Sitzung: 29.11.2023 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Frau Leißner, FB-Leiterin
Recht/Sicherheit/Ordnung, informiert zum Gerichtsurteil „Halten und Parken in
engen Straßen“: Die Beschilderung, das absolute Haltverbotszonenschild und das
Parkgebotsschild, wurden vom Gericht als rechtswidrig festgestellt. Die
verkehrsrechtliche Anordnung sei rechtswidrig und somit auch die Durchführung
der Maßnahme.
Herr Weis bittet darum, dass das Urteil den
Ausschussmitgliedern zur Kenntnis gegeben wird. Frau Leißner stimmt dem zu (s.
Anlage 2).
Nachfrage Frau Dr. Bastians-Osthaus: „Wie
wird das Urteil umgesetzt? Wie gehen Sie weiter vor, werden die Schilder
abgebaut?“
Beantwortung Frau Leißner: „Die
Gerichtsentscheidung ist sofort vollzogen worden, d. h., die Schilder wurden
sofort verhängt. Das weitere Vorgehen in dieser Sache wird sein, wir werden das
noch prüfen, aber im Kern gehen wir davon aus, dass wir anstatt des absoluten
Haltverbots als Zone ein Parkverbotszonenschild etablieren werden und die
Parkgebotsschilder in der Art und Weise stehen lassen werden.“
Nachfrage Herr Krause: „Frau Leißner, die
Parkgebotsschilder stehen lassen, bedeutet auch: An den Stellen oder sollte
auch mit einem Reifen auf dem Gehweg geparkt werden in diesen ertüchtigten
Zonen?“
Beantwortung Frau Leißner: „Das eine und das
andere ist dasselbe, was Sie gerade gesagt haben. Stehen lassen, so, wie sie
vormals waren. Der Antrag wird nachher diskutiert, da kommen wir noch dazu.
Aber ja, tatsächlich, so, wie es bei der ersten Maßnahme vorgesehen war, mit
zwei Reifen auf dem Gehweg.“
Ergänzung Herr Grubert: „Das grundsätzliche
Problem, dass die Straßen zu eng sind zum Parken, besteht ja nach wie vor. Die
Nebenstraßen, die dort bestehen, haben eine Größe von 4,70 m bis 4,80 m Breite.
Damit ist grundsätzlich das Parken als schwierig zu betrachten, insbesondere,
weil die Durchfahrtsbreite nicht mehr gegeben ist. Nach den
Unfallverhütungsvorschriften für öffentliche Versorgungsträger, z. B.
Müllfahrzeuge, muss eine Mindestfahrbereite von 3,00 m gegeben sein, sonst
dürfen die Fahrzeuge nicht durchfahren. Das bekommt man mit einer Straßenbreite
von 4,70 m nicht hin. Also prüfen wir im Moment weiter, welche Regelungen wir
vornehmen werden. Ob wir das genauso lassen, wie es bisher ist, kann ich noch
nicht sagen. Fakt ist, dass wir in Teilbereichen auch natürlich wie bisher ein
Parken mit zwei Rädern auf dem Gehweg zulassen wollen, um auch Parkflächen zu
schaffen. Ob die jetzt genau an dergleichen Stelle nach der Prüfung stehen
bleiben, das kann ich noch nicht sagen. Ich denke, dass wir Sie in kürzester
Zeit darüber informieren werden, wie wir weiter vorgehen. Klar ist, mit 4,70 m
ist das eine sehr schmale Straße.“
Herr Krause bittet darum, bei der Prüfung
der einzelnen Rechtsnormen so transparent wie möglich vorzugehen, alle
Rechtsnormen zu berücksichtigen, um ein rechtmäßig abgesichertes Urteil zu
erzielen.
Frau Dr. Bastians-Osthaus führt aus, es sei
wichtig, nach Recht und Gesetz vorzugehen und nicht nach Phantasienormen oder
irgendwas, eine klare Lösung zu haben. Sie bitte darum, keine Kungeleien zu
machen und hinterher hoffen, dass keiner klagt; eine verhältnismäßige Lösung zu
finden und nicht überall das Parken einschränken; eine Lösung machen, die dem
Ort zugutekommt und den Anwohnern Lebensqualität lässt.
Frau Gasch, FD-Leiterin
Verkehr/Klima/Umwelt, informiert zur:
1. Statistik Solarförderung (Stand
28.11.2023):
- Seit Juni 2022 sind
insgesamt 209 Anträge eingegangen, davon wurden 201 Vorhaben gefördert.
- Von den zur
Verfügung stehenden finanziellen Mitteln in Höhe von 200.000,00 Euro
wurden bisher 130.000,00 Euro ausgegeben. Übertragung der Restsumme
erfolgt in das nächste Jahr, sodass nächstes Jahr noch Förderungsanträge
gestellt werden können, bis das Geld alle ist.
- Die bisher installierte
Leistung beträgt ca. 1,3 MWp (Megawatt Peak),
2. Wattbewerb-Ergebnis:
- Die Gemeinde
Kleinmachnow nimmt am Wattbewerb, beschleunigter Ausbau von Photovoltaik,
teil und hat diesen zu 172 % erfüllt. Die Gesamtleistung im Ort beträgt
4,7 MWp und ist insgesamt gut über das Gemeindegebiet verteilt.
3. Energieberatung –
Energieberatungsgutscheine der Verbraucherzentrale
- Hier wurden
bereits 50 Energieberatungsgutscheine an die Kleinmachnower Bürgerinnen
und Bürger ausgegeben, davon wurden 10 Gutscheine eingelöst. Insgesamt ist
eine positive Resonanz zu verzeichnen.
- Erste
Anmeldungen für Januar 2024 gibt es schon.
- Bis Ende 2024
sollen mindestens 200 Gutscheine ausgegeben werden.
4. Sanierungs- und Energiemesse Kleinmachnow:
- Die
Lokale Agenda Klimaschutz beabsichtigt, in Zusammenarbeit mit der
Verwaltung, eine Sanierungs- und Energiemesse am Samstag, dem 24.02.2024,
von 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr, im Rathaus Kleinmachnow durchzuführen. Diese
Messe soll einen Informations- und Beratungscharakter haben, u. a.
Fachvorträge, Messestände lokaler Betriebe, Bürgerworkshops.
5. Kommunale Wärmeplanung mit Teltow
Laut Gemeindevertreterbeschluss DS-Nr. 074/23
vom 24.08.2023 – Verbundprojekt kommunale Wärmeplanung – wurde beschlossen, mit
der Stadt Teltow die Erarbeitung einer gemeinsamen kommunalen Wärmeplanung als
Verbundprojekt durchzuführen. Die Stadt Teltow hat jetzt im November 2023
dasselbe beschlossen. Einen Antrag auf Fördermittel für dieses Projekt hat die
Gemeinde Kleinmachnow bereits gestellt.
Herr Dr. Braun und Herr Jantĉ nehmen an
der Sitzung teil; 7 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sind anwesend.