Sitzung: 08.09.2011 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 122/11
Aufgrund der §§ 14 und 16 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Art. 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018)
i. V. m. § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom
18.12.2007 (GVBl. I/07 S. 286), zuletzt geändert durch
Artikel 15 des Gesetzes vom 23.09.2008 (GVBl. I/08 S. 202, 207)
wird die in der Anlage beigefügte
Satzung über die
Veränderungssperre für den Bereich „BBiZ Kleinmachnow“
beschlossen.
Die Veränderungssperre ist ortsüblich
bekanntzumachen. Sie tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anlage
Satzung über die Veränderungssperre für den
Bereich „BBiZ Kleinmachnow“ (Bebauungsplangebiet KLM-BP-045 „BBiZ Kleinmachnow“)
mit anliegender Karte zur Abgrenzung des Geltungsbereiches
Ø Erläuterungen zur
Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.
An der Aussprache zur
DS-Nr. 122/11 beteiligen sich:
Es
findet keine Aussprache statt.
Abstimmung zur DS-Nr.
122/11:
Die
DS-Nr. 122/11 wird einstimmig beschlossen.