Frau Sahlmann:

Auslegung Bebauungsplan-Entwurf KLM-BP-026 „Verlängerung Wolfswerder“

Im Bebauungsplangebiet finden bereits umfangreiche Rodungsmaßnahmen statt. Die Eigentümer haben damit der Festsetzung des Bebauungsplans vorgegriffen und den vorhandenen Baubestand reduziert. Wenn der Bebauungsplan festgesetzt ist, gilt die Gehölzschutzsatzung, dann muss jeder Baum beantragt werden, der gefällt oder gestutzt werden soll. Kann sich die Bauverwaltung an den Forst wenden und fragen, warum dort so ein „Baummassaker“ stattgefunden hat?

 

Herr Ernsting: Die Vorgänge sind der Verwaltung bekannt. Aktuell handelt es sich bei den Flächen um Wald nach Landeswaldgesetz. Im Wald sind forstwirtschaftliche Maßnahmen gestattet, also zum Beispiel die Holzernte. Die Verwaltung hat unmittelbar nach Bekanntwerden der Arbeiten mit der Firma gesprochen, die von mehreren Eigentümern beauftragt worden ist. Die Firma hat zugesichert, mindestens die Bäume stehen zu lassen, die im künftigen Bebauungsplan eine Erhaltungsbindung bekommen sollen. Wir haben darüber hinaus die Forstbehörde angeschrieben und darauf aufmerksam gemacht, dass hier forstwirtschaftlich gearbeitet wird und wir davon ausgehen, dass die Waldeigenschaft erst nach einem entsprechenden Waldumwandlungsverfahren entfallen wird. Sollte der Bebauungsplan beschlossen werden, haben die Grundstückseigentümer mit dem Bauantrag die Waldumwandlung zu beantragen und Ausgleich zu erbringen.