Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 13, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

1.   Das gemeindeeigene Grundstück Zehlendorfer Damm 215 (Alte Hakeburg; Gemarkung Kleinmachnow, Flur 13, Flurstück 393, vgl. Anlage 1, Übersichtskarte) wird in absehbarer Zeit zur Erfüllung kommunaler Aufgaben nicht benötigt.

2.   Für das Grundstück soll daher ein Erbbaurecht bestellt werden. Die Vergabe des Erbbaurechts ist an die Bedingungen zu knüpfen, dass die Alte Hakeburg

a)   in einem noch festzulegenden Zeitraum wiederaufgebaut wird, dabei

b)   die denkmalrechtlichen Vorgaben und die Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes Dorf“ – unter Berücksichtigung der beabsichtigten Änderung des Bebauungsplanes gemäß DS-Nr. 069/23 – eingehalten werden und

c)   die für das Verständnis der Ortsgeschichte interessanten Teile des wiederaufgebauten Gebäudes mindestens einmal jährlich am bundesweiten Tag des offenen Denkmals der Öffentlichkeit zur Besichtigung zur Verfügung stehen.

3.   Der Bürgermeister wird beauftragt, ein entsprechendes Vergabeverfahren durchzuführen. Das Ergebnis einschließlich eines entsprechenden Entwurfes des Erbbaurechtsvertrages und eines Entwurfes für einen Städtebaulichen Vertrag mit dem verbindlich vorgesehenen Bebauungs-Entwurf ist der Gemeindevertretung zur Beratung und Billigung vorzulegen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Grundstückes Zehlendorfer Damm 215 – Alte Hakeburg

·       Antrag um Aufnahme von Verhandlungen über ein Erbbaurecht als Voraussetzung für den Wiederaufbau der Alten Hakeburg (Schreiben vom 17.07.2023)

 

 

Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

Ø Herr Jantc nimmt online an der Sitzung teil.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 068/23/1 beteiligt sich:

 

Herr Bültermann zu Protokoll

Wir werden diesen Beschluss mit Ja-Stimmen begleiten, jedoch den nächstfolgenden Schritt ernsthaft prüfen, indem wir erwarten, dass in einem städtebaulichen Vertrag die historische Form der alten Hakeburg im Äußeren für die Öffentlichkeit nachzuempfinden ist und wir unseren Glauben deutlich machen, dass die bisher denkmalgeschützten Flächen des Gebäudes, das zu errichten ist, der Öffentlichkeit zugänglich bleibt, in diesem Falle Kellerräume.

 

 

An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 068/23/1 beteiligen sich:

Herr Schubert

Frau Masche

Herr Steinacker

Herr Templin

 

 

Ø Frau Dr. Bastians-Osthaus merkt an, dass verabredet wurde, dass man sich bei virtueller Zuschaltung wahrnehmen können muss. Sie bittet Herrn Jantc, die Kamera so einzustellen, dass er durchgehend zu sehen ist.

 

 

Antrag von Herrn Templin – namentliche Abstimmung der DS-Nr.  068/23/1.

 

 

An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 068/23/1 beteiligen sich:

Frau Sahlmann

Herr Singer

Frau Heilmann

Herr Schubert

 

 

Geschäftsordnungsantrag von Frau Richel – Ende der Rednerliste

 

 

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag:

Der Geschäftsordnungsantrag wird mehrheitlich angenommen.

 

 

Auf der Rednerliste stehen noch:

Frau Winde

Herr Warnick

Frau Scheib

 

 

Namentliche Abstimmung zur DS-Nr. 068/23/1

 

 

Name

Ja

Nein

Enthaltung

 

 

 

 

Bastians-Osthaus, Dr. Uda

 

X

 

Baumgraß, Holger

X

 

 

Bültermann, Bernd

X

 

 

Dr. Braun, Michael

 

X

 

Grubert, Michael

X

 

 

 

 

 

 

Gutheins, Norbert

X

 

 

Hahn, Frederik

 

 

X

Heilmann, Kathrin

 

X

 

Jantc, Christoph

 

X

 

 

 

 

 

Knuth, Elisa

-

-

-

Krüger, Bernd

 

X

 

Liebrenz, Hannah

-

-

-

Liebrenz, Henry

X

 

 

Linke, Friederike

X

 

 

 

 

 

 

Masche, Hilke

X

 

 

Pichl, Alexandra

 

 

X

Richel, Mirna

 

X

 

Roß, Nicole

X

 

 

Sahlmann, Barbara

X

 

 

 

 

 

 

Scheib, Angelika

 

X

 

Schubert, Matthias

X

 

 

Schwarzkopf, Andrea

 

X

 

Singer, Thomas

 

X

 

Steinacker, Max

 

X

 

 

 

 

 

Templin, Roland

 

X

 

Warnick, Klaus-Jürgen

 

X

 

Winde, Astrid

 

X

 

gesamt

10

13

2

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 068/23/1:

Die DS-Nr. 068/23/1 wird mehrheitlich abgelehnt.