Sitzung: 27.11.2023 Bauausschuss
Herr Grubert: Zum Projekt Parken in engen Straßen:
Das Verwaltungsgericht hat dem Eilantrag hinsichtlich des Parkens in engen
Straßen stattgegeben, so dass die Beschilderung derzeit verhängt ist. Das löst
das Problem des Parkens in engen Straßen allerdings nicht. Wir erarbeiten
gerade eine neue Regelung, mit der aus der Halteverbotszone eine
Parkverbotszone wird. Derzeit sind wir im Anhörungsverfahren bei der Polizei
und der Unteren Verkehrsbehörde des Landkreises.
Diese haben mündlich auch schon ihre Zustimmung signalisiert.
Mitte Januar wird die neue Regelung wirksam werden.
Frau Hühn: Aktuell
bezieht sich die Maßnahme nur auf das Testgebiet, soll aber 70 % der
Straßen in Kleinmachnow betreffen. In welchen Schritten gedenkt die Verwaltung,
das Testgebiet auf das ganze Gemeindegebiet auszudehnen? Nach dem Verständnis der Gemeindeverwaltung
handelt es sich aber bei ca. 70 % der Straßen Kleinmachnows um „enge“ Straßen. Soll die künftige Parkverbotszone
auch wieder (nur) die Straßen des Testgebiets umfassen?
Herr Grubert: Der
Straßenzuschnitt für die künftige Parkverbotszone ist noch nicht klar, wir
prüfen gegenwärtig noch. Das entscheidende Kriterium ist die Breite der
Straßen, deshalb wägen wir derzeit ab, wo wir mit welchen Schildern agieren.
Grundsätzlich definiert die StVO „enge Straßen“, wenn eine Restfahrbreite von
< 3.05 m verbleibt. Rechnet man das um, würden alle Straßen unter 5,05 m
darunterfallen. Eine Straße mit einer Breite von 4,70 m oder 4,80 m wird damit
unter das Parkverbot fallen.
Frau Hühn: Es gibt
keine „engen Straßen“, die StVO spricht von „engen Stellen“ und die 3,05 m
sind nirgendwo „in Stein gemeißelt“. Ich bitte die Verwaltung, diese Maßnahme
nicht nur einem Teil des Gemeindegebietes zuzumuten. Wenn die Verwaltung
überzeugt und es rechtlich sicher ist, sollte sie im Sinne der Gleichbehandlung
zügig auf das gesamte Gemeindegebiet ausgedehnt werden. Wir möchten verhältnismäßige
Lösungen.