Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Herr Lutter: führt ein. Die dargestellten Werbeanlagen stimmen mit den Vorgaben der Werbeanlagensatzung und dem Vorentwurf zum Bebauungsplans KLM-BP-053 überein.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Bültermann, Herr Dr. Braun, Frau Klostermann, Frau Masche

 

Diskussionspunkte sind:

-        Die Werbung wirkt durch ihre Größe aggressiv. Schade, dass wir eine Satzung haben, die so etwas zulässt.

-        Gibt es Maßbegrenzungen für Leuchtwerbung?

 

Antworten:

-        Zur Maßbegrenzung: Entscheidend für die Prüfung des Antrags war nicht die zeichnerische Darstellung, die unzutreffend sein dürfte. Entscheidend sind die in Anlage 3 zu dieser Drucksache schriftlich genannten Maße. Laut Werbeanlagensatzung darf von Leuchtwerbung keine Störungen für die Umgebung ausgehen.

-        Die Verwaltung kann wird zur nächsten Sitzung die geltenden Reglungen zu Werbeanlagen auf privaten Grundstücken und auf öffentlichen Flächen zur Verfügung stellen und einen Überblick geben.

 


Abstimmungsergebnis:

5 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 2 Enthaltungen – Einstimmig empfohlen