Sitzung: 04.03.2024 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 004/24
2.
Der
Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-15 (vgl. Anlage 2)
sowie die dazugehörige textliche Begründung wird gebilligt.
3.
Der
Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats im Internet zu
veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Die Dauer der
Veröffentlichungsfrist ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
4.
Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Sie sollen außerdem von der Veröffentlichung im Internet auf
elektronischem Weg benachrichtigt werden.
Herr Ernsting
führt ein. Parallel zur Aufstellung der Bebauungspläne KLM-BP-045-a und ‑b
ist auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
An der Diskussion
beteiligen sich:
Herr Schubert,
Herr Fiehler, Herr Bültermann, Frau Sahlmann
Diskussionspunkte
sind:
-
Der Verlauf eines öffentlichen
Uferweges ist weiter berücksichtigt, allerdings jetzt ganz im Norden. Gab es
nicht Überlegungen, den Weg weiter südlich zu planen?
-
Die Anwohnerschaft der Straße Am
Hochwald dürfte einem öffentlichen Weg entlang der Südgrenze ihrer
Wohngrundstücke kritisch gegenüberstehen.
-
Was hat es mit dem Eigentumswechsel
einer Fläche ganz im Nordosten des Änderungsbereiches auf sich?
Antworten:
- Ein
Wegeverlauf unmittelbar entlang der Schleuse oder durch die sog. Schleusensiedlung
wurden vom Bund und vom BBiZ aus betrieblichen Gründen abgelehnt. Wie in der
Sitzung des Bauausschusses in den Räumen des BBiZ bereits informiert, bietet
der Bund alternativ an, der Gemeinde stattdessen ein Wegerecht am Nordrand des
BBiZ-Grundstücks einzuräumen.
- Die
Anwohnerschaft sieht den Weg kritisch, allerdings soll für die Grundstücke die
Möglichkeit geschlossener Einfriedungen als Sicht- und Lärmschutz gegenüber
Passanten geschaffen werden. Die Verwaltung ist mit der Anwohnerschaft im Austausch.
- Die
sehr kleine dreieckige Fläche im Nordosten des Änderungsbereiches wurde vor
einiger Zeit vom Bund an den benachbarten privaten Eigentümer verkauft. Es
handelt sich um eine nicht bebaubare Fläche, für die es keinen Planungsbedarf
gibt. Sie wird deshalb aus dem Verfahren herausgenommen.
Abstimmungsergebnis:
6 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 1
Enthaltungen – einstimmig empfohlen