Sitzung: 16.11.2023 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: DS-Nr. 099/23
2.
Der Bebauungsplan
wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) und als
Textbebauungsplan aufgestellt.
3.
Mit dem
Bebauungsplan sollen die Weiterentwicklung der bestehenden öffentlichen
Grünfläche ermöglicht und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Errichtung eines inklusiven Spielplatzes geschaffen werden. Zugleich soll die
Realisierung einer zusätzlichen Querungshilfe für den Fußgängerverkehr im
Verlauf der Förster-Funke-Allee/Höhe Adolf-Grimme-Ring (Ost) vorbereitet werden.
Wichtiges Ziel ist es, Erreichbarkeit und Nutzbarkeit dieser zentralen
innerörtlichen Flächen zu verbessern und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen.
4.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
5.
Der Bürgermeister
wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen
der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen zur Billigung vorzulegen.
Anlage
· Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes
KLM-BP-056-a
„Grünfläche nördlich Förster-Funke-Allee“
· Auszug aus dem Bebauungsplan KLM-BP-019 „Ortskern
Kleinmachnow“
(Arbeitsfassung)
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter
Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.
An der Aussprache zur
DS-Nr. 099/23 beteiligen sich:
Herr Ernsting, FBL B/W
Herr Warnick
Frau Scheib
Herr Singer
Frau Schwarzkopf
Frau Richel
Abstimmung zur DS-Nr.
099/23:
Die DS-Nr. 099/23 wird
mehrheitlich beschlossen.