Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 1

1.   Für eine Fläche nördlich der Förster-Funke-Allee zwischen den Baugebieten Am Kirchfeld und Zum Wetterhäuschen sowie für einen Teil der unmittelbar angrenzenden Straßenverkehrsfläche der Förster-Funke-Allee (vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches) soll ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-056-a „Grünfläche nördlich Förster-Funke-Allee mit Spielplatz“ aufgestellt werden.

2.   Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) und als Textbebauungsplan aufgestellt.

3.   Mit dem Bebauungsplan sollen die Weiterentwicklung der bestehenden öffentlichen Grünfläche ermöglicht und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines inklusiven Spielplatzes geschaffen werden. Zugleich soll die Realisierung einer zusätzlichen Querungshilfe für den Fußgängerverkehr im Verlauf der Förster-Funke-Allee/Höhe Adolf-Grimme-Ring (Ost) vorbereitet werden. Wichtiges Ziel ist es, Erreichbarkeit und Nutzbarkeit dieser zentralen innerörtlichen Flächen zu verbessern und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen.

4.   Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

5.   Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen zur Billigung vorzulegen.

 

 

Anlage

·       Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes KLM-BP-056-a
„Grünfläche nördlich Förster-Funke-Allee“

·       Auszug aus dem Bebauungsplan KLM-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow“
(Arbeitsfassung)

 

 

Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 099/23 beteiligen sich:

Herr Ernsting, FBL B/W

Herr Warnick

Frau Scheib

Herr Singer

Frau Schwarzkopf

Frau Richel

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 099/23:

Die DS-Nr. 099/23 wird mehrheitlich beschlossen.