1.   Der Bebauungsplan KLM-BP-022 „Alte Zehlendorfer Villenkolonie“ in der Fassung der 2. Änderung, in Kraft getreten am 12.01.2018, soll geändert werden. Die Änderung soll sich beschränken auf die Zulassung auch von Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke auf dem Grundstück Klausenerstraße 15, Gemarkung Kleinmachnow, Flur 10, Flurstücke 130, 231 und 233 (vgl. Anlage 1, Abgrenzung Geltungsbereich).

2.   Die 3. Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, und als Textbebauungsplan aufgestellt.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.   Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen zur Beratung und Billigung vorzulegen.

 

 

Anlage

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches der 3. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-022 „Alte Zehlendorfer Villenkolonie“ für das Grundstück Klausenerstraße 15

·       Bebauungsplan KLM-BP-022 „Alte Zehlendorfer Villenkolonie“, Auszug

nur zur Information:

·       Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes (Schreiben des Eigentümers v. 15.09.2023)

 

 

Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 098/23 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 098/23:

Die DS-Nr. 098/23 wird einstimmig beschlossen.