Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Gasch, FD-Leiterin Verkehr/Klima/Umwelt, erläutert die Information.

 

Folgende Punkte werden angesprochen:

 

  • Wie geht es weiter?
  • Hinweis zu § 4, Abs. 2 ist fachgerecht ergänzt worden; steht auch in Abs. 3 – doppelt?
  • Hinweis zu § 5: Umformulierung ergänzt worden – einmal das Gehölz muss krank sein und es muss eine Gefahr für Leib und Leben der Eigentümer bestehen. Ist das beabsichtigt? Es kann nur beseitigt werden, wenn eine Gefahr besteht?
  • Hinweis zu § 7: Dort steht Bauherrschaft. Ist das wegen des Genderns? Warum wird dann vom Grundstückseigentümer geredet? Einheitliche Schreibweise.
  • Hinweis zu § 8: Neuregelung Anhörung der Naturschutzvereinigung – Ist das eine gesetzliche Grundlage? Gilt das auch für Privatgrundstücke?
  • Naturschutzverbände – hier Präzisierung erforderlich
  • Hinweis zu § 3 Abs. 2 Ziff. 3: – unbefestigter Wurzelbereich im Abstand kleiner 2 m vom Stamm – sehr unverständlich, weil - wenn befestigter Wurzelbereich - dann im Abstand von 2 m Dinge ausführbar. Sind 2 m überhaupt ausreichend? Und die Wortgruppe „mit Öl oder anderen Schadstoffen“ streichen – es gibt auch andere Stoffe, die nicht in das Grundwasser dürfen.
  • Die 2 m nicht so pingelig sehen.

 

Frau Gasch: „Wir nehmen jetzt Ihre Hinweise, Fragen und Anregungen entgegen, werden diese prüfen und ggf. anpassen sowie zur nächsten Sitzungsrunde eine Beschlussvorlage einbringen. Die Hinweise zu § 4, 5 und 7 nehmen wir auf. Zu Hinweis § 8: Für die Fällung in der Vegetationszeit (01.03. – 30.09.) bedarf es einer Befreiung durch die UNB. Im Geltungsbereich kommunaler Baumschutzsatzungen entscheiden die Ämter (= die Gemeinden selbst) über die Erteilung einer Befreiung.“

 

Nachfrage Frau Sahlmann: „In § 3, Satz (2) Ziffer 5 geht es um Versiegelung im Wurzelbereich. Wird das überhaupt kontrolliert oder macht jeder was er will?“

Beantwortung Herr Grubert: „Frau Sahlmann, wir können nur tätig werden, wenn wir einen Hinweis bekommen.

Die Satzung hat sich schon als praktikabel erwiesen, indem was wir umsetzen wollten. Wir wollen keine Diskussion über die Gehölzschutzsatzung anfangen, wir wollen sie nur rechtssicherer machen, damit wir sie auch durchsetzen können, so wie sie ist.“

 

An der Diskussion beteiligten sich: Frau Dr. Bastians-Osthaus, Herr Weis, Herr Dr. Osthaus, Frau Sahlmann, Herr Gutheins