlich der Klärung einiger Punkte ein Gespräch zu suchen.
Ich denke, dass wir dann über den Einwohnerantrag in der Dezember-Sitzung
entscheiden werden.
Ø Herr
Piecha merkt an, dass 858 Unterschriften benötigt werden, da in der Gemeinde
zum Stichtag 3. November 2023 17.160 Personen leben, die über 16 Jahre alt
sind.
Ø 18:10
Uhr - Herr Templin und Frau Dr. Bastians-Osthaus nehmen an der Sitzung des
Hauptausschusses teil. Zehn Hauptausschussmitglieder sind anwesend.
Eilantrag Parken in engen
Straßen
Dem Eilantrag auf
Untersagung der Aufstellung der Schilder für das Parken in engen Straßen und
die Möglichkeit, in Teilbereichen mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig zu
parken, ist stattgegeben worden. Die Gemeinde hat jetzt 14 Tage Zeit zu prüfen,
ob sie mit einer Beschwerde vor das Oberverwaltungsgericht geht. Als
wesentliche Begründung ist keine Ausführung hinsichtlich der Parkproblematik
vorgenommen worden, sondern es wurde allein von der Ungültigkeit des Schildes
„Halteverbotszone“ ausgegangen. Das führt dann zur Zustimmung des Eilantrages. Das
Gericht hat sich leider nicht, wie wir gehofft haben, zu den Problemen des
Parkens und Haltens in engen Straßen in Kleinmachnow geäußert. Halten und
Parken ist gemäß § 12 Absatz StVO in engen Straßen nicht zulässig. Die
augenblickliche Rechtslage wäre nach der Entscheidung des Gerichts so, dass in
allen Straßen, bei denen nach dem Parken eines Autos unter Berücksichtigung des
Rückspiegels eine Restbreite von 3,05m nicht verbleibt das Halten und Parken
untersagt ist. Das löst unser Problem aber nicht. Würde man das umsetzen, hätten die
Antragsteller mit ihrer Klarstellung erreicht, dass in besagten Gebieten das
Halten und Parken verboten ist.
Nachfragen:
Herr Warnick, Mitglied der
Fraktion SPD/DIE LINKE/PRO
Ich hatte heute ein
Gespräch mit Bürgern zum Thema Parken und Halten. Hat der Bürgermeister
überhaupt einen Ermessensspielraum oder muss er jetzt nicht, wenn die
rechtlichen Grundlagen dafür nicht gegeben sind, gegen Falschparker vorgehen?
Bürgermeister Herr Grubert
Das ist eine gute Frage,
Herr Warnick. Bezüglich der Auswertung des Urteils und dem weiteren Vorgehen
habe ich in den nächsten 14 Tagen zwei Termine, einen Termin bei der
Kommunalaufsicht und einen bei einem Fachanwalt für Straßenverkehrsrecht.
Danach werde ich berichten.
Herr Gutheins, Vorsitzender
der FDP-Fraktion
Wurden auf Grund der
„Fantasieschilder“ Verwarngelder ausgesprochen? Wenn ja, wie viele?
Bürgermeister Herr Grubert
Wir müssen im Moment davon
ausgehen, dass der Eilantrag die Rechtswidrigkeit der Aufstellung der Schilder
angeordnet hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, deshalb gilt im Moment
noch die augenblickliche Rechtslage, dass das Halten und Parken anhand der
Schilder verboten ist. Hinsichtlich der Anzahl der Ordnungswidrigkeiten kann
ich im Moment keine Aussage treffen. Ich glaube, und auch das wird geprüft
werden, dass das Urteil des Verwaltungsgerichtes kein Freibrief ist, zu parken,
weil die Rechtslage nach § 12 StVO Absatz 1 vorsieht, dass das Parken und
Halten dort sowieso verboten ist.
Wir wollen mal kurz
zusammenfassen: Das Schild, was wir als Parkverbotszonenschild benannt haben,
sollte eigentlich die Bürger nur beim Einfahren in die Straße darauf aufmerksam
machen, dass das Halten und Parken verboten ist. Aus der StVO heraus ergibt
sich sowieso, dass das Halten und Parken verboten ist. Von uns wurde das Schild
angeordnet, um die Bürger auf die Rechtsfolgen eines Halten und Parkens in der
Straße hinzuweisen. Wenn ich das Schild jetzt abhänge, ist das Parken und
Halten immer noch verboten und das würde bedeuten, dass das ausgesprochene
Ordnungswidrigkeitengeld trotzdem zulässig ist, weil das Halten und Parken
sowieso verboten wäre.
Herr Gutheins, Vorsitzender
der FDP-Fraktion
Das ist mir völlig klar.
Sie haben viel zu ausführlich geantwortet. Ich hatte gefragt, ob Verwarngelder
auf Grund der „Fantasieschilder“. Wenn Sie es nicht wissen, können Sie mir die
Antwort auch gerne per E-Mail schicken oder zur Gemeindevertretersitzung
mitbringen.
Bürgermeister Herr Grubert
Die „Fantasieschilder“
dürften, wenn ich die Rechtsfolge weiterziehe, selber kein Anlass für das
ausgesprochene Verwarngeld sein, da das Parken und Halten sowieso verboten ist.
Wir haben uns nicht auf das Schild bezogen, sondern auf § 12 StVO enge
Straßenstelle. Ich will damit ausdrücken, selbst wenn ich zwei oder drei
„Fantasieschilder“ hinstellte, würde das auch zu keiner Änderung der Rechtslage
führen. Aber das ist meine Rechtsauffassung und wir werden sehen, was die
Gerichte dazu sagen.
Herr Templin, Vorsitzender
der BIK-Fraktion
Ich finde, dass zu diesem
Thema die zuständige Fachbereichsleiterin hätte anwesend sein sollen, um solche
Fragen zu beantworten. Beim letzten Mal hatte ich das schon angemerkt, dass
mich das wundert und da wurde mir von Herrn Piecha gesagt, dass Sie
entscheiden, welche Fachbereichsleiterin oder welcher Fachbereichsleiter
anwesend ist. Also, ihre Anwesenheit wäre hilfreich, weil man solche Fragen,
wie sie Herr Gutheins gestellt hat, von ihr sicher beantwortet bekommen hätte.
Ihre Aussage, die Sie jetzt
hier in der Öffentlichkeit gemacht haben, dass in diesen Straßen das Halten und
Parken sowieso verboten ist gilt ja, wenn ich an die entsprechende Auflistung
erinnere, für 70% aller Straßen in Kleinmachnow. Wenn es überall verboten ist,
was ich so nicht sehe, aber hier auch nicht diskutieren möchte, wie gedenken
Sie, auf über 70% der Straßen in Kleinmachnow das Halten und Parken zu ahnden?
Bürgermeister Herr Grubert
Das ist eine Sache, die man
in den Fachausschüssen weiter diskutieren sollte. Aber die von uns praktizierte
Lösung war die, dann in den Straßen, in denen das Schild im Moment aufgestellt
worden ist, zugleich Parkmöglichkeiten zu schaffen. In dem Fall in dem ersten
Gebiet, das wir aufgerufen haben, über 100 Parkmöglichkeiten für Bürger, indem man
in Teilbereichen mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig parken kann. Das war der
Vorschlag, um ausreichend Parkmöglichkeiten zu schaffen. Wir haben schon immer
darauf hingewiesen, und auch das ist nach wie vor die Auffassung des
Bürgermeisters und der Verwaltung, dass es nicht Pflicht der Verwaltung oder
der Gemeinde ist, im Überschuss Parkmöglichkeiten auf der Straße zu schaffen. Jeder
Bürger, gerade im ersten Gebiet, muss seit 1994 bei der Beantragung seiner
Baugenehmigung eigene Stellplätze auf dem Grundstück nachweisen und diese
nutzen. Wenn man durch das Gebiet gefahren ist oder im Moment fährt sieht man,
dass die von der Verwaltung vorgeschlagene Lösung des Parkens in Teilgebieten
mit zwei Rädern auf dem Fußweg ausgezeichnet funktioniert und zu einer
wunderbaren Situation in den Straßen geführt hat und das eigentlich eine Lösung
wäre, bei der wir für alle Bürger einen angemessenen Ausgleich geschaffen
haben. Es gibt Parkplätze für Besucher, für Dienstleister und für andere. Sehr
erfreulich ist, dass viele Bürgerinnen und Bürger ihre Garagen ertüchtig haben,
um dort mit dem Auto zu stehen, was vorher nicht so war.
Herr Templin, Vorsitzender
der BIK-Fraktion
Sie halten ja die Lösung,
die Sie umgesetzt haben und die Modell für andere Gebiete sein soll, für eine
ganz wunderbare Lösung. Finden Sie es auch wunderbar, dass durch das Parken und
Halten mit zwei Rädern auf dem Gehweg, der Gehweg für Fußgänger komplett
unnutzbar wurde? Mit einem Kinderwagen oder Rollator kommt man nicht mehr
durch. Ist das Ihre zukünftige Ausrichtung?
Bürgermeister Herr Grubert
Herr Templin, wir haben
auch immer erläutert, dass wir bei der Aufstellung des Verwaltungsaktes die
Polizei und alle anderen öffentlichen Träger, die erforderlich sind, angehört
haben. Unsere Lösung, die sich aus den
Gesprächen mit der Polizei und der Unteren Verkehrsbehörde, leider hat sich der
Behindertenbeauftragte nicht dazu geäußert, hat dazu geführt, dass wir das
Parken nur auf einer der beiden Straßenseiten auf dem Bürgersteig erlaubt
haben, d. h. die andere Seite ist durchgängig begehbar und kann durchgängig
genutzt werden. Wenn jemand mit Kinderwagen o. ä. in den Teilbereichen des Gehweges
kommt, die durch das Parken unterbrochen werden, ist es leider so, dass die
Seite gewechselt werden muss oder man von vornherein die andere Gehwegseite
benutzt. In den engen Straßen können leider die Breite der Bürgersteige oder
auch die Breite der Straße nicht verändert werden. Mit unserer Regelung haben
wir versucht, einen Kompromiss zu schaffen. Das Verwaltungsgericht hat in
seiner Eilentscheidung leider keinen Ansatz dazu getroffen, wie es sich mit dem
Parken mit zwei Rädern in Teilbereichen verhält. Das Verwaltungsgericht hat
sich in seine Entscheidung relativ einfach gemacht. Es hat die Aufstellung der
beiden Schilder als verbundenen Verwaltungsakt gewertet und da es Teil 1 mit
dem „Fantasieschild“ als verbundenen Verwaltungsakt für rechtswidrig erklärt
hat, hat es zur zweiten Ausführung gar nichts mehr gesagt. Nach Auffassung des
Verwaltungsgerichts kann ein verbundener Verwaltungsakt nicht gesplittet werden
und wenn ein Teil rechtswidrig ist, ist der gesamte Verwaltungsakt
rechtswidrig.