1.            Frau Dr. Bastians-Osthaus – Spende an den Zoo Eberswalde und Übernahme einer Patenschaft

1.1       Der Bürgermeister hat gesagt, dass er dem Löwengehege in Eberswalde eine Spende hat zukommen lassen. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte diese Spende?

1.2       Des Weiteren soll auch noch eine Patenschaft übernommen werden. Stimmt das?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Zu 1.

Das Geld habe ich aus meinem Verfügungsfond gespendet.

 

 

Zu 2.

Hinsichtlich der Patenschaft für fünf Jahre wird es einen Beschluss in der Gemeindevertretung geben.

 

 

 

2.             Herr Templin – Einwohnerantrag zur Wildschweinproblematik

2.1       Ihnen wird ja bekannt sein, und Herr Warnick propagiert das ja auch, dass ein Einwohnerantrag jetzt schon die nötigen Unterschriften gefunden hat. Der Antrag enthält zwei Punkte, die meines Erachtens völlig unstrittig sind und enthält den Punkt eines Stadtjägers. In der Zeitung habe ich gelesen, dass durch Herrn Warnick gesagt wurde, es gäbe auch bereits schon genug Unterschriften für ein Bürgerbegehren. Meines Erachtens würde der Punkt Personal einzustellen haushaltswirksam sein und entzieht sich demzufolge einem Bürgerbegehren. Aus Respekt vor den Leuten, die sich da sehr engagieren, möchte ich so früh wie möglich geklärt wissen, ob der Antrag beschlossen werden kann z. B. wegen dem 2. Punkt mit dem Stadtjäger, und wenn er nicht beschlossen werden sollte, ob der Antrag, so wie er jetzt formuliert ist, den rechtlichen Anforderungen eines Bürgerbegehrens entsprechen würde. Man ist den Leuten schuldig, ihnen das so früh wie möglich mitzuteilen.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Ich hatte schon darüber berichtet, da waren Sie noch nicht anwesend Herr Templin, dass wir gerade prüfen, ob 858 gültige Stimmen eingegangen sind. Auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 16. November 2023 wird es zudem eine Information, auch hinsichtlich einer ersten rechtlichen Einschätzung, geben. Die Gemeindevertretung wird diesen Einwohnerantrag auf ihrer Sitzung am 21. Dezember 2023 behandeln.

 

 

Nachfrage von Herrn Templin

Kann der Punkt „Einstellung eines Stadtjägers“ Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Das werden wir bis zum 16. November 2023 prüfen unter der Berücksichtigung, auch noch einmal ein Gespräch mit den Einreichern gesucht zu haben.

 

 

Herr Piecha, Fachbereichsleiter Büro des Bürgermeisters

Im Moment haben wir auch erst einen Bürgerantrag nach § 14, das Bürgerbegehren ist § 15.

 

 

Nachfrage von Herrn Templin

Ich verstehe nicht, warum Herr Warnick den Antrag nicht gestellt hat.

 

 

Herr Piecha, Fachbereichsleiter Büro des Bürgermeisters

Hier nochmal zur Klarstellung, es ist so, dass mit diesem Bürgerantrag die Bürgerschaft vom Grunde her beantragt, dass sich die Gemeindevertretung mit einem Tagesordnungspunkt beschäftigen soll, nämlich Wildschweine. Das Bürgerbegehren hat eine ganz andere Größenordnung. Da gehen wir an irgendeinem Sonntag alle zur Wahlurne und werden dann eine Frage, wie auch immer sie ausgestaltet ist, mit ja oder nein zu beantworten haben.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Es gibt z. B. in dem Bürgerbegehren auch etwas, was sich so ein bisschen ausschließt. Es soll ein Wildtierbeauftragter gesucht werden. In Baden-Württemberg gibt es ja die Pflicht, dass die Landkreise einen Wildtierbeauftragten einstellen müssen und der soll die Koordination, das Netzwerk aufbinden, soll die Parteien, Förster und Bewohner zusammenbringen. Er soll sich um alle Wildtiere kümmern und das Monotoring usw. machen. Das ist ein bisschen konträr mit dem 2. Punkt, der gleichzeitig auch noch die Wildschweine erlegen soll. Einen Wildtierbeauftragten in der Gestalt, den gibt es nicht. Wir werden dazu Stellung nehmen, aber nachdem es am Freitag eingereicht worden ist, ist es heute zu früh.

 

 

Herr Warnick, Mitglieder der Fraktion SPD/DIE LINKE/PRO

Ich habe gedacht, dass sich Herr Templin den § 14 BbgKVerf mal angeschaut und den Einwohnerantrag mal gelesen hat. Die Bürger habe ich natürlich entsprechend beraten, dass sie uns nicht auffordern können, etwas zu tun, was eine finanzielle Forderung zur Folge hat. Der Fehler wurde schon mehrfach gemacht z. B. bei Volksinitiativen. § 14 Absatz 1 sagt ganz klar:

„Einwohner, die das 16. Lebensjahr vollendet haben können beantragen, dass die Gemeindevertretung über eine bestimmte Angelegenheit der Gemeinde berät und entscheidet (Einwohnerantrag).“

Es steht überhaupt nicht drin, dass ein Wildtierbeauftragter eingestellt werden soll, sondern, dass die  Gemeindevertretung den Bürgermeister beauftragen möge. Nicht der Bürgermeister ist durch die Bürgerinitiative angesprochen worden, sondern, wie es im § 14 BbgKVerf steht, die Gemeindevertretung. Die Gemeindevertretung muss sich dann damit beschäftigen und der Vorschlag der Bürgerinitiative ist, dass die Gemeindevertretung dafür sorgen möge oder beim Bürgermeister beantragen möge, einzustellen. Die Gemeindevertretung kann tatsächlich den Antrag stellen, dass eine Person eingestellt wird. Das haben wir ja auch schon gemacht und das könnte man in dieser Sache auch machen. Was im Einwohnerantrag drin steht ist rechtlich so momentan nach § 14 BbgKVerf absolut gedeckt und auch mit Juristen aus dem Landtag, die sich damit auch beschäftigen, abgesprochen. Insofern muss sich die Gemeindevertretung erstmal damit beschäftigen. Dass sie das auch ablehnen kann, ist klar. Danach gibt es dann ein Bürgerbegehren und wenn das auch abgelehnt wird, gibt es einen Bürgerentscheid. So ist die Verfahrensweise. Jetzt ist die Frage, ob die Gemeindevertretung klug beraten wäre, den Einwohnerantrag abzulehnen, weil es dann zum Bürgerbegehren kommt. Das kostet dann richtig Geld, wenn wir, wie zur Kommunalwahl, alle an einem Sonntag zur Entscheidung gehen. Wie die Bürgerinnen und Bürger dann abstimmen, werden wir sehen.

 

 

Herr Gutheins, Vorsitzender der FDP-Fraktion

Der Wildtierbeauftragte ist eigentlich ein verkappter Stadtjäger, der nur anders genannt wird, damit die Tierfreunde nicht auf die Barrikaden gehen. Die andere Bezeichnung ist diplomatischer und eigentlich gar keine schlechte Idee.

 

 

 

 

20:31 Uhr - Ende der öffentlichen Sitzung