1.   Der Änderungsbereich der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-15 umfasst den in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich. Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.   Der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-15 (vgl. Anlage 2) sowie die dazugehörige textliche Begründung wird gebilligt.

3.   Der Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vor­liegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Die Dauer der Veröffentlichungsfrist ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

4.   Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt werden.


Herr Ernsting führt ein. Parallel zur Aufstellung der Bebauungspläne KLM-BP-045-a und ‑b ist auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Schubert, Herr Fiehler, Herr Bültermann, Frau Sahlmann

 

Diskussionspunkte sind:

-       Der Verlauf eines öffentlichen Uferweges ist weiter berücksichtigt, allerdings jetzt ganz im Norden. Gab es nicht Überlegungen, den Weg weiter südlich zu planen?

-       Die Anwohnerschaft der Straße Am Hochwald dürfte einem öffentlichen Weg entlang der Südgrenze ihrer Wohngrundstücke kritisch gegenüberstehen.

-       Was hat es mit dem Eigentumswechsel einer Fläche ganz im Nordosten des Änderungsbereiches auf sich?

 

Antworten:

-       Ein Wegeverlauf unmittelbar entlang der Schleuse oder durch die sog. Schleusensiedlung wurden vom Bund und vom BBiZ aus betrieblichen Gründen abgelehnt. Wie in der Sitzung des Bauausschusses in den Räumen des BBiZ bereits informiert, bietet der Bund alternativ an, der Gemeinde stattdessen ein Wegerecht am Nordrand des BBiZ-Grundstücks einzuräumen.

-       Die Anwohnerschaft sieht den Weg kritisch, allerdings soll für die Grundstücke die Möglichkeit geschlossener Einfriedungen als Sicht- und Lärmschutz gegenüber Passanten geschaffen werden. Die Verwaltung ist mit der Anwohnerschaft im Austausch.

-       Die sehr kleine dreieckige Fläche im Nordosten des Änderungsbereiches wurde vor einiger Zeit vom Bund an den benachbarten privaten Eigentümer verkauft. Es handelt sich um eine nicht bebaubare Fläche, für die es keinen Planungsbedarf gibt. Sie wird deshalb aus dem Verfahren herausgenommen.

 


Abstimmungsergebnis:

6 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 1 Enthaltungen – einstimmig empfohlen