Sitzung: 04.03.2024 Bauausschuss
‑ 18:14 Uhr:
Herr Dr. Braun nimmt teil, es sind sieben GV-Mitglieder anwesend ‑
Frau Hühn hatte
zu TOP 10.1 der Niederschrift des Bauausschuss vom 27.11.2023 eine Einwendung
geltend gemacht. Über die daraus folgenden Änderungen der Niederschrift wird wie
folgt abgestimmt:
TOP 10.1
Mündliche Informationen
Herr Grubert:
Zum Projekt Parken in engen Straßen: Das Verwaltungsgericht hat dem Eilantrag
hinsichtlich des Parkens in engen Straßen stattgegeben, so dass die
Beschilderung derzeit verhängt ist. Das löst das Problem des Parkens in engen
Straßen allerdings nicht. Wir erarbeiten gerade eine neue Regelung, mit der aus
der Halteverbotszone eine Parkverbotszone wird. Derzeit sind wir im
Anhörungsverfahren bei der Polizei und der Unteren Verkehrsbehörde des
Landkreises. Diese haben mündlich auch schon ihre Zustimmung signalisiert.
Mitte Januar wird die neue Regelung wirksam werden.
Frau Hühn: Aktuell bezieht sich die Maßnahme nur
auf das Testgebiet, soll aber 70 % der Straßen in Kleinmachnow betreffen.
In welchen Schritten gedenkt die Verwaltung, das Testgebiet auf das ganze
Gemeindegebiet auszudehnen? Nach dem Verständnis der Gemeindeverwaltung handelt
es sich aber bei ca. 70 % der Straßen Kleinmachnows um „enge“ Straßen.
Soll die künftige Parkverbotszone auch wieder (nur) die Straßen des Testgebiets
umfassen?
Der
Änderung wird einstimmig zugestimmt.
Herr Grubert: Der Straßenzuschnitt für die künftige
Parkverbotszone ist noch nicht klar, wir prüfen gegenwärtig noch. Das
entscheidende Kriterium ist die Breite der Straßen, deshalb wägen wir derzeit
ab, wo wir mit welchen Schildern agieren. Grundsätzlich definiert die StVO
„enge Straßen“, wenn eine Restfahrbreite von < 3.05 m verbleibt.
Rechnet man das um, würden alle Straßen unter 5,05 m darunterfallen. Eine
Straße mit einer Breite von 4,70 m oder 4,80 m wird damit unter das
Parkverbot fallen.
Frau Hühn: Es gibt keine „engen Straßen“, die
StVO spricht von „engen Stellen“ und die 3,05 m sind nirgendwo „in Stein
gemeißelt“. Ich bitte die Verwaltung, diese Maßnahme nicht nur einem Teil des
Gemeindegebietes zuzumuten. Wenn die Verwaltung überzeugt und es rechtlich
sicher ist, sollte sie im Sinne der Gleichbehandlung zügig auf das gesamte
Gemeindegebiet ausgedehnt werden. Wir möchten verhältnismäßige Lösungen.
Der
Änderung wird einstimmig zugestimmt.
Weitere
Einwendungen gegen TOP 10.1 der Niederschrift vom 27.11.2023 gibt es
nicht. Sie wird damit festgestellt.
Es liegen
keine mündlichen oder schriftlichen Einwendungen gegen die Niederschrift der
öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 08.01.2024 vor. Somit wird sie
durch Herrn Schubert festgestellt.