Frau Leißner, FB-Leiterin Recht/Sicherheit/Ordnung, informiert zum Gerichtsurteil „Halten und Parken in engen Straßen“: Die Beschilderung, das absolute Haltverbotszonenschild und das Parkgebotsschild, wurden vom Gericht als rechtswidrig festgestellt. Die verkehrsrechtliche Anordnung sei rechtswidrig und somit auch die Durchführung der Maßnahme.

 

Herr Weis bittet darum, dass das Urteil den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis gegeben wird. Frau Leißner stimmt dem zu (s. Anlage 2).

 

Nachfrage Frau Dr. Bastians-Osthaus: „Wie wird das Urteil umgesetzt? Wie gehen Sie weiter vor, werden die Schilder abgebaut?“

 

Beantwortung Frau Leißner: „Die Gerichtsentscheidung ist sofort vollzogen worden, d. h., die Schilder wurden sofort verhängt. Das weitere Vorgehen in dieser Sache wird sein, wir werden das noch prüfen, aber im Kern gehen wir davon aus, dass wir anstatt des absoluten Haltverbots als Zone ein Parkverbotszonenschild etablieren werden und die Parkgebotsschilder in der Art und Weise stehen lassen werden.“

 

Nachfrage Herr Krause: „Frau Leißner, die Parkgebotsschilder stehen lassen, bedeutet auch: An den Stellen oder sollte auch mit einem Reifen auf dem Gehweg geparkt werden in diesen ertüchtigten Zonen?“

 

Beantwortung Frau Leißner: „Das eine und das andere ist dasselbe, was Sie gerade gesagt haben. Stehen lassen, so, wie sie vormals waren. Der Antrag wird nachher diskutiert, da kommen wir noch dazu. Aber ja, tatsächlich, so, wie es bei der ersten Maßnahme vorgesehen war, mit zwei Reifen auf dem Gehweg.“

 

Ergänzung Herr Grubert: „Das grundsätzliche Problem, dass die Straßen zu eng sind zum Parken, besteht ja nach wie vor. Die Nebenstraßen, die dort bestehen, haben eine Größe von 4,70 m bis 4,80 m Breite. Damit ist grundsätzlich das Parken als schwierig zu betrachten, insbesondere, weil die Durchfahrtsbreite nicht mehr gegeben ist. Nach den Unfallverhütungsvorschriften für öffentliche Versorgungsträger, z. B. Müllfahrzeuge, muss eine Mindestfahrbereite von 3,00 m gegeben sein, sonst dürfen die Fahrzeuge nicht durchfahren. Das bekommt man mit einer Straßenbreite von 4,70 m nicht hin. Also prüfen wir im Moment weiter, welche Regelungen wir vornehmen werden. Ob wir das genauso lassen, wie es bisher ist, kann ich noch nicht sagen. Fakt ist, dass wir in Teilbereichen auch natürlich wie bisher ein Parken mit zwei Rädern auf dem Gehweg zulassen wollen, um auch Parkflächen zu schaffen. Ob die jetzt genau an dergleichen Stelle nach der Prüfung stehen bleiben, das kann ich noch nicht sagen. Ich denke, dass wir Sie in kürzester Zeit darüber informieren werden, wie wir weiter vorgehen. Klar ist, mit 4,70 m ist das eine sehr schmale Straße.“

 

Herr Krause bittet darum, bei der Prüfung der einzelnen Rechtsnormen so transparent wie möglich vorzugehen, alle Rechtsnormen zu berücksichtigen, um ein rechtmäßig abgesichertes Urteil zu erzielen.

 

Frau Dr. Bastians-Osthaus führt aus, es sei wichtig, nach Recht und Gesetz vorzugehen und nicht nach Phantasienormen oder irgendwas, eine klare Lösung zu haben. Sie bitte darum, keine Kungeleien zu machen und hinterher hoffen, dass keiner klagt; eine verhältnismäßige Lösung zu finden und nicht überall das Parken einschränken; eine Lösung machen, die dem Ort zugutekommt und den Anwohnern Lebensqualität lässt.

 

Frau Gasch, FD-Leiterin Verkehr/Klima/Umwelt, informiert zur:

 

1. Statistik Solarförderung (Stand 28.11.2023):

 

  • Seit Juni 2022 sind insgesamt 209 Anträge eingegangen, davon wurden 201 Vorhaben gefördert.
  • Von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln in Höhe von 200.000,00 Euro wurden bisher 130.000,00 Euro ausgegeben. Übertragung der Restsumme erfolgt in das nächste Jahr, sodass nächstes Jahr noch Förderungsanträge gestellt werden können, bis das Geld alle ist.
  • Die bisher installierte Leistung beträgt ca. 1,3 MWp (Megawatt Peak),

 

 

2. Wattbewerb-Ergebnis:

 

  • Die Gemeinde Kleinmachnow nimmt am Wattbewerb, beschleunigter Ausbau von Photovoltaik, teil und hat diesen zu 172 % erfüllt. Die Gesamtleistung im Ort beträgt 4,7 MWp und ist insgesamt gut über das Gemeindegebiet verteilt.

 

3. Energieberatung – Energieberatungsgutscheine der Verbraucherzentrale

 

  • Hier wurden bereits 50 Energieberatungsgutscheine an die Kleinmachnower Bürgerinnen und Bürger ausgegeben, davon wurden 10 Gutscheine eingelöst. Insgesamt ist eine positive Resonanz zu verzeichnen.
  • Erste Anmeldungen für Januar 2024 gibt es schon.
  • Bis Ende 2024 sollen mindestens 200 Gutscheine ausgegeben werden.

 

4. Sanierungs- und Energiemesse Kleinmachnow:

 

  • Die Lokale Agenda Klimaschutz beabsichtigt, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, eine Sanierungs- und Energiemesse am Samstag, dem 24.02.2024, von 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr, im Rathaus Kleinmachnow durchzuführen. Diese Messe soll einen Informations- und Beratungscharakter haben, u. a. Fachvorträge, Messestände lokaler Betriebe, Bürgerworkshops.

 

5. Kommunale Wärmeplanung mit Teltow

Laut Gemeindevertreterbeschluss DS-Nr. 074/23 vom 24.08.2023 – Verbundprojekt kommunale Wärmeplanung – wurde beschlossen, mit der Stadt Teltow die Erarbeitung einer gemeinsamen kommunalen Wärmeplanung als Verbundprojekt durchzuführen. Die Stadt Teltow hat jetzt im November 2023 dasselbe beschlossen. Einen Antrag auf Fördermittel für dieses Projekt hat die Gemeinde Kleinmachnow bereits gestellt.

 

Herr Dr. Braun und Herr Jantĉ nehmen an der Sitzung teil; 7 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sind anwesend.