Sitzung: 11.12.2023 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 5, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 119/23
1.
Die
Entwurfsplanung zur Radverkehrsführung Zehlendorfer Damm ‑ vgl. Anlagen ‑
als linienbezogener Handlungsschwerpunkt des Integrierten Verkehrskonzeptes
wird gebilligt.
2.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der vorliegenden
Entwurfsplanung die Ausführungs- und Vergabeunterlagen für die Realisierung der
ersten Baustufe (Var. F - Radverkehrsführung im Gegenverkehr im westlichen
Seitenraum zwischen Teltowkanal und Landesgrenze Berlin, vgl. Anlage 1 -
Übersichtsplan) erarbeiten zu lassen.
3.
Die
investiven Gesamtkosten der ersten Baustufe belaufen sich nach der aktuellen
Kostenberechnung, Stand November 2023, auf insgesamt 3.161.000 EUR
(brutto) und sind im Investitionshaushaltsplan 2024 zu veranschlagen.
4.
In
der Haushaltssatzung 2024 ff. ist eine Verpflichtungsermächtigung (VE) i. H. v.
2.478.000 EUR festzusetzen.
5.
Nach
einer Evaluierungsphase von zwei Jahren ist bei Bedarf, insbesondere im Falle
von Hinweisen der zuständigen Unteren Straßenverkehrsbehörde, der
Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen eine Ergänzung dieses
Errichtungsbeschlusses für die Umsetzung einer zweiten Baustufe (Radverkehrsführung
im südöstlichen Seitenraum) vorzulegen.
Herr Ernsting, Fachbereichsleiter
Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
An der Aussprache zur DS-Nr. 119/23
beteiligen sich:
- Frau Dr. Bastians-Osthaus
- Herr Gutheins
- Frau Sahlmann
Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich
keine Empfehlung ausgesprochen, die DS-Nr. 119/23 auf die Tagesordnung ihrer
Sitzung am 21.12.2023 zu setzen.