Sitzung: 06.03.2024 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: INFO 003/24
Frau
Gasch, FD-Leiterin Verkehr/Klima/Umwelt, erläutert die Information.
Folgende Punkte werden angesprochen:
- Wie geht es
weiter?
- Hinweis zu § 4,
Abs. 2 ist fachgerecht ergänzt worden; steht auch in Abs. 3 – doppelt?
- Hinweis zu § 5:
Umformulierung ergänzt worden – einmal das Gehölz muss krank sein und es
muss eine Gefahr für Leib und Leben der Eigentümer bestehen. Ist das
beabsichtigt? Es kann nur beseitigt werden, wenn eine Gefahr besteht?
- Hinweis zu § 7:
Dort steht Bauherrschaft. Ist das wegen des Genderns? Warum wird dann vom
Grundstückseigentümer geredet? Einheitliche Schreibweise.
- Hinweis zu § 8:
Neuregelung Anhörung der Naturschutzvereinigung – Ist das eine gesetzliche
Grundlage? Gilt das auch für Privatgrundstücke?
- Naturschutzverbände
– hier Präzisierung erforderlich
- Hinweis zu § 3
Abs. 2 Ziff. 3: – unbefestigter Wurzelbereich im Abstand kleiner 2 m vom
Stamm – sehr unverständlich, weil - wenn befestigter Wurzelbereich - dann
im Abstand von 2 m Dinge ausführbar. Sind 2 m überhaupt ausreichend? Und
die Wortgruppe „mit Öl oder anderen Schadstoffen“ streichen – es gibt auch
andere Stoffe, die nicht in das Grundwasser dürfen.
- Die 2 m nicht
so pingelig sehen.
Frau Gasch: „Wir nehmen jetzt
Ihre Hinweise, Fragen und Anregungen entgegen, werden diese prüfen und ggf.
anpassen sowie zur nächsten Sitzungsrunde eine Beschlussvorlage einbringen. Die
Hinweise zu § 4, 5 und 7 nehmen wir auf. Zu Hinweis § 8: Für die Fällung in der
Vegetationszeit (01.03. – 30.09.) bedarf es einer Befreiung durch die UNB. Im
Geltungsbereich kommunaler Baumschutzsatzungen entscheiden die Ämter (= die
Gemeinden selbst) über die Erteilung einer Befreiung.“
Nachfrage Frau Sahlmann: „In § 3, Satz (2)
Ziffer 5 geht es um Versiegelung im Wurzelbereich. Wird das überhaupt
kontrolliert oder macht jeder was er will?“
Beantwortung Herr Grubert: „Frau Sahlmann, wir
können nur tätig werden, wenn wir einen Hinweis bekommen.
Die Satzung hat sich schon als praktikabel
erwiesen, indem was wir umsetzen wollten. Wir wollen keine Diskussion über die
Gehölzschutzsatzung anfangen, wir wollen sie nur rechtssicherer machen, damit
wir sie auch durchsetzen können, so wie sie ist.“
An der Diskussion beteiligten sich: Frau Dr.
Bastians-Osthaus, Herr Weis, Herr Dr. Osthaus, Frau Sahlmann, Herr Gutheins