1.      Die Entwurfsplanung zur Radverkehrsführung Zehlendorfer Damm ‑ vgl. Anlagen ‑ als linienbezogener Handlungsschwerpunkt des Integrierten Verkehrskonzeptes wird gebilligt.

2.      Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung die Ausführungs- und Vergabeunterlagen für die Realisierung der ersten Baustufe (Var. F - Radverkehrsführung im Gegenverkehr im westlichen Seitenraum zwischen Teltowkanal und Landesgrenze Berlin, vgl. Anlage 1 - Übersichtsplan) erarbeiten zu lassen.

3.      Die investiven Gesamtkosten der ersten Baustufe belaufen sich nach der aktuellen Kostenberechnung, Stand November 2023, auf insgesamt 3.161.000 EUR (brutto) und sind im Investitionshaushaltsplan 2024 zu veranschlagen.

4.      In der Haushaltssatzung 2024 ff. ist eine Verpflichtungsermächtigung (VE) i. H. v. 2.478.000 EUR festzusetzen.

5.      Nach einer Evaluierungsphase von zwei Jahren ist bei Bedarf, insbesondere im Falle von Hinweisen der zuständigen Unteren Straßenverkehrsbehörde, der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen eine Ergänzung dieses Errichtungsbeschlusses für die Umsetzung einer zweiten Baustufe (Radverkehrsführung im südöstlichen Seitenraum) vorzulegen.

 


Frau Gasch, FD-Leiterin Verkehr, Klima, Umweltschutz, erläutert den Errichtungsbeschluss anhand einer Präsentation und geht u. a. auf folgende Punkte ein:

 

  • Sachverhalt und Veranlassung
  • geplante Maßnahmen wie Bauprogramm, Knotenpunkte/Einmündungen, Grundstückszufahrten
  • Zusammenfassung der vorgesehenen Maßnahmen wie Rahmendaten, Ablaufplanung

 

Folgende Punkte werden diskutiert:

 

  • jetziger Standort Glascontainer sehr ungünstig, auf der anderen Seite vom Zehlendorfer Damm aufstellen
  • vom Zweirichtungsradweg fehlt eine Zuwegung in die Straße Mittebruch
  • Kreuzung Zehlendorfer Damm/Thomas-Müntzer-Damm/Meiereifeld – Prüfung einer Aufstellfläche für Radfahrer an der Ampel
  • für 3 Mio Euro keine Gefahrenzone bauen
  • Gehwege sollen aus Betonsteinpflaster gebaut werden – hier Prüfung der Verwendung anderer Materialien wie z. B. Gehwegplatten
  • Vorschlag für Fahrradstraße ab Schluppe Zehlendorfer Damm 145/147 – hier Anbindung für den Schülerverkehr bis Berlin-Zehlendorf zur Berlepschstraße (vom Zehlendorfer Damm zur Straße der Jungend, Im Kamp, Ginsterheide und bis Berlepschstraße)

 

Anfragen Herr Weis: „Im dem Abschnitt zwischen E.-Thälmann-Str. und Machnower Busch, gibt es dort ausreichend Flächen der Gemeinde und ist dort eine Waldumwandlung geplant? Im Moment ist dort Wald in einem Abstand von 5 m von der Fahrbahn. Und die Kosten der Grundstückszufahrten, müssen das die Anlieger bezahlen?“

Mit Erstellung des Protokolls: Die Antwort wird nachgereicht.

 

Abstimmungsergebnis der DS-Nr. 119/23:

3 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung = Stimmengleichheit abgelehnt

 

An der Diskussion beteiligten sich: Herr Gutheins, Herr Weis, Herr Sahlmann, Frau Dr. Bastians-Osthaus, Herr Schubert