1. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Wildtierbeauftragten für Kleinmachnow einzustellen, der auch mit der Bejagung des Schwarzwildes beauftragt werden soll.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, erneut eine Ausnahmegenehmigung für den Abschuss von Schwarzwild innerhalb des befriedeten (urbanen) Teil Kleinmachnows bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde (UJB) des Kreises Potsdam-Mittelmark zu beantragen.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Landtag Brandenburg um rechtliche Änderungen zur effektiveren Reduzierung von Schwarzwild innerhalb von Ortschaften zu bitten.

Herr Warnick beantragt Rederecht für Frau Barbara Schlesinger (Bürgerinitiative „Weniger Wildschweine in Kleinmachnow“).

Abstimmung zum Rederecht: einstimmig empfohlen

 

Frau Schlesinger nimmt ihr Rederecht wahr: „Wir befinden uns im Moment noch in einer etwas schwingenden oder noch nicht entscheidungsfähigen Situation. Wir haben mit der Jagdgenossenschaft, die einen neuen Pachtvertrag geschlossen hat, einmal einen wesentlichen Teil der auf den Einwohnerantrag einwirkt. Allerdings ist dieser Pachtvertrag zurzeit noch nicht rechtswirksam, sodass wir von der Initiative aus zusammen mit der Gemeinde ein Gespräch geführt haben, mit Herrn Grubert und Frau Leißner, dass wir die Rechtswirksamkeit des Jagdpachtvertrages abwarten wollen, um weitere Entscheidungen zu treffen. Das trifft auch für die Initiative zu, denn dass, was im Pachtvertrag geregelt wird, trifft wesentliche Punkte des Einwohnerantrages. Es ist natürlich daran abzuprüfen, welche Dinge erfüllt sind. Wenn der Jagdpachtvertrag kommt, ist der Bereich des Jagdlichen, zumindest von dem was wir im Moment wissen, durchaus so geregelt, dass eine Besserung erreicht und das Ziel, das der Einwohnerantrag hatte, erfüllt werden könnte. Allerdings gibt es Punkte – wir haben den Wildtierbeauftragten nicht nur in den Einwohnerantrag hineingenommen, um die jagdliche Ausübung einem Stadtjäger zu übergeben. Die Entscheidung, im Jagdpachtvertrag dieses Jagdliche zu regeln, hat aber dann zur Folge, dass einige andere Punkte für einen Wildtierbeauftragten übrigbleiben. In der Stellungnahme des Bürgermeisters wird ja auch in diesem Punkt gleich in Abs. 1 sehr deutlich und gut geschrieben in meinen Augen oder auch in unseren Augen, dass als eine zentrale Figur oder Person hier eine Ansprechperson fungieren könnte, die für die Kommunikation mit dem Bürger gerade bei so einem diffizilen Thema sehr nützlich sein kann und für die Vermittlung zwischen Bürgern, Behörden und Jägern durchaus hilfreich ist. Wir haben weiterhin Konfliktpotential im Bereich der Wildtierschäden in den Gärten, aber auch in den öffentlichen Flächen; Schulwegsicherung sei auch ein Stichwort, das ich nennen möchte. Insbesondere könnte auch ein Wildtierbeauftragter - der jetzt nicht den jagdlichen Bereich hat - dafür sorgen, dass in der Gemeinde eine Befriedung stattfindet. Wir hatten ja in den letzten Wochen und Monaten durchaus unterschiedliche Interessenlagen, die aber dann wiederum eigentlich gleichlaufend sind, so Themen wie illegale Fütterung, aber auch verwahrloste Grundstücke mit kaputten Zäunen, die dann in der Nachbarschaft dazu führen, dass die Bachen im Moment ihre Würfe wieder abgeben, und Gartenabfälle im Wald, die dann dazu führen, dass wir die Wildschweine auch wieder anziehen. Insofern sehen wir mit dem Pachtvertrag jetzt nicht unbedingt alles erfüllt, was der Einwohnerantrag sagt, sondern gerade diese wichtigen Punkte, die mit Kommunikation, Beratung aber eben auch mit Durchsetzung von Recht und Ordnung zu tun haben, sind noch nicht erfüllt. Die Stellungnahme des Bürgermeisters geht dann in die Richtung, dass ein Wildtierbeauftragter ja nur ein Landesbeauftragter sein kann. Das können wir nur schwer nachvollziehen, denn es geht um ganz spezifische Fragestellungen. Wenn man sich an dem Wort Wildtierbeauftragter aufhängt und dann daraus schließt, dass das ein Landesbeauftragter sei, so wie Genderbeauftragter oder Behindertenbeauftragter, dann ist das sicherlich so nachvollziehbar, dass die Begriffswahl vielleicht dort nicht ganz glücklich ist. Es gibt aber auch durchaus die Möglichkeit, das anders zu benennen. Das Interesse der Initiative ist, dass wir in der Gemeinde eine zufriedenstellende Lösung finden neben dem Jagdpachtvertrag. Wie Sie formal mit dem Einwohnerantrag und der Stellungnahme des Bürgermeisters umgehen, da muss ich sagen, da halte ich mich jetzt raus. Das müssen Sie miteinander diskutieren. Ich wollte den wichtigen Hinweis geben, dass es erfreulich ist, dass wir den Jagdpachtbereich schon einmal in Ordnung bringen. Ich glaube, die Bürgerseite und auch die Durchsetzung von Ordnung fehlt jetzt noch. Und das könnte auch ein Mitarbeiter in der Gemeinde als Ansprechpartner vielleicht übernehmen. Vielen Dank.“

 

Erwiderung Herr Grubert: „Ich will ganz klar sagen, eine Gemeinde mit 20.000 Einwohnern wird sicherlich nicht die Aufgabe haben, einen Wildtierbeauftragten einzustellen, weil wir ein Wildschweinproblem augenblicklich haben. Abgesehen davon, dass es im Moment eine Haushaltssperre gibt und ich gar keine Neueinstellung vornehmen kann, außer für ausgeschiedene Mitarbeiter. Es ist auch eine ganz klare Kostenposition. Wir haben ein Wildschweinproblem. Wir haben versucht, durch die Neubestellung der Jagdpächter und gleichzeitig in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Stahnsdorf einen Katalog aufzustellen, um es auch zu untersetzen, was gemacht werden soll und welche Zielvorgaben es gibt. Diese Jagdpacht beginnt am 01.04.2024, sodass wir Auswirkungen der neuen Jagdpächter erst zum Jahresende werden sehen können. Unser Ziel ist es natürlich schon, es wieder in einen besseren Zustand zu bekommen, die Anzahl von Wildschweinen im Ort. Ein Wildtierbeauftragter, das was Sie ausgeführt haben, würde ich sagen, liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Kleinmachnow. Wenn überhaupt, wäre es eine Landkreisaufgabe. Zu meiner Stellungnahme kann ich ganz klar sagen, die habe ich ja ausgeführt auf den Antrag her; die Stellungnahme lautet Wildtierbeauftragen zur Bejagung des Schwarzwildes, da habe ich gesagt, das schließt sich gegenseitig aus. Ein Wildtierbeauftragter ist natürlich kein Jäger. Grundsätzlich ist es aber nicht unsere Aufgabe deshalb abzulehnen. Zur Ausnahmegenehmigung habe ich einiges ausgeführt und das Schreiben an den Landtag und an die Bundesregierung das Jagdgesetz zu ändern, ist form-, frucht- und fristlos. Das werde ich aber selbstverständlich machen. Ich bitte Sie, meiner Stellungnahme zuzustimmen. Oder, es kommt die Sache, dass wir das verschieben, das es zurückgezogen wird und im Herbst wieder auflebt, wenn ich dann mit einer höheren Abschusszahl auch eine bessere Situation im Ort habe.“

 

Ausführungen Herr Warnick: „Ich habe ein formales Problem mit dem Antrag. Es gibt einen Antrag der Bürgerinnen und Bürger. Nach Kommunalverfassung muss er nicht begründet sein. Dieser Antrag hätte für meine Begriffe vorgelegt werden müssen in der Gemeindevertretung, da ist darüber beschieden worden, dass er weiter behandelt wird. Wenn es dann eine Begründung dazu gibt oder Änderungen, bin ich der Meinung, hätte der Bürgermeister entweder eine Änderung zu dieser Drucksache schreiben müssen oder eine Extra-Drucksache, weil, ich weiß gar nicht, warum ich jetzt abstimmen soll. Eine Begründung wird nicht abgestimmt, d. h. der Text in den Einladungen zu den beiden Ausschüssen ist jetzt geändert worden in Einwohnerantrag in Begründung des Bürgermeisters. Jetzt habe ich die Begründung des Bürgermeisters. Der Einwohnerantrag steht nicht mehr auf der Tagesordnung, selbst wenn man ihn, was möglich wäre, in drei Abschnitten, könnte man ja jeden Punkt extra machen. Der steht aber gar nicht zur Debatte. Eine Begründung ist kein Antrag. Eine Begründung kann nicht beschlossen werden. Insofern habe ich formal ein Stück weit ein Problem damit. Das hätte man formal für meine Begriffe anders machen müssen. Indem der Bürgermeister jetzt vorlegt, ich beantrage, dass zu diesem Einwohnerantrag folgendermaßen beschieden wird. Der Pkt. 1 wird abgeändert, Pkt. 2 behalte ich bei, Pkt. 3 behalte ich auch bei. Dann hätte man eine Beschlussvorlage, die haben wir aber im Moment nicht. Deshalb plädiere ich auch auf Verschiebung, auch aus dem Grunde, da wir ja nicht wissen, ob zum 01. April 2024 tatsächlich die Jagdpächter formal diejenigen sind, die in der letzten Jagdgenossenschaftsversammlung gewählt wurden. Ich sehe hier keinen Zeitverzug. Ich denke, wir könnten weitergehen und müssen beim nächsten Mal in der nächsten Ausschussrunde diesen für meine Begriffe formalen Fehler dahingehend ändern, indem wir wirklich beschlussfähige Drucksachen vorzuliegen haben. Die haben wir im Moment nicht, dann hätten wir den ersten Hauptantrag auch draufhaben müssen. Den habe ich heute nicht, den habe ich morgen nicht. Weil ich nicht wusste, als ich die Tagesordnung für den Finanzausschuss aufgestellt habe, wie die Drucksache aussieht. Ich habe gefragt, aber Sie waren in der Beratung. Wir mussten etwas reinschreiben, weil wir sonst die Fristen nicht eingehalten haben. Alles ein bisschen komisch, ein bisschen schwierig. Ich möchte gar nichts verzögern. Ich bin ein Prinzipienreiter und bin der Meinung, dass muss formal schon alles richtig sein.“

 

Herr Dr. Hahn informiert, dass Stand jetzt geplant sei, die neuen Jagdpächter in die nächste UVO-Ausschusssitzung einzuladen. Insofern wäre es auch möglich, die Diskussion dann dort fortzuführen.

 

Folgende Punkte werden angesprochen:

 

  • Hinweis zu Seite 3, Zeile 1/ 2 – Jagdpacht läuft zum 31.03.2024 aus – Neuvergabe im nächsten Jahr – Hier könnte man denken das Jahr 2025 sei gemeint.
  • Thema Wildtierbeauftragter mehr von Seiten der Gemeinde verfolgen, in Zuständigkeit von Frau Leißner; eventuell intern etwas die Prioritäten anders setzen
  • Schreiben in Sachen Jagdgesetz an die Bundesregierung ist nicht beantragt und nicht in deren Zuständigkeit
  • Schreiben in Sachen Jagdgesetz nur an den Landtag erforderlich mit gleichzeitiger Kritik über den Landkreis in Bezug auf die Ausnahmegenehmigung
  • Punkte 1 bis 3 einzeln abstimmen
  • keine Veränderung zum Jahresende erkennbar, dann Thema wieder auf die Agenda setzen
  • der Inhalt des Textes widerspricht dem Beschlussvorschlag zur Einstellung eines Wildtierbeauftragten
  • Wildtierbeauftragter sinnvoll; es gibt nicht nur Wildschweine, sondern auch viele Waschbären, Füchse usw.; Wildtierbeauftragter für gesamt TKS-Bereich
  • ehrenamtliche Ausschreibung eines Wildtierbeauftragten innerhalb der Gemeinde

 

Ausführungen Frau Leißner: „Grundsätzlich haben die Pächter Herr Hemmerden und Herr Fenske in den Vorjahren auch die Aufgabe dieses Wildtierbeauftragten übernommen. Man konnte sie anrufen, eine E-Mail schreiben; sie haben mit den Bürgern telefoniert, sind vor Ort gekommen und haben mit den Bürgern gesprochen. Das haben wir als weiterführende Aufgabe in den Pachtvertrag aufgenommen, sodass eine Beratung der Bürger umfasst ist. Kein Mitarbeiter des OA hätte diese Fachkompetenz, zu solch auftretenden Fragen etwas zu sagen.“

 

Ergänzung Frau Dr. Bastians-Osthaus: „Es ginge nicht nur um die Beratung, sondern auch um die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten. Hier noch etwas mehr Priorität drauflegen.“

 

Ausführungen Herr Grubert: „Wir bekommen permanent E-Mails von der einen, als auch von der anderen Seite. Auch E-Mails, die unter der Gürtellinie sind. Das ist sehr schwer, das zu machen. Und das andere, wir sind immer Ansprechpartner gewesen und wir versuchen es auch immer zu regeln und sind auch in der Verwaltung sensibilisiert.“

 

Herr Dr. Hahn: „Nach der Diskussion würde ich gerne die einzelnen Punkte einzeln abstimmen. Und formal es so machen, wenn einer der Punkte nicht angenommen wird, dass wir einen Änderungsantrag aus dem Ausschuss heraus formulieren, der sagt, in dieser Beschlussvorlage soll die Nr. 1, 2 oder 3, wie auch immer abgestimmt wird, gestrichen werden. Dann haben wir einen formalen Änderungsantrag, der dann weiter in den Hauptausschuss gehen kann.“

 

Herr Warnick: „Also, wenn ich Frau Dr. Bastians-Osthaus richtig verstanden habe, dann möchte sie, dass heute nicht über die Stellungnahme des Bürgermeisters abgestimmt wird, wie es auf der Tagesordnung steht, sondern, dass heute der Einwohnerantrag abgestimmt wird. So, das ist eine andere Situation. Wenn das der Fall ist, können wir das machen. Dann müsste sie, das können Sie ja nicht selber, irgendjemand müsste beantragen, dass die drei Punkte extra abgestimmt werden. Dann müssen wir darüber abstimmen. Aber eigentlich müsste die Bürgerinitiative da zustimmen und sagen, ja, sie ist damit einverstanden, dass die drei einzelnen Punkte abgestimmt werden, können ja auch sagen Komplettpaket. Ist nicht so einfach. Sie meinen es so? Sie möchten, das heute, Frau Dr. Bastians-Osthaus, der Einwohnerantrag abgestimmt wird, nicht die Stellungnahme des Bürgermeisters, richtig?“

 

Herr Grubert: „Ich habe es vielleicht unglücklich aufgebaut. Auf dem Beschlussvorschlag steht der Beschlusstext. Das habe ich so gemeint, damit alle Leute wissen, worüber abgestimmt wird. Hinten, wenn Sie anfangen zu lesen, wird von Seiten der Verwaltung empfohlen, die Punkte einzeln zu diskutieren sowie einzeln darüber abzustimmen. Zu dem Antrag und das werde ich gerne, wenn Sie das möchten, zum Hauptausschuss dann so machen, dass ich das vorne wegstreiche und eine Änderung mache, nämlich eine zwei und schreibe abstimmen über die Stellungnahme – zu dem Antrag nimmt der Bürgermeister wie folgt Stellung. Dann habe ich drei Punkte gesagt, die enden damit, dass ich den Wildtierbeauftragten nicht empfehle, dass ich eine Ausführung gemacht habe zu Pkt. 2 – nämlich zu den Grundstücken und zu Pkt. 3 ein Schreiben an den Landtag mache, mit der Bitte zur rechtlichen Änderung. Und den Hinweis von Frau Dr. Bastians-Osthaus werde ich noch hinzunehmen, dass ich auf die im Moment unzureichende Situation des Landkreises bei der Genehmigung des Punktes 2 hinweisen werde und bitte da doch Stellung zu nehmen, dass man das offensiver und für die Bürger gerechter genehmigen könnte.“

 

Herr Dr. Hahn: „Wenn ich das richtig sehe, gab es einen Geschäftsordnungsantrag von Frau Dr. Bastians-Osthaus?“

 

Frau Dr. Bastians-Osthaus: „Ich bin jetzt ein bisschen verwirrt. Stellungnahme steht oben drüber, aber da sind doch die drei Beschlussvorschläge erstens, zweitens, drittens. Das ist doch das, was die Initiative gesagt hat. Und in der Begründung steht Ihre Antwort?“

 

Herr Grubert: „Ja.“

 

Frau Dr. Bastians-Osthaus: „Jetzt stimmen wir doch nicht über Ihre Antwort ab, sondern wir stimmen über die Beschlussvorschläge ab. Also, was Sie jetzt gesagt haben, das verwirrt mich. Ich würde sagen, ganz normaler Antrag. Wir beantragen, das separat abzustimmen. Die Initiative hat auch ein bisschen Zustimmung signalisiert, wenn wir den Wildtierbeauftragten hier jetzt ablehnen, und dass wir dann auf anderem Wege da weitermachen. Dann können wir über die drei Punkte abstimmen, dann müssen wir nicht über Ihre Stellungnahme abstimmen und Sie brauchen auch nicht unter drittens noch etwas ergänzen, sondern den Brief können Sie dann schon frei formulieren.“

 

Herr Dr. Hahn: „Die DS-Nr. ist am Ende schon relevant. Diese DS-Nr. die verweist auf das zugehörige PDF bzw. den ausgedruckten Antrag. Da ist im Beschlusstext der Einwohnerantrag, in der Begründung, wie wir das sonst auch haben, ist eben dieses Mal die Stellungnahme des Bürgermeisters. Und der Teil der beschlossen wird, der dann auch bindend ist, ist immer der Beschlusstext. Und da ist nun mal, wie Frau Dr. Bastians-Osthaus richtig gesagt hat, der Einwohnerantrag. Wie das in der Stellungnahme des Bürgermeisters vorgeschlagen wird, werden wir das jetzt auch einzeln abstimmen. Ich sehe das Problem tatsächlich auch nicht. Nur weil das in der Tagesordnung so heißt, dass wir über die Stellungnahme reden, heißt das ja nicht, dass im Beschlusstext Stellungnahme steht.“

 

Ein Änderungsantrag wird nicht gestellt. Herr Dr. Hahn bittet um Abstimmung der einzelnen Punkte.

 

Der Ausschuss stimmt über die im Beschlussvorschlag aufgeführten Punkte 1 bis 3 einzeln wie folgt ab:

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Wildtierbeauftragten für Kleinmachnow einzustellen, der auch mit der Bejagung des Schwarzwildes beauftragt werden soll.

 

Abstimmung:     0 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen - abgelehnt

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, erneut eine Ausnahmegenehmigung für den Abschuss von Schwarzwild innerhalb des befriedeten (urbanen) Teil Kleinmachnows bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde (UJB) des Kreises Potsdam-Mittelmark zu beantragen.

 

Abstimmung:     8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen - empfohlen

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Landtag Brandenburg um rechtliche Änderungen zur effektiveren Reduzierung von Schwarzwild innerhalb von Ortschaften zu bitten.

 

Abstimmung:     5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen – empfohlen

 

An der Diskussion beteiligten sich: Herr Gutheins, Herr Warnick, Herr Dr. Hahn, Frau Dr. Bastians-Osthaus, Herr Krause, Herr Weis, Frau Sahlmann