Sitzung: 06.11.2023 Hauptausschuss
1.
Frau Dr. Bastians-Osthaus – Spende an
den Zoo Eberswalde und Übernahme einer Patenschaft
1.1 Der Bürgermeister hat gesagt, dass er dem
Löwengehege in Eberswalde eine Spende hat zukommen lassen. Auf welcher
Rechtsgrundlage erfolgte diese Spende?
1.2 Des Weiteren soll auch noch eine Patenschaft übernommen
werden. Stimmt das?
Bürgermeister Herr Grubert
Zu 1.
Das Geld habe ich aus
meinem Verfügungsfond gespendet.
Zu 2.
Hinsichtlich der
Patenschaft für fünf Jahre wird es einen Beschluss in der Gemeindevertretung
geben.
2.
Herr Templin – Einwohnerantrag zur
Wildschweinproblematik
2.1 Ihnen wird ja bekannt sein, und Herr
Warnick propagiert das ja auch, dass ein Einwohnerantrag jetzt schon die
nötigen Unterschriften gefunden hat. Der Antrag enthält zwei Punkte, die meines
Erachtens völlig unstrittig sind und enthält den Punkt eines Stadtjägers. In
der Zeitung habe ich gelesen, dass durch Herrn Warnick gesagt wurde, es gäbe
auch bereits schon genug Unterschriften für ein Bürgerbegehren. Meines
Erachtens würde der Punkt Personal einzustellen haushaltswirksam sein und
entzieht sich demzufolge einem Bürgerbegehren. Aus Respekt vor den Leuten, die
sich da sehr engagieren, möchte ich so früh wie möglich geklärt wissen, ob der
Antrag beschlossen werden kann z. B. wegen dem 2. Punkt mit dem Stadtjäger, und
wenn er nicht beschlossen werden sollte, ob der Antrag, so wie er jetzt
formuliert ist, den rechtlichen Anforderungen eines Bürgerbegehrens entsprechen
würde. Man ist den Leuten schuldig, ihnen das so früh wie möglich mitzuteilen.
Bürgermeister Herr Grubert
Ich hatte schon darüber berichtet,
da waren Sie noch nicht anwesend Herr Templin, dass wir gerade prüfen, ob 858
gültige Stimmen eingegangen sind. Auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 16.
November 2023 wird es zudem eine Information, auch hinsichtlich einer ersten
rechtlichen Einschätzung, geben. Die Gemeindevertretung wird diesen
Einwohnerantrag auf ihrer Sitzung am 21. Dezember 2023 behandeln.
Nachfrage von Herrn Templin
Kann der Punkt „Einstellung
eines Stadtjägers“ Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein?
Bürgermeister Herr Grubert
Das werden wir bis zum 16.
November 2023 prüfen unter der Berücksichtigung, auch noch einmal ein Gespräch
mit den Einreichern gesucht zu haben.
Herr Piecha, Fachbereichsleiter Büro des
Bürgermeisters
Im Moment haben wir auch erst einen Bürgerantrag nach §
14, das Bürgerbegehren ist § 15.
Nachfrage von Herrn Templin
Ich verstehe nicht, warum
Herr Warnick den Antrag nicht gestellt hat.
Herr Piecha, Fachbereichsleiter Büro des
Bürgermeisters
Hier nochmal zur
Klarstellung, es ist so, dass mit diesem Bürgerantrag die Bürgerschaft vom
Grunde her beantragt, dass sich die Gemeindevertretung mit einem Tagesordnungspunkt
beschäftigen soll, nämlich Wildschweine. Das Bürgerbegehren hat eine ganz
andere Größenordnung. Da gehen wir an irgendeinem Sonntag alle zur Wahlurne und
werden dann eine Frage, wie auch immer sie ausgestaltet ist, mit ja oder nein
zu beantworten haben.
Bürgermeister Herr Grubert
Es gibt z. B. in dem
Bürgerbegehren auch etwas, was sich so ein bisschen ausschließt. Es soll ein
Wildtierbeauftragter gesucht werden. In Baden-Württemberg gibt es ja die
Pflicht, dass die Landkreise einen Wildtierbeauftragten einstellen müssen und
der soll die Koordination, das Netzwerk aufbinden, soll die Parteien, Förster
und Bewohner zusammenbringen. Er soll sich um alle Wildtiere kümmern und das
Monotoring usw. machen. Das ist ein bisschen konträr mit dem 2. Punkt, der
gleichzeitig auch noch die Wildschweine erlegen soll. Einen
Wildtierbeauftragten in der Gestalt, den gibt es nicht. Wir werden dazu
Stellung nehmen, aber nachdem es am Freitag eingereicht worden ist, ist es
heute zu früh.
Herr Warnick, Mitglieder der Fraktion
SPD/DIE LINKE/PRO
Ich habe gedacht, dass sich
Herr Templin den § 14 BbgKVerf mal angeschaut und den Einwohnerantrag mal
gelesen hat. Die Bürger habe ich natürlich entsprechend beraten, dass sie uns
nicht auffordern können, etwas zu tun, was eine finanzielle Forderung zur Folge
hat. Der Fehler wurde schon mehrfach gemacht z. B. bei Volksinitiativen. § 14
Absatz 1 sagt ganz klar:
„Einwohner, die das 16.
Lebensjahr vollendet haben können beantragen, dass die Gemeindevertretung über
eine bestimmte Angelegenheit der Gemeinde berät und entscheidet
(Einwohnerantrag).“
Es steht überhaupt nicht
drin, dass ein Wildtierbeauftragter eingestellt werden soll, sondern, dass
die Gemeindevertretung den Bürgermeister
beauftragen möge. Nicht der Bürgermeister ist durch die Bürgerinitiative
angesprochen worden, sondern, wie es im § 14 BbgKVerf steht, die
Gemeindevertretung. Die Gemeindevertretung muss sich dann damit beschäftigen
und der Vorschlag der Bürgerinitiative ist, dass die Gemeindevertretung dafür
sorgen möge oder beim Bürgermeister beantragen möge, einzustellen. Die
Gemeindevertretung kann tatsächlich den Antrag stellen, dass eine Person
eingestellt wird. Das haben wir ja auch schon gemacht und das könnte man in
dieser Sache auch machen. Was im Einwohnerantrag drin steht ist rechtlich so
momentan nach § 14 BbgKVerf absolut gedeckt und auch mit Juristen aus dem
Landtag, die sich damit auch beschäftigen, abgesprochen. Insofern muss sich die
Gemeindevertretung erstmal damit beschäftigen. Dass sie das auch ablehnen kann,
ist klar. Danach gibt es dann ein Bürgerbegehren und wenn das auch abgelehnt wird,
gibt es einen Bürgerentscheid. So ist die Verfahrensweise. Jetzt ist die Frage,
ob die Gemeindevertretung klug beraten wäre, den Einwohnerantrag abzulehnen,
weil es dann zum Bürgerbegehren kommt. Das kostet dann richtig Geld, wenn wir,
wie zur Kommunalwahl, alle an einem Sonntag zur Entscheidung gehen. Wie die
Bürgerinnen und Bürger dann abstimmen, werden wir sehen.
Herr Gutheins, Vorsitzender der FDP-Fraktion
Der Wildtierbeauftragte ist
eigentlich ein verkappter Stadtjäger, der nur anders genannt wird, damit die
Tierfreunde nicht auf die Barrikaden gehen. Die andere Bezeichnung ist
diplomatischer und eigentlich gar keine schlechte Idee.
20:31
Uhr - Ende der öffentlichen Sitzung