Anfrage Herr Sahlmann:

„Die Verwaltung, Frau Leißner in Ihrer Person, hatte uns in einem Ausschuss mitgeteilt, wie der derzeitige rechtliche Zustand ist, was das Parken auf den Grünflächen betrifft. Aktueller Anlass meiner Frage ist, dass mich Bürger gefragt haben, wie denn jetzt der aktuelle Stand ist. Zunehmend wird auf den Grünflächen geparkt. Zur Satzung gab es ja ein gerichtliches Urteil und Sie wollten erst einmal darüber befinden. Wird von Ihrer Seite noch mitgeteilt, wie Sie damit umgehen und ob sie außer Kraft gesetzt ist oder nicht? Wie ist der Stand zum Parken auf den Grünflächen in Kleinmachnow?“

Beantwortung Frau Leißner: „Ich glaube, die Antwort hatte ich Ihnen schon gegeben. Ich wiederhole noch einmal: Der Stand ist unverändert. Ich hatte zu dem Urteil meine Ausführungen gemacht, die wiederhole ich nicht, die kennen Sie. Parken auf den Überfahrten ist als solches ohne Satzung dennoch nicht erlaubt. Wir ahnden das als straßenbegleitendes Grün. Straßenbegleitendes Grün gehört zum Gehweg. Also ist Überfahrtenparken = Gehwegparken. Und so ahnden wir das auch.“

Nachfrage Herr Sahlmann: „Ich habe nicht den Eindruck, dass geahndet wird, weil mir auch Bürger sagen, ich steh hier immer mal wieder, da passiert nichts. Und speziell natürlich jetzt in der Stammbahn, in dem Bereich der Baustrecke. Dort wird nicht geahndet, weil die Bürger sonst mit ihren Fahrzeugen auf die Grünfläche müssten. Ist das so?“

Frau Leißner: „Ja, Stammbahn ist tatsächlich während der Bauphase etwas schwierig. Wobei Sommerfeldsiedlung sowieso schon immer schwierig gewesen ist. Ich muss dazu sagen, anderenorts ahnden wir das genauso, wie ich es Ihnen gesagt habe. Das Problem dabei ist, dass die Amtsrichter – bei den Ordnungswidrigkeiten geht das zur ordentlichen Gerichtsbarkeit - nicht so überzeugt sind davon. Und es wurden schon mehrere Verfahren diesbezüglich eingestellt. Deswegen kann ich die Reaktion der Bürger auch verstehen. Wer dann einmal den Bußgeldbescheid eingestellt bekommen hat, der stellt sich wieder hin. Dann ist die Frage, strafen wir jeden Tag dort ab, damit der Amtsrichter es wieder einkassiert? Das ist die Problematik bei der Sache.“

 

Anfrage Herr Gutheins: „Mich interessiert die Problematik Hufeisen-Spielplatz. Ich hatte im letzten Jahr den Antrag eingereicht, dass dieser eingezäunt wird. Sie hatten den Antrag übernommen, sodass darüber abgestimmt worden ist. Jetzt haben wir die Haushaltssperre. Wird der Zaun trotzdem noch gebaut, weil es eine Pflichtaufgabe und eine Verkehrssicherungsmaßnahme ist? Oder wird als Verkehrssicherungsmaßnahme der Spielplatz jetzt gesperrt, weil das im Sinne der Haushaltssperre die preiswertere Verkehrssicherungsmaßnahme erstmal zeitlich ist?“

Beantwortung Herr Grubert: „Die Umsetzung der Maßnahme ist bis zum 30.06.2024 ausgesetzt. Es ist keine pflichtige Aufgabe. Trotzdem weiß ich über die Wichtigkeit. Es gibt nicht überall in den Sachkonten eine Vollsperrung. Zunächst gibt es eine Freigabe von 50 % für dieses Jahr, d. h., wir werden also 50 % umsetzen und 50 % sparen. Bei den 50 % wägen wir ab, was die dringlichsten Maßnahmen davon sind. Ich würde sagen, dass das schon eine dringliche Maßnahme ist.“

 

Anfrage Frau Knuth: „Mir ist aufgefallen, dass auf dem großen Freibad-Parkplatz seit einigen Wochen sehr viele Autos von einem Teltower Autohaus abgestellt wurden. Das verwundert mich.“

Beantwortung Frau Leißner: „Rechtlich ist es so, wenn das Fahrzeug betriebsbereit ist und dort auf dem öffentlichen Parkplatz steht, kann es dort auch stehen. Auch, wenn es 25 Fahrzeuge von einem Gewerbetreibenden sind.  Wir haben überlegt, ob wir diesen Zustand dulden wollen. Grundsätzlich nicht, aber wenn wir dort die Dauerparksituation aufheben wollten und dort ein Kurzzeitparken für einige Stunden anordnen, dann betrifft das nicht nur das Autohaus, sondern alle anderen Parker auch. Hier wollen wir nicht alle Fahrer über einen Kamm scheren und alle damit strafen. Der andere Punkt ist, dass im Mai 2024 die Freibadsaison beginnt und somit das Kurzzeitparken gilt. Spätestens dann hat sich das Problem mit den auf Dauer abgestellten Fahrzeugen des Autohauses erledigt.“

 

Ende der öffentlichen Sitzung.