1.   Die Entwurfsplanung zur Radverkehrsführung Zehlendorfer Damm ‑ vgl. Anlagen ‑ als linienbezogener Handlungsschwerpunkt des Integrierten Verkehrskonzeptes wird gebilligt.

2.   Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung die Ausführungs- und Vergabeunterlagen für die Realisierung der ersten Baustufe (Var. F - Radverkehrsführung im Gegenverkehr im westlichen Seitenraum zwischen Teltowkanal und Landesgrenze Berlin, vgl. Anlage 1 - Übersichtsplan) erarbeiten zu lassen.

3.   Die investiven Gesamtkosten der ersten Baustufe belaufen sich nach der aktuellen Kostenberechnung, Stand November 2023, auf insgesamt 3.161.000 EUR (brutto) und sind im Investitionshaushaltsplan 2024 zu veranschlagen.

4.   In der Haushaltssatzung 2024 ff. ist eine Verpflichtungsermächtigung (VE) i. H. v. 2.478.000 EUR festzusetzen.

5.   Nach einer Evaluierungsphase von zwei Jahren ist bei Bedarf, insbesondere im Falle von Hinweisen der zuständigen Unteren Straßenverkehrsbehörde, der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen eine Ergänzung dieses Errichtungsbeschlusses für die Umsetzung einer zweiten Baustufe (Radverkehrsführung im südöstlichen Seitenraum) vorzulegen.

 

 

Anlagen

·       Übersichtsplan

·       Lagepläne Entwurfsplanung

·       Regelquerschnitte

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 119/23 beteiligen sich:

Herr Gutheins

Frau Sahlmann

Frau Dr. Bastians-Osthaus

Herr Templin

Frau Masche

Herr Schubert

Herr Jantc

Frau Winde

Frau Schwarzkopf

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 119/23:

Die DS-Nr. 119/23 wird mehrheitlich beschlossen.

 

 

Ø  21:20 Uhr - Herr Dr. Hahn verlässt die Sitzung.