Sitzung: 06.03.2024 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Anfrage Herr Sahlmann:
„Die Verwaltung, Frau Leißner in Ihrer
Person, hatte uns in einem Ausschuss mitgeteilt, wie der derzeitige rechtliche
Zustand ist, was das Parken auf den Grünflächen betrifft. Aktueller Anlass
meiner Frage ist, dass mich Bürger gefragt haben, wie denn jetzt der aktuelle
Stand ist. Zunehmend wird auf den Grünflächen geparkt. Zur Satzung gab es ja
ein gerichtliches Urteil und Sie wollten erst einmal darüber befinden. Wird von
Ihrer Seite noch mitgeteilt, wie Sie damit umgehen und ob sie außer Kraft
gesetzt ist oder nicht? Wie ist der Stand zum Parken auf den Grünflächen in
Kleinmachnow?“
Beantwortung Frau Leißner: „Ich glaube, die
Antwort hatte ich Ihnen schon gegeben. Ich wiederhole noch einmal: Der Stand
ist unverändert. Ich hatte zu dem Urteil meine Ausführungen gemacht, die
wiederhole ich nicht, die kennen Sie. Parken auf den Überfahrten ist als
solches ohne Satzung dennoch nicht erlaubt. Wir ahnden das als
straßenbegleitendes Grün. Straßenbegleitendes Grün gehört zum Gehweg. Also ist
Überfahrtenparken = Gehwegparken. Und so ahnden wir das auch.“
Nachfrage Herr Sahlmann: „Ich habe nicht den
Eindruck, dass geahndet wird, weil mir auch Bürger sagen, ich steh hier immer
mal wieder, da passiert nichts. Und speziell natürlich jetzt in der Stammbahn,
in dem Bereich der Baustrecke. Dort wird nicht geahndet, weil die Bürger sonst
mit ihren Fahrzeugen auf die Grünfläche müssten. Ist das so?“
Frau Leißner: „Ja, Stammbahn ist
tatsächlich während der Bauphase etwas schwierig. Wobei Sommerfeldsiedlung
sowieso schon immer schwierig gewesen ist. Ich muss dazu sagen, anderenorts
ahnden wir das genauso, wie ich es Ihnen gesagt habe. Das Problem dabei ist,
dass die Amtsrichter – bei den Ordnungswidrigkeiten geht das zur ordentlichen
Gerichtsbarkeit - nicht so überzeugt sind davon. Und es wurden schon mehrere
Verfahren diesbezüglich eingestellt. Deswegen kann ich die Reaktion der Bürger
auch verstehen. Wer dann einmal den Bußgeldbescheid eingestellt bekommen hat,
der stellt sich wieder hin. Dann ist die Frage, strafen wir jeden Tag dort ab,
damit der Amtsrichter es wieder einkassiert? Das ist die Problematik bei der
Sache.“
Anfrage Herr Gutheins: „Mich interessiert die
Problematik Hufeisen-Spielplatz. Ich hatte im letzten Jahr den Antrag
eingereicht, dass dieser eingezäunt wird. Sie hatten den Antrag übernommen,
sodass darüber abgestimmt worden ist. Jetzt haben wir die Haushaltssperre. Wird
der Zaun trotzdem noch gebaut, weil es eine Pflichtaufgabe und eine
Verkehrssicherungsmaßnahme ist? Oder wird als Verkehrssicherungsmaßnahme der
Spielplatz jetzt gesperrt, weil das im Sinne der Haushaltssperre die
preiswertere Verkehrssicherungsmaßnahme erstmal zeitlich ist?“
Beantwortung Herr Grubert: „Die Umsetzung der
Maßnahme ist bis zum 30.06.2024 ausgesetzt. Es ist keine pflichtige Aufgabe.
Trotzdem weiß ich über die Wichtigkeit. Es gibt nicht überall in den Sachkonten
eine Vollsperrung. Zunächst gibt es eine Freigabe von 50 % für dieses Jahr, d. h.,
wir werden also 50 % umsetzen und 50 % sparen. Bei den 50 % wägen wir ab, was
die dringlichsten Maßnahmen davon sind. Ich würde sagen, dass das schon eine
dringliche Maßnahme ist.“
Anfrage Frau Knuth: „Mir ist
aufgefallen, dass auf dem großen Freibad-Parkplatz seit einigen Wochen sehr
viele Autos von einem Teltower Autohaus abgestellt wurden. Das verwundert
mich.“
Beantwortung Frau Leißner: „Rechtlich ist es
so, wenn das Fahrzeug betriebsbereit ist und dort auf dem öffentlichen
Parkplatz steht, kann es dort auch stehen. Auch, wenn es 25 Fahrzeuge von einem
Gewerbetreibenden sind. Wir haben
überlegt, ob wir diesen Zustand dulden wollen. Grundsätzlich nicht, aber wenn
wir dort die Dauerparksituation aufheben wollten und dort ein Kurzzeitparken
für einige Stunden anordnen, dann betrifft das nicht nur das Autohaus, sondern
alle anderen Parker auch. Hier wollen wir nicht alle Fahrer über einen Kamm
scheren und alle damit strafen. Der andere Punkt ist, dass im Mai 2024 die
Freibadsaison beginnt und somit das Kurzzeitparken gilt. Spätestens dann hat
sich das Problem mit den auf Dauer abgestellten Fahrzeugen des Autohauses
erledigt.“
Ende der
öffentlichen Sitzung.