Herr Grubert: Zum Projekt Parken in engen Straßen: Das Verwaltungsgericht hat dem Eilantrag hinsichtlich des Parkens in engen Straßen stattgegeben, so dass die Beschilderung derzeit verhängt ist. Das löst das Problem des Parkens in engen Straßen allerdings nicht. Wir erarbeiten gerade eine neue Regelung, mit der aus der Halteverbotszone eine Parkverbotszone wird. Derzeit sind wir im Anhörungsverfahren bei der Polizei und der Unteren Verkehrsbehörde des Landkreises. Diese haben mündlich auch schon ihre Zustimmung signalisiert. Mitte Januar wird die neue Regelung wirksam werden.

Frau Hühn: Aktuell bezieht sich die Maßnahme nur auf das Testgebiet, soll aber 70 % der Straßen in Kleinmachnow betreffen. In welchen Schritten gedenkt die Verwaltung, das Testgebiet auf das ganze Gemeindegebiet auszudehnen? Nach dem Verständnis der Gemeindeverwaltung handelt es sich aber bei ca. 70 % der Straßen Kleinmachnows um „enge“ Straßen. Soll die künftige Parkverbotszone auch wieder (nur) die Straßen des Testgebiets umfassen?

Herr Grubert: Der Straßenzuschnitt für die künftige Parkverbotszone ist noch nicht klar, wir prüfen gegenwärtig noch. Das entscheidende Kriterium ist die Breite der Straßen, deshalb wägen wir derzeit ab, wo wir mit welchen Schildern agieren. Grundsätzlich definiert die StVO „enge Straßen“, wenn eine Restfahrbreite von < 3.05 m verbleibt. Rechnet man das um, würden alle Straßen unter 5,05 m darunterfallen. Eine Straße mit einer Breite von 4,70 m oder 4,80 m wird damit unter das Parkverbot fallen.

Frau Hühn: Es gibt keine „engen Straßen“, die StVO spricht von „engen Stellen“ und die 3,05 m sind nirgendwo „in Stein gemeißelt“. Ich bitte die Verwaltung, diese Maßnahme nicht nur einem Teil des Gemeindegebietes zuzumuten. Wenn die Verwaltung überzeugt und es rechtlich sicher ist, sollte sie im Sinne der Gleichbehandlung zügig auf das gesamte Gemeindegebiet ausgedehnt werden. Wir möchten verhältnismäßige Lösungen.