18:14 Uhr: Herr Dr. Braun nimmt teil, es sind sieben GV-Mitglieder anwesend ‑

 

Frau Hühn hatte zu TOP 10.1 der Niederschrift des Bauausschuss vom 27.11.2023 eine Einwendung geltend gemacht. Über die daraus folgenden Änderungen der Niederschrift wird wie folgt abgestimmt:

 

TOP 10.1 Mündliche Informationen

 

Herr Grubert: Zum Projekt Parken in engen Straßen: Das Verwaltungsgericht hat dem Eilantrag hinsichtlich des Parkens in engen Straßen stattgegeben, so dass die Beschilderung derzeit verhängt ist. Das löst das Problem des Parkens in engen Straßen allerdings nicht. Wir erarbeiten gerade eine neue Regelung, mit der aus der Halteverbotszone eine Parkverbotszone wird. Derzeit sind wir im Anhörungsverfahren bei der Polizei und der Unteren Verkehrsbehörde des Landkreises. Diese haben mündlich auch schon ihre Zustimmung signalisiert. Mitte Januar wird die neue Regelung wirksam werden.

 

Frau Hühn: Aktuell bezieht sich die Maßnahme nur auf das Testgebiet, soll aber 70 % der Straßen in Kleinmachnow betreffen. In welchen Schritten gedenkt die Verwaltung, das Testgebiet auf das ganze Gemeindegebiet auszudehnen? Nach dem Verständnis der Gemeindeverwaltung handelt es sich aber bei ca. 70 % der Straßen Kleinmachnows um „enge“ Straßen. Soll die künftige Parkverbotszone auch wieder (nur) die Straßen des Testgebiets umfassen?

 

Der Änderung wird einstimmig zugestimmt.

 

Herr Grubert: Der Straßenzuschnitt für die künftige Parkverbotszone ist noch nicht klar, wir prüfen gegenwärtig noch. Das entscheidende Kriterium ist die Breite der Straßen, deshalb wägen wir derzeit ab, wo wir mit welchen Schildern agieren. Grundsätzlich definiert die StVO „enge Straßen“, wenn eine Restfahrbreite von < 3.05 m verbleibt. Rechnet man das um, würden alle Straßen unter 5,05 m darunterfallen. Eine Straße mit einer Breite von 4,70 m oder 4,80 m wird damit unter das Parkverbot fallen.

 

Frau Hühn: Es gibt keine „engen Straßen“, die StVO spricht von „engen Stellen“ und die 3,05 m sind nirgendwo „in Stein gemeißelt“. Ich bitte die Verwaltung, diese Maßnahme nicht nur einem Teil des Gemeindegebietes zuzumuten. Wenn die Verwaltung überzeugt und es rechtlich sicher ist, sollte sie im Sinne der Gleichbehandlung zügig auf das gesamte Gemeindegebiet ausgedehnt werden. Wir möchten verhältnismäßige Lösungen.

 

Der Änderung wird einstimmig zugestimmt.

 

Weitere Einwendungen gegen TOP 10.1 der Niederschrift vom 27.11.2023 gibt es nicht. Sie wird damit festgestellt.

 

Es liegen keine mündlichen oder schriftlichen Einwendungen gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 08.01.2024 vor. Somit wird sie durch Herrn Schubert festgestellt.