Sitzung: 06.03.2024 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Vorlage: DS-Nr. 125/23/1
- Der
Bürgermeister wird beauftragt, einen Wildtierbeauftragten für Kleinmachnow
einzustellen, der auch mit der Bejagung des Schwarzwildes beauftragt
werden soll.
- Der
Bürgermeister wird beauftragt, erneut eine Ausnahmegenehmigung für den
Abschuss von Schwarzwild innerhalb des befriedeten (urbanen) Teil
Kleinmachnows bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde (UJB) des Kreises
Potsdam-Mittelmark zu beantragen.
- Der
Bürgermeister wird beauftragt, den Landtag Brandenburg um rechtliche
Änderungen zur effektiveren Reduzierung von Schwarzwild innerhalb von
Ortschaften zu bitten.
Herr Warnick beantragt Rederecht für Frau
Barbara Schlesinger (Bürgerinitiative „Weniger Wildschweine in Kleinmachnow“).
Abstimmung zum Rederecht: einstimmig
empfohlen
Frau Schlesinger nimmt ihr Rederecht wahr:
„Wir befinden uns im Moment noch in einer etwas schwingenden oder noch nicht
entscheidungsfähigen Situation. Wir haben mit der Jagdgenossenschaft, die einen
neuen Pachtvertrag geschlossen hat, einmal einen wesentlichen Teil der auf den
Einwohnerantrag einwirkt. Allerdings ist dieser Pachtvertrag zurzeit noch nicht
rechtswirksam, sodass wir von der Initiative aus zusammen mit der Gemeinde ein
Gespräch geführt haben, mit Herrn Grubert und Frau Leißner, dass wir die Rechtswirksamkeit
des Jagdpachtvertrages abwarten wollen, um weitere Entscheidungen zu treffen.
Das trifft auch für die Initiative zu, denn dass, was im Pachtvertrag geregelt
wird, trifft wesentliche Punkte des Einwohnerantrages. Es ist natürlich daran
abzuprüfen, welche Dinge erfüllt sind. Wenn der Jagdpachtvertrag kommt, ist der
Bereich des Jagdlichen, zumindest von dem was wir im Moment wissen, durchaus so
geregelt, dass eine Besserung erreicht und das Ziel, das der Einwohnerantrag
hatte, erfüllt werden könnte. Allerdings gibt es Punkte – wir haben den
Wildtierbeauftragten nicht nur in den Einwohnerantrag hineingenommen, um die
jagdliche Ausübung einem Stadtjäger zu übergeben. Die Entscheidung, im
Jagdpachtvertrag dieses Jagdliche zu regeln, hat aber dann zur Folge, dass
einige andere Punkte für einen Wildtierbeauftragten übrigbleiben. In der
Stellungnahme des Bürgermeisters wird ja auch in diesem Punkt gleich in Abs. 1
sehr deutlich und gut geschrieben in meinen Augen oder auch in unseren Augen,
dass als eine zentrale Figur oder Person hier eine Ansprechperson fungieren
könnte, die für die Kommunikation mit dem Bürger gerade bei so einem diffizilen
Thema sehr nützlich sein kann und für die Vermittlung zwischen Bürgern,
Behörden und Jägern durchaus hilfreich ist. Wir haben weiterhin
Konfliktpotential im Bereich der Wildtierschäden in den Gärten, aber auch in
den öffentlichen Flächen; Schulwegsicherung sei auch ein Stichwort, das ich
nennen möchte. Insbesondere könnte auch ein Wildtierbeauftragter - der jetzt
nicht den jagdlichen Bereich hat - dafür sorgen, dass in der Gemeinde eine
Befriedung stattfindet. Wir hatten ja in den letzten Wochen und Monaten
durchaus unterschiedliche Interessenlagen, die aber dann wiederum eigentlich
gleichlaufend sind, so Themen wie illegale Fütterung, aber auch verwahrloste
Grundstücke mit kaputten Zäunen, die dann in der Nachbarschaft dazu führen,
dass die Bachen im Moment ihre Würfe wieder abgeben, und Gartenabfälle im Wald,
die dann dazu führen, dass wir die Wildschweine auch wieder anziehen. Insofern
sehen wir mit dem Pachtvertrag jetzt nicht unbedingt alles erfüllt, was der
Einwohnerantrag sagt, sondern gerade diese wichtigen Punkte, die mit
Kommunikation, Beratung aber eben auch mit Durchsetzung von Recht und Ordnung
zu tun haben, sind noch nicht erfüllt. Die Stellungnahme des Bürgermeisters
geht dann in die Richtung, dass ein Wildtierbeauftragter ja nur ein
Landesbeauftragter sein kann. Das können wir nur schwer nachvollziehen, denn es
geht um ganz spezifische Fragestellungen. Wenn man sich an dem Wort
Wildtierbeauftragter aufhängt und dann daraus schließt, dass das ein
Landesbeauftragter sei, so wie Genderbeauftragter oder Behindertenbeauftragter,
dann ist das sicherlich so nachvollziehbar, dass die Begriffswahl vielleicht
dort nicht ganz glücklich ist. Es gibt aber auch durchaus die Möglichkeit, das
anders zu benennen. Das Interesse der Initiative ist, dass wir in der Gemeinde
eine zufriedenstellende Lösung finden neben dem Jagdpachtvertrag. Wie Sie
formal mit dem Einwohnerantrag und der Stellungnahme des Bürgermeisters
umgehen, da muss ich sagen, da halte ich mich jetzt raus. Das müssen Sie
miteinander diskutieren. Ich wollte den wichtigen Hinweis geben, dass es
erfreulich ist, dass wir den Jagdpachtbereich schon einmal in Ordnung bringen.
Ich glaube, die Bürgerseite und auch die Durchsetzung von Ordnung fehlt jetzt
noch. Und das könnte auch ein Mitarbeiter in der Gemeinde als Ansprechpartner
vielleicht übernehmen. Vielen Dank.“
Erwiderung Herr Grubert: „Ich will ganz klar
sagen, eine Gemeinde mit 20.000 Einwohnern wird sicherlich nicht die Aufgabe
haben, einen Wildtierbeauftragten einzustellen, weil wir ein Wildschweinproblem
augenblicklich haben. Abgesehen davon, dass es im Moment eine Haushaltssperre gibt
und ich gar keine Neueinstellung vornehmen kann, außer für ausgeschiedene
Mitarbeiter. Es ist auch eine ganz klare Kostenposition. Wir haben ein
Wildschweinproblem. Wir haben versucht, durch die Neubestellung der Jagdpächter
und gleichzeitig in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Stahnsdorf einen Katalog
aufzustellen, um es auch zu untersetzen, was gemacht werden soll und welche
Zielvorgaben es gibt. Diese Jagdpacht beginnt am 01.04.2024, sodass wir
Auswirkungen der neuen Jagdpächter erst zum Jahresende werden sehen können.
Unser Ziel ist es natürlich schon, es wieder in einen besseren Zustand zu
bekommen, die Anzahl von Wildschweinen im Ort. Ein Wildtierbeauftragter, das
was Sie ausgeführt haben, würde ich sagen, liegt nicht im Zuständigkeitsbereich
der Gemeinde Kleinmachnow. Wenn überhaupt, wäre es eine Landkreisaufgabe. Zu
meiner Stellungnahme kann ich ganz klar sagen, die habe ich ja ausgeführt auf
den Antrag her; die Stellungnahme lautet Wildtierbeauftragen zur Bejagung des
Schwarzwildes, da habe ich gesagt, das schließt sich gegenseitig aus. Ein
Wildtierbeauftragter ist natürlich kein Jäger. Grundsätzlich ist es aber nicht
unsere Aufgabe deshalb abzulehnen. Zur Ausnahmegenehmigung habe ich einiges
ausgeführt und das Schreiben an den Landtag und an die Bundesregierung das
Jagdgesetz zu ändern, ist form-, frucht- und fristlos. Das werde ich aber
selbstverständlich machen. Ich bitte Sie, meiner Stellungnahme zuzustimmen.
Oder, es kommt die Sache, dass wir das verschieben, das es zurückgezogen wird
und im Herbst wieder auflebt, wenn ich dann mit einer höheren Abschusszahl auch
eine bessere Situation im Ort habe.“
Ausführungen Herr Warnick: „Ich habe ein
formales Problem mit dem Antrag. Es gibt einen Antrag der Bürgerinnen und
Bürger. Nach Kommunalverfassung muss er nicht begründet sein. Dieser Antrag
hätte für meine Begriffe vorgelegt werden müssen in der Gemeindevertretung, da
ist darüber beschieden worden, dass er weiter behandelt wird. Wenn es dann eine
Begründung dazu gibt oder Änderungen, bin ich der Meinung, hätte der
Bürgermeister entweder eine Änderung zu dieser Drucksache schreiben müssen oder
eine Extra-Drucksache, weil, ich weiß gar nicht, warum ich jetzt abstimmen
soll. Eine Begründung wird nicht abgestimmt, d. h. der Text in den Einladungen
zu den beiden Ausschüssen ist jetzt geändert worden in Einwohnerantrag in
Begründung des Bürgermeisters. Jetzt habe ich die Begründung des
Bürgermeisters. Der Einwohnerantrag steht nicht mehr auf der Tagesordnung,
selbst wenn man ihn, was möglich wäre, in drei Abschnitten, könnte man ja jeden
Punkt extra machen. Der steht aber gar nicht zur Debatte. Eine Begründung ist
kein Antrag. Eine Begründung kann nicht beschlossen werden. Insofern habe ich
formal ein Stück weit ein Problem damit. Das hätte man formal für meine
Begriffe anders machen müssen. Indem der Bürgermeister jetzt vorlegt, ich
beantrage, dass zu diesem Einwohnerantrag folgendermaßen beschieden wird. Der
Pkt. 1 wird abgeändert, Pkt. 2 behalte ich bei, Pkt. 3 behalte ich auch bei.
Dann hätte man eine Beschlussvorlage, die haben wir aber im Moment nicht.
Deshalb plädiere ich auch auf Verschiebung, auch aus dem Grunde, da wir ja
nicht wissen, ob zum 01. April 2024 tatsächlich die Jagdpächter formal
diejenigen sind, die in der letzten Jagdgenossenschaftsversammlung gewählt
wurden. Ich sehe hier keinen Zeitverzug. Ich denke, wir könnten weitergehen und
müssen beim nächsten Mal in der nächsten Ausschussrunde diesen für meine
Begriffe formalen Fehler dahingehend ändern, indem wir wirklich beschlussfähige
Drucksachen vorzuliegen haben. Die haben wir im Moment nicht, dann hätten wir
den ersten Hauptantrag auch draufhaben müssen. Den habe ich heute nicht, den
habe ich morgen nicht. Weil ich nicht wusste, als ich die Tagesordnung für den
Finanzausschuss aufgestellt habe, wie die Drucksache aussieht. Ich habe
gefragt, aber Sie waren in der Beratung. Wir mussten etwas reinschreiben, weil
wir sonst die Fristen nicht eingehalten haben. Alles ein bisschen komisch, ein
bisschen schwierig. Ich möchte gar nichts verzögern. Ich bin ein
Prinzipienreiter und bin der Meinung, dass muss formal schon alles richtig
sein.“
Herr Dr. Hahn informiert, dass Stand jetzt
geplant sei, die neuen Jagdpächter in die nächste UVO-Ausschusssitzung
einzuladen. Insofern wäre es auch möglich, die Diskussion dann dort
fortzuführen.
Folgende Punkte werden angesprochen:
- Hinweis zu
Seite 3, Zeile 1/ 2 – Jagdpacht läuft zum 31.03.2024 aus – Neuvergabe im
nächsten Jahr – Hier könnte man denken das Jahr 2025 sei gemeint.
- Thema
Wildtierbeauftragter mehr von Seiten der Gemeinde verfolgen, in
Zuständigkeit von Frau Leißner; eventuell intern etwas die Prioritäten
anders setzen
- Schreiben in
Sachen Jagdgesetz an die Bundesregierung ist nicht beantragt und nicht in
deren Zuständigkeit
- Schreiben in
Sachen Jagdgesetz nur an den Landtag erforderlich mit gleichzeitiger
Kritik über den Landkreis in Bezug auf die Ausnahmegenehmigung
- Punkte 1 bis 3
einzeln abstimmen
- keine
Veränderung zum Jahresende erkennbar, dann Thema wieder auf die Agenda
setzen
- der Inhalt des
Textes widerspricht dem Beschlussvorschlag zur Einstellung eines
Wildtierbeauftragten
- Wildtierbeauftragter
sinnvoll; es gibt nicht nur Wildschweine, sondern auch viele Waschbären,
Füchse usw.; Wildtierbeauftragter für gesamt TKS-Bereich
- ehrenamtliche
Ausschreibung eines Wildtierbeauftragten innerhalb der Gemeinde
Ausführungen Frau Leißner: „Grundsätzlich
haben die Pächter Herr Hemmerden und Herr Fenske in den Vorjahren auch die
Aufgabe dieses Wildtierbeauftragten übernommen. Man konnte sie anrufen, eine
E-Mail schreiben; sie haben mit den Bürgern telefoniert, sind vor Ort gekommen
und haben mit den Bürgern gesprochen. Das haben wir als weiterführende Aufgabe
in den Pachtvertrag aufgenommen, sodass eine Beratung der Bürger umfasst ist.
Kein Mitarbeiter des OA hätte diese Fachkompetenz, zu solch auftretenden Fragen
etwas zu sagen.“
Ergänzung Frau Dr. Bastians-Osthaus: „Es ginge nicht nur
um die Beratung, sondern auch um die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten. Hier
noch etwas mehr Priorität drauflegen.“
Ausführungen Herr Grubert: „Wir bekommen
permanent E-Mails von der einen, als auch von der anderen Seite. Auch E-Mails,
die unter der Gürtellinie sind. Das ist sehr schwer, das zu machen. Und das
andere, wir sind immer Ansprechpartner gewesen und wir versuchen es auch immer
zu regeln und sind auch in der Verwaltung sensibilisiert.“
Herr Dr. Hahn: „Nach der
Diskussion würde ich gerne die einzelnen Punkte einzeln abstimmen. Und formal
es so machen, wenn einer der Punkte nicht angenommen wird, dass wir einen Änderungsantrag
aus dem Ausschuss heraus formulieren, der sagt, in dieser Beschlussvorlage soll
die Nr. 1, 2 oder 3, wie auch immer abgestimmt wird, gestrichen werden. Dann
haben wir einen formalen Änderungsantrag, der dann weiter in den Hauptausschuss
gehen kann.“
Herr Warnick: „Also, wenn ich
Frau Dr. Bastians-Osthaus richtig verstanden habe, dann möchte sie, dass heute
nicht über die Stellungnahme des Bürgermeisters abgestimmt wird, wie es auf der
Tagesordnung steht, sondern, dass heute der Einwohnerantrag abgestimmt wird.
So, das ist eine andere Situation. Wenn das der Fall ist, können wir das machen.
Dann müsste sie, das können Sie ja nicht selber, irgendjemand müsste
beantragen, dass die drei Punkte extra abgestimmt werden. Dann müssen wir
darüber abstimmen. Aber eigentlich müsste die Bürgerinitiative da zustimmen und
sagen, ja, sie ist damit einverstanden, dass die drei einzelnen Punkte
abgestimmt werden, können ja auch sagen Komplettpaket. Ist nicht so einfach.
Sie meinen es so? Sie möchten, das heute, Frau Dr. Bastians-Osthaus, der
Einwohnerantrag abgestimmt wird, nicht die Stellungnahme des Bürgermeisters,
richtig?“
Herr Grubert: „Ich habe es
vielleicht unglücklich aufgebaut. Auf dem Beschlussvorschlag steht der
Beschlusstext. Das habe ich so gemeint, damit alle Leute wissen, worüber
abgestimmt wird. Hinten, wenn Sie anfangen zu lesen, wird von Seiten der
Verwaltung empfohlen, die Punkte einzeln zu diskutieren sowie einzeln darüber
abzustimmen. Zu dem Antrag und das werde ich gerne, wenn Sie das möchten, zum
Hauptausschuss dann so machen, dass ich das vorne wegstreiche und eine Änderung
mache, nämlich eine zwei und schreibe abstimmen über die Stellungnahme – zu dem
Antrag nimmt der Bürgermeister wie folgt Stellung. Dann habe ich drei Punkte gesagt,
die enden damit, dass ich den Wildtierbeauftragten nicht empfehle, dass ich
eine Ausführung gemacht habe zu Pkt. 2 – nämlich zu den Grundstücken und zu
Pkt. 3 ein Schreiben an den Landtag mache, mit der Bitte zur rechtlichen
Änderung. Und den Hinweis von Frau Dr. Bastians-Osthaus werde ich noch
hinzunehmen, dass ich auf die im Moment unzureichende Situation des Landkreises
bei der Genehmigung des Punktes 2 hinweisen werde und bitte da doch Stellung zu
nehmen, dass man das offensiver und für die Bürger gerechter genehmigen
könnte.“
Herr Dr. Hahn: „Wenn ich das
richtig sehe, gab es einen Geschäftsordnungsantrag von Frau Dr.
Bastians-Osthaus?“
Frau Dr. Bastians-Osthaus: „Ich bin jetzt ein
bisschen verwirrt. Stellungnahme steht oben drüber, aber da sind doch die drei
Beschlussvorschläge erstens, zweitens, drittens. Das ist doch das, was die
Initiative gesagt hat. Und in der Begründung steht Ihre Antwort?“
Herr Grubert: „Ja.“
Frau Dr. Bastians-Osthaus: „Jetzt stimmen wir
doch nicht über Ihre Antwort ab, sondern wir stimmen über die
Beschlussvorschläge ab. Also, was Sie jetzt gesagt haben, das verwirrt mich.
Ich würde sagen, ganz normaler Antrag. Wir beantragen, das separat abzustimmen.
Die Initiative hat auch ein bisschen Zustimmung signalisiert, wenn wir den
Wildtierbeauftragten hier jetzt ablehnen, und dass wir dann auf anderem Wege da
weitermachen. Dann können wir über die drei Punkte abstimmen, dann müssen wir
nicht über Ihre Stellungnahme abstimmen und Sie brauchen auch nicht unter
drittens noch etwas ergänzen, sondern den Brief können Sie dann schon frei
formulieren.“
Herr Dr. Hahn: „Die DS-Nr. ist am
Ende schon relevant. Diese DS-Nr. die verweist auf das zugehörige PDF bzw. den
ausgedruckten Antrag. Da ist im Beschlusstext der Einwohnerantrag, in der Begründung,
wie wir das sonst auch haben, ist eben dieses Mal die Stellungnahme des
Bürgermeisters. Und der Teil der beschlossen wird, der dann auch bindend ist,
ist immer der Beschlusstext. Und da ist nun mal, wie Frau Dr. Bastians-Osthaus
richtig gesagt hat, der Einwohnerantrag. Wie das in der Stellungnahme des
Bürgermeisters vorgeschlagen wird, werden wir das jetzt auch einzeln abstimmen.
Ich sehe das Problem tatsächlich auch nicht. Nur weil das in der Tagesordnung
so heißt, dass wir über die Stellungnahme reden, heißt das ja nicht, dass im
Beschlusstext Stellungnahme steht.“
Ein
Änderungsantrag wird nicht gestellt. Herr Dr. Hahn bittet um Abstimmung der
einzelnen Punkte.
Der
Ausschuss stimmt über die im Beschlussvorschlag aufgeführten Punkte 1 bis 3 einzeln
wie folgt ab:
- Der
Bürgermeister wird beauftragt, einen Wildtierbeauftragten für Kleinmachnow
einzustellen, der auch mit der Bejagung des Schwarzwildes beauftragt
werden soll.
Abstimmung: 0 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 4
Enthaltungen - abgelehnt
- Der
Bürgermeister wird beauftragt, erneut eine Ausnahmegenehmigung für den
Abschuss von Schwarzwild innerhalb des befriedeten (urbanen) Teil
Kleinmachnows bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde (UJB) des Kreises
Potsdam-Mittelmark zu beantragen.
Abstimmung: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0
Enthaltungen - empfohlen
- Der
Bürgermeister wird beauftragt, den Landtag Brandenburg um rechtliche
Änderungen zur effektiveren Reduzierung von Schwarzwild innerhalb von
Ortschaften zu bitten.
Abstimmung: 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 3
Enthaltungen – empfohlen
An
der Diskussion beteiligten sich: Herr Gutheins, Herr Warnick, Herr Dr. Hahn,
Frau Dr. Bastians-Osthaus, Herr Krause, Herr Weis, Frau Sahlmann