Sitzung: 04.03.2024 Bauausschuss
Frau Sahlmann:
Auslegung Bebauungsplan-Entwurf KLM-BP-026 „Verlängerung
Wolfswerder“
Im Bebauungsplangebiet finden bereits umfangreiche Rodungsmaßnahmen
statt. Die Eigentümer haben damit der Festsetzung des Bebauungsplans vorgegriffen
und den vorhandenen Baubestand reduziert. Wenn der Bebauungsplan festgesetzt
ist, gilt die Gehölzschutzsatzung, dann muss jeder Baum beantragt werden, der
gefällt oder gestutzt werden soll. Kann sich die Bauverwaltung an den Forst
wenden und fragen, warum dort so ein „Baummassaker“ stattgefunden hat?
Herr Ernsting:
Die Vorgänge sind der Verwaltung bekannt. Aktuell handelt es sich bei den
Flächen um Wald nach Landeswaldgesetz. Im Wald sind forstwirtschaftliche
Maßnahmen gestattet, also zum Beispiel die Holzernte. Die Verwaltung hat
unmittelbar nach Bekanntwerden der Arbeiten mit der Firma gesprochen, die von
mehreren Eigentümern beauftragt worden ist. Die Firma hat zugesichert,
mindestens die Bäume stehen zu lassen, die im künftigen Bebauungsplan eine
Erhaltungsbindung bekommen sollen. Wir haben darüber hinaus die Forstbehörde
angeschrieben und darauf aufmerksam gemacht, dass hier forstwirtschaftlich
gearbeitet wird und wir davon ausgehen, dass die Waldeigenschaft erst nach
einem entsprechenden Waldumwandlungsverfahren entfallen wird. Sollte der Bebauungsplan
beschlossen werden, haben die Grundstückseigentümer mit dem Bauantrag die
Waldumwandlung zu beantragen und Ausgleich zu erbringen.