Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 5, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Auf Grundlage des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird die Haushaltssatzung für die Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2024 in der vorliegenden Fassung, einschließlich Haushaltsplan, beschlossen.

 

 

 


 

Ø   Frau Pichl nimmt ab 18:42 Uhr an dieser Sitzung teil.

Somit sind 8 Gemeindevertreter anwesend.

 

 

Frau Braune erläutert die vorliegende Beschlussvorlage anhand einer Präsentation. Diese wurde bereits zu Beginn der Sitzung verteilt und wird als Anlage zum Protokoll gegeben.

Die Kämmerin informiert die Mitglieder des Finanzausschusses darüber, dass es gegenüber der 1. Lesung zum Haushalt 2024 Änderungen bei den Zinserträgen gab. Hier wurden die Zinsen für kurzfristige Geldanlagen angepasst. Des Weiteren sind die aktuellen Steuerschätzungen aus dem Oktober 2023 und die allgemeine Kreisumlage mit 41,5 % als augenblicklicher Stand berücksichtigt worden. Die neu abgeschlossenen Stromlieferverträge wurden im aktuellen Haushaltsplan eingearbeitet. Im aktuellen Haushaltsplan werden nun auch die Investitionen dargestellt. Dazu gehören die parallellaufenden Drucksachen zum Neubau der Freiwilligen Feuerwehr und die Radverkehrsführung im Zehlendorfer Damm. Es ergibt sich daraus eine hohe Verpflichtungsermächtigung in Höhe von

40,8 Mio. EUR.

Herr Gutheins weist auf die Diskussion im Finanzausschuss am 30.11.2023 zur Radverkehrsführung im Zehlendorfer Damm und den Neubau der Freiwilligen Feuerwehr hin. Er wird dem Haushalt nicht zustimmen, da zu viel Geld ausgegeben wird, bevor eine sinnvolle Planung vorliegt. Bei der Feuerwehr werden auch mehr Gelder ausgegeben, als ursprünglich geplant wurden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Fahrzeughalle komplett unterkellert werden muss. In den Zeichnungen werden eine Teeküche und eine größere Küche im 1. OG ausgewiesen. Hier ist zu prüfen, ob eine Doppelnutzung der Räume möglich ist. Es fehlt der Raumbedarfsplan. Es ist auch nicht klar, warum ein Aufzug benötigt wird bzw. auch drei Treppenhäuser.

Herr Steinacker führt aus, dass der Haushalt transparent ist. Es gibt aber Projekte, die im Haushalt nicht enthalten sind, z. B. Meiereifeld 33. Ebenfalls für die Notlösung Mehrgenerationshaus Toni Stemmler ist für 2024 nichts berücksichtigt. Herr Steinacker weist darauf hin, dass mit der Berücksichtigung der Feuerwehr am Ende 2027 noch ein Geldbestand von 3,1 Mio. EUR zu Buche schlägt. Das Projekt geht in 2028 weiter und es läuft auf eine Zahlungsunfähigkeit ohne Kreditaufnahme hinaus. Mit der Bindung der Gelder können andere Projekte nicht durchgeführt werden.

Herr Fiehler weist auf die Wärmeplanung hin, die 2028 abgeschlossen werden muss. Hierfür sind auch Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Höhe ist noch nicht greifbar.

Herr Templin weist, wie Herr Steinacker, auf die angespannte finanzielle Lage im Jahr 2027 hin, auch auf nicht berücksichtigte Projekte. Er weist auf die Seiten 13 und 14 des Vorberichtes zu den Ausführungen des Ergebnishaushaltes hin. Er erwartet aufgrund des negativen Ergebnisses vom Bürgermeister eine Auflistung mit Sparmöglichkeiten, die geprüft worden sind, um wieder ein positives Ergebnis zu erlangen.

Herr Warnick sieht beim Neubau der Feuerwehr ein Risiko. Es sollte eher ein Erweiterungsbau sein, den man jederzeit aufgrund von Geldproblemen stoppen kann. Er wird den Haushalt in dieser Form ablehnen.

Frau Richel fragt an, ob es Spielräume bei der Planung der allgemeinen Kreisumlage von 41,5 % gibt.

Dies wurde von Frau Braune verneint, da dies die vom Landkreis Potsdam-Mittelmark mitgeteilte bisherige Planung für den Kreishaus für 2024 ist.

Herr Ernsting führt aus, dass zum Spielplatz Heidefeld ein Grundsatzbeschluss gefasst wurde. Das Projekt soll in 2 Bauabschnitten realisiert werden. In 2024 soll es die erforderlichen Planungsleistungen geben.

Auf Anfrage von Herr Templin zu den Generalplanerleistungen Rathaus, führt Herr Ernsting aus, dass es bei der Drucksache darum geht, dass mit der vorgegebenen Heizungsmethode der Generalplaner tätig wird. Die Kosten sind im Ergebnishaushalt berücksichtigt worden. Es handelt sich hierbei nicht um die Planungskosten der Investitionsmaßnahme. Die Konzeptplanung und die gesamte Planungsleistung werden stufenweise beauftragt. Mit der stufenweisen Betrachtung wird entschieden, wie die weitere Vorgehensweise ist.

Der Bürgermeister teilt mit, dass bei der Gewerbesteuer konservativ geplant wurde. Die Mietverträge im EUROPARC sind bis 2027, darüber hinaus kann keine Information gegeben werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Einnahmen weiterhin gleich bleiben. Bei der Feuerwehr geht man von Fördermitteln in Höhe von 1 Mio. EUR aus, die noch nicht im Haushalt berücksichtigt sind. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Feuerwehr eine pflichtige Aufgabe und der Neubau notwendig ist. Es gibt zwei Bauabschnitte, der hintere und der vordere Teil. Die Aufgaben im Rahmen des Katastrophenschutzes werden umfangreicher. Alle verantwortlichen Beteiligten wurden bei der Planung berücksichtigt. Hierbei wurde die aktuelle Wärmeplanung berücksichtigt, was auch zu höheren Kosten führt. Die Kosten werden weiterhin geprüft, in wie weit Einsparungen möglich sind. Die Planung des Familienzentrums wird erst mit der neuen Gemeindevertretung Mitte 2024 erfolgen. Mit der Übernahme von Toni-Stemmler durch Stiftung Job (ehemals Job e.V.) bleibt die Versorgung der Senioren erhalten und die Planung Richtung Familienzentrum wird begonnen. Es sind Prioritäten zu setzen. Das ist aus Sicht der Verwaltung die pflichtige Aufgabe Feuerwehr. Herr Grubert plädiert für die Beschlussfassung der Drucksache.

Herr Templin fragt nochmals nach den Einsparmöglichkeiten, aufgrund des negativen Ergebnisses. Für die Feuerwehr sieht er aus seiner Sicht keinen akuten Handlungsbedarf.

Herr Fiehler regt an, dass für die Feuerwehr die Unternehmen aus dem EUROPARC vielleicht einen Beitrag leisten sollten, wie es z. B. in Frankfurt/Main, aufgrund der Hochhäuser passiert.

Herr Warnick weist darauf hin, dass die Feuerwehr in den letzten 25 Jahren immer mehrheitlich von den Gemeindevertretern Unterstützung erhalten hat. Jetzt liegt mit dem Neubau der Feuerwehr eine andere Situation vor.

Herr Templin stellt den Änderungsantrag, dass in der Satzung im § 5 Punkt 4 a die Höhe des Fehlbetrages von 5 Mio. EUR auf 4 Mio. EUR festgelegt wird.

 

Herr Warnick stellt den Änderungsantrag von Herrn Templin zur Abstimmung.

 

Die Abstimmung erfolgt mit 2 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung.

Somit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

 

 

 


Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 124/23 zur Abstimmung.

 

Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 124/23 erfolgt mit 2 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung.

 

An der Diskussion beteiligten sich:

Herr Gutheins, Herr Steinacker, Herr Fiehler, Herr Templin, Herr Warnick, Frau Richel, Frau Schwarzkopf und Herr Singer