Sitzung: 29.11.2023 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt mit Maßgabe
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 3, Enthaltungen: 2
Vorlage: DS-Nr. 140/22/2
Die Gemeindevertretung ersucht den
Bürgermeister, das von der Verwaltung im sogenannten Testgebiet Märkische
Heide/Heidefeld umgesetzte Konzept der Parkplatzeinschränkungen nicht
umzusetzen, sondern stattdessen bei der Unteren Verkehrsbehörde Kleinmachnow
für Straßen in Kleinmachnow folgende verkehrsrechtliche Anordnungen zu
beantragen:
A.) In Straßen, die ein Fahrbahnprofil
mit einer Breite zwischen 5,05 m und 4,50 m haben, auf beiden Straßenseiten ein
absolutes Halteverbot (STVO Zeichen 283) und für eine Straßenseite mit den
Zusatzzeichen (STVO Zeichen 315-56 / 315-57) „Parken mit zwei Rädern auf dem
Gehweg frei“
und
B.)
In
Straßen, die ein Fahrbahnprofil mit einer Breite unter 4,50 m haben, auf beiden
Straßenseiten ein absolutes Halteverbot (STVO Zeichen 283) mit den
Zusatzzeichen (STVO Zeichen 315-66/315-67) „Parken auf dem Gehweg frei“, soweit
der Gehweg dies von der Breite her ermöglicht. Eine nur einseitige Nutzung
eines Gehweges wird dabei in Kauf genommen.
Die Halteverbote sollen ohne zeitliche
Beschränkung und die Zusatzzeichen durchgehend, also nicht nur auf
kurzen Streckenabschnitten der Straßen gelten.
Die
Gemeindeverwaltung wird aufgefordert, nach Umsetzung dieser Parkregelung
Auswirkungen auf das Fahrverhalten, v. a. der Geschwindigkeit auszuwerten und
ggf. Maßnahmen gegen Raser einzuleiten (z. B. Schweller auf der Fahrbahn).
Für die geplanten
neu zu errichtenden Straßen in der Sommerfeldsiedlung An der Stammbahn,
Brodberg, Feldfichten, Franzosenfichten, lm Dickicht, Johannistisch,
Kuckuckswald, Meisenbusch, Pilzwald, Rosenhag, Seematen, Steinweg und
Wendemarken werden keine Halteverbotsanordnungen beantragt.
Anlage
Herr
Gutheins, als Einreicher der Fraktionen FDP/CDU, erläutert den Antrag.
Folgende
Punkte werden diskutiert:
·
Zusatzzeichen
Parken mit zwei Rädern auf dem Gehweg frei - mit bestimmten Parkbuchten -
durchgehend aufstellen
·
die
geplante zeitliche Begrenzung nochmals zusätzlich einschränken für nur an
geraden Tagen (großzügiger fassen)
·
mehr
aufeinander zugehen
·
es
bedarf hier einer einfachen Lösung
·
Straßenreinigung/Winterdienst/Regenentwässerung
nach wie vor nicht möglich
·
Ist
eine rechtskonforme Zusammenstellung geplant?
·
Im
Antragsvorschlag ist Punkt A.) falsch, es müsste heißen: auf einer Seite ein
absolutes Haltverbot aufzustellen
·
Alle
Verkehrsteilnehmer müssen berücksichtigt werden.
·
Es
wäre nett, wenn die zuständige Mitarbeiterin der Verkehrsbehörde der Verwaltung
am Ausschuss teilnehmen würde, um Rede und Antwort zu stehen.
·
Problematik
„Hänger weg“ sei erreichbar, wenn Parken auf dem Bürgersteig mit zwei Rädern
frei nur für einen Tag in der Woche einschränkt werden würde.
Ausführungen Herr Grubert: „Wir werden einen
Abwägungsprozess machen, der all das berücksichtigt. Die nächste Sitzung ist
Anfang Januar 2024. Und Anfang Januar 2024 werden wir unsere Entscheidung
rechtlich abgeprüft haben, sodass wir sie hier vorstellen können.“
Folgender Änderungsantrag wird gestellt:
Antragsvorschlag erster Satz – alt:
Die
Gemeindevertretung ersucht den Bürgermeister, das von der Verwaltung im
sogenannten Testgebiet Märkische Heide/Heidefeld umgesetzte Konzept der
Parkplatzeinschränkungen nicht umzusetzen, sondern stattdessen bei der Unteren
Verkehrsbehörde Kleinmachnow für Straßen in Kleinmachnow folgende
verkehrsrechtliche Anordnungen zu beantragen:
Antragsvorschlag erster Satz – neu:
Die Gemeindevertretung ersucht den Bürgermeister bei der Unteren Verkehrsbehörde
von Kleinmachnow für Straßen in Kleinmachnow folgende verkehrsrechtliche
Anordnungen zu beantragen: …
Die DS-Nr. 140/22/2 wird mit Änderung zur
Abstimmung gestellt:
Abstimmung der DS-Nr. 140/22/2 mit Änderung:
2
Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen - abgelehnt
An der Diskussion beteiligten sich: Herr Gutheins, Herr
Schubert, Herr Krause, Frau Dr. Bastians-Osthaus, Herr Weis, Herr Jantĉ