Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 2, Enthaltungen: 4, Befangen: 1

Herr Dr. Klocksin

Begrüßt Herrn Gröll vom Planungsbüro IBS.

 

Frau Neidel

Für die Gehwege am Weinberg besteht seit längerer Zeit die Notwendigkeit, dass eine grundhafte Erneuerung und Verbesserung stattfinden muss. Die Gehwege sind für die Benutzbarkeit nicht mehr verkehrssicher. Insofern unterbreitet Ihnen die Verwaltung den Beschlussvorschlag, der den Gehwegbau mit seinem Bauprogramm und seinen Parametern darstellt, die im Anschluss von Herrn Gröll erläutert werden.

Die Beschlussvorlage nimmt auch Bezug auf die schon vorhandenen Beschlüsse der Gemeindevertretung.

 

Herr Dr. Klocksin

Ich erkläre Herrn Lippoldt nach § 22 BbgKVerf für befangen.

Herr Lippoldt steht als ehrenamtlich Tätiger im unmittelbaren Bezug zu dem Ergebnis einer solchen Beratung. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie Herr Lippoldt darum, an dieser Beratung nicht teilzunehmen.

 

Herr Lippoldt zu Protokoll

Ich bin heute hier her gekommen, um an dieser Beratung teilzunehmen. Ich bin betroffen aber nicht befangen. Die Gemeindevertretung hat am 25.03.2010 auf Antrag des Fraktionsvorsitzenden der CDU diese Frage gestellt, ob ein gewisser Herr Lippoldt befangen ist. Herr Bürgermeister Grubert hatte nach Rücksprache mit seinem Büroleiter erklärt, Herr Lippoldt ist nicht befangen. Es handelt sich um eine Straßenbaumaßnahme und die Gemeindevertretung hat entsprechend beschlossen.

 

Herr Dr. Klocksin

Das Mitwirkungsverbot nach § 22 BbgKVerf formuliert: „Der ehrenamtlich Tätige darf weder beratend noch entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung einer Angelegenheit ihm selbst, einem seiner Angehörigen oder einer von ihm Kraft Gesetz oder Kraft Vollmacht vertretenden natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.“ Ein Vorteil oder Nachteil versteht sich in dem Moment, in dem es um beispielsweise Anliegergebühren geht bei der Realisierung einer Maßnahme.

Wir haben im Ältestenrat in der vergangenen Sitzung die Frage der Befangenheit ausführlich beraten und sind zu demselben Ergebnis gekommen.

Ich werde hier als Vorsitzender des Bauausschusses die Befangenheit von Herrn Lippoldt erklären und ihn von der Beratung und von der Beschlussfassung ausschließen.

 

Herr Lippoldt zu Protokoll

Ihre Ausführungen Herr Dr. Klocksin machen deutlich, dass Sie kein Jurist sind. Sonst wüssten Sie, was die unmittelbare Betroffenheit bedeutet. Unmittelbar begünstigt oder benachteiligt ist der jenige, der besser oder schlechter als seine Nachbarn behandelt wird. Ich werde genauso schlecht behandelt, nicht gut behandelt, sondern genauso schlecht behandelt, wie meine Nachbarn. Sie können hier beschließen was sie wollen. Dieses Gremium ist überhaupt nicht befugt dazu mich auszuschließen, sondern das kann nur die Gemeindevertretung. Ich bitte sogar darum, schließen Sie mich aus, dann ziehe ich nämlich unter Protest nach hinten zurück und dann ist alles, was Sie hier weiter beraten und beschließen null und nichtig. Dieses habe ich schon am 25.03.2010 in der Gemeindevertretung im letzten Jahr gesagt, nur um vorzubeugen, dass durch eine solche Attacke Unhold geschieht.

Wenn Sie darauf bestehen, setze ich mich jetzt nach hinten, unter ausdrücklichem massivem Protest für Ihre Sitzungsleitung, für Ihr unangemessenes Verhalten, für Ihre Anmaßung einer Autorität, die Sie nicht haben in diesem Ausschuss.

Alles was dieser Ausschuss jetzt beschließt ist null und nichtig, weil Sie mich ungerechtfertigt ausgeschlossen haben.

 

Frau Eiternick nimmt ab 19.30 Uhr an der Sitzung teil. Es sind 8 Gemeindevertreter anwesend.

 

Herr Brinkmann

Am 08.06.2011 haben wir eine Einwohnerversammlung für die Grundstückseigentümer und Anwohner durchgeführt in der zahlreiche Hinweise und Anregungen zum geplanten Bauvorhaben gegeben wurden. Herr Gröll vom Büro IBS wird das mit den Anregungen und Hinweisen überarbeitete Projekt jetzt vorstellen.

 

Herr Gröll - Planungsbüro IBS

In den Einwohnerversammlungen sind viele Hinweise und Anregungen eingegangen, die zu einer Ergänzung dieses Projektes geführt haben.

Herr Gröll erläutert die geänderte ergänzte Planung.

 

Herr Dr. Klocksin

Herr M. Heinrich, Anwohner, hat Antrag auf Rederecht gestellt.

 

Dem Antrag auf Rederecht wird seitens des Bauausschusse zugestimmt.

 

Herr M. Heinrich – Rederecht

Der Gehweg ist in weiten Teilen, mindestens zur Hälfte des aufgezeichneten Pflasters, aus unserer Sicht für eine 70 Jahre alte Gehwegreihe in einem tadellosen Zustand. Es wird von der Gemeinde argumentiert, man müsste dieses Pflaster aufnehmen und 50 cm an die Grundstücksgrenzen verlegen, wegen der Wurzeln der Bäume. Zum Teil ragen die Wurzeln der Bäume bis an die Grundstücksgrenzen heran. Dieses Argument zieht aus unserer Sicht nicht. Baumpflegerische Maßnahmen wären da vielleicht auch angebracht, vielleicht auch die eine oder andere Neupflanzung. An den Grundstücksgrenzen entlang liegen die Medien (Gas, Strom, Telefon) und was aus unserer Sicht ganz stark gegen die Verlegung dieses Gehweges spricht, ist die Sicherheit der Radfahrer, denn dieser Fußweg wird im Wesentlichen von den Kindern der Evangelischen Grundschule genutzt. Der Fußweg wird jetzt bis auf 50 cm an die Grundstücksgrenze herangelegt, dort sind Ausfahrten, d. h. der Gehweg ist letztendlich nicht mehr einsehbar.

Was uns an der doch sehr umfassenden Baumaßnahme verwundert ist doch, dass es im Gehweg Im Tal auf eine ganz andere Art und Weise ging. Im Gehweg Im Tal wurden die kaputten Stellen

repariert, es wurde teilweise auch der Gehweg etwas höher gelegt, über Wurzeln hinweg. Das hat in der Verwaltung niemanden gestört. Aber Im Tal ist das auf einmal unabdingbar und sicher, und es heißt, es ist ein 70 Jahre alter Gehweg, der ist verschlissen und der muss raus und rein rechtlich bestünde überhaupt kein Anspruch mehr diesen zu reparieren.  Wir haben gerade vorhin gehört, dass 70 Jahre alte Betonstraßen repariert werden können anstatt, dass sie neu gebaut werden. Ein Gehweg, der historisch ist soll herausgerissen werden und um 50 cm verlegt werden aus Gründen der Verkehrssicherheit und aus Gründen des Alters, der aber in weiten Teilen noch in Ordnung ist.

Die Schulseite überrascht uns jetzt auch, hier wird von einer temporären Baumaßnahme gesprochen, die 35.000,- Euro kosten soll. Temporär heißt, es wird in einigen Jahren noch einmal neu gebaut.

Ich möchte noch einmal auf die Kosten eingehen, die uns auferlegt werden sollen und auf die Ungleichbehandlung hinweisen. Es hat am Schwarzen Weg eine Baumaßnahme gegeben, ein Fußweg ist errichtet worden, zu einem privaten Träger, der Evangelischen Grundschule. Wo ist diese Baumaßnahme beschlossen worden und wer hat sie bezahlt? Ich nehme doch an die Gemeinde hat sie bezahlt.

Weiterhin wird über eine Seeberg-Erschließung gesprochen, für einen privaten Schulträger, die die Gemeinde zu 4/5 bezahlen soll und das soll einfach so durchgewunken werden und wir werden für eine Baumaßnahme herangezogen, die aus unserer Sicht so notwendig ist, weil der Gehweg in weiten Teilen tatsächlich noch funktioniert und 70 Jahre alt ist.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Grützmann, Frau Krause-Hinrichs, Frau Scheib, Frau Bastians-Osthaus,

Frau von Törne, Herr Meyer, Herr Wilczek, Herr Freund, Herr Krüger

 

Herr Grubert

Nach Auffassung der Verwaltung ist das Mosaikpflaster auf dem Gehweg auf der Seite die befestigt ist in Teilen nicht mehr instandhaltungsfähig, sondern es muss eine Erneuerung stattfinden. Es wurden Gutachten eingeholt, die belegen, dass das Mosaikpflaster durch die lange Laufzeit, durch den Baumwuchs und das teilweise Fehlen von Pflaster nicht mehr reparaturfähig ist, sondern eine Erneuerung nach kommunalen Abgabegesetz durchgeführt werden muss, die dann auch von den von den Anwohnern anteilig zu tragen ist. Der Grund für das Handeln der Gemeinde ist, dass der Gehweg auf der Seite nicht mehr verkehrssicher ist.

Ich bin als Bürgermeister gehalten, dort auch von meiner Seite einzuschreiten, weil die sichere Begehung des Weges auf der Seite nicht mehr gegeben ist. Dieses hat zur Folge, dass die Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz umgelegt werden muss.

Die andere Gehwegseite wollen wir im Zuge dieser Maßnahme in Ordnung bringen. Die Denkmalbehörde würde dem Provisorium mit einer wassergebundenen Decke oder Promenadengrand zustimmen. Diese Kosten würden auf der Seite nicht auf die Anwohner umgelegt werden. Eine Ungleichbehandlung kann ich im Moment nicht erkennen. Ich bin dafür verantwortlich die Maßnahme in sich zu prüfen und ich bin der Auffassung, dass diese Maßnahme umgelegt werden muss.

 

Herr Brinkmann

Die Umlage erfolgt nach Kommunalabgabengesetz, d. h. die betroffenen Grundstückseigentümer zahlen 60 % der Kosten. In dem Fall ist die Gemeinde selbst Eigentümer durch unsere Schulen. Durch die Art und Nutzung der Schulen würde fast ¾ der Kosten letztendlich die Gemeinde tragen.

Aussagen zu den tatsächlichen Kosten können nur in ca. gemacht werden.

Bei einem 1000 m² Grundstück werden die Kosten bei ca. 1.900,00 € liegen.

 

Herr Dr. Klocksin

Wie ist das weitere Verfahren insgesamt auch in Bezug auf die Straße? Gibt es seitens der Verwaltung Überlegungen, wie in den nächsten Jahren dort verfahren werden soll?

Gibt es einen Masterplan „Sanierung der Straße Am Weinberg“?

 

Herr Grubert

Erforderliche Reparaturarbeiten am Straßenbereich werden durchgeführt. Wir werden auch sicherlich gern mit Ihnen gemeinsam mittelfristig ein Programm für die Straße Am Weinberg erarbeiten. Ich halte aber im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, das heute mit Beschluss 139/11 Vorgeschlagene für eine zwingend notwendige Maßnahme und ich glaube, dass Baumaßnahmen im Bereich der Straße Am Weinberg immer ein langwieriges Geschäft sind.

 

Herr Wilczek zu Protokoll

Gehe ich Recht in der Annahme, dass Reparaturen, egal ob nun Straßenbereich oder Gehwegbereich, die Gemeinde zu tragen hat, nur Erneuerungen, die sind dann umlagefähig?

 

Herr Brinkmann

Das ist richtig, Reparaturen bezahlt die Gemeinde, Erneuerung und Verbesserung jeglicher Verkehrsanlagen sind umlagepflichtig.

 

Herr Wilczek

Dann bin ich der Meinung, dass man z. B. bei Graswuchs nicht den gesamten Gehweg aufnehmen und erneuern muss.

 

Herr Dr. Klocksin

Es stellt sich die Frage, wie kann ich bewerten, ob eine Reparaturfähigkeit gegeben ist oder nicht?

Aus der Diskussion heraus besteht meinerseits der Wunsch, sich die Reparaturvariante noch einmal anzusehen, nicht allein auf die vorhandenen Gutachten von 2010 stützend, sondern möglicherweise mit den Hinweisen, die Sie aus der Straße Im Tal gegeben haben.

Ich würde gern verstehen, ob beide Gehwege strukturell so anders beschieden sind, dass eine Reparatur im Bereich der Straße Am Weinberg nicht möglich wäre.

Ich wäre nicht böse darüber, wenn die Verwaltung an der Stelle noch einmal eine Gegenüberstellung machte, in welcher geeigneten Form auch immer.

 

Herr Grubert

Ich sehe die Möglichkeit nicht. Ich habe für diesen Bereich ein Gutachten eingeholt,

ich habe einen Fachplaner befragt, ich bin vor Ort gewesen mit einem Rechtsanwalt, der für die Gemeinde im Straßenbaurecht tätig ist, der ein anerkannter Experte ist. Die Einschätzung aller, somit auch die Einschätzung der Verwaltung ist, dass dieser Bereich der Straße nach 70 Jahren seine Lebensdauer überschritten hat, der Gehweg nach 70 Jahren in so vielen großflächigen Teilen nicht mehr oder nur im schlechten Zustand vorhanden ist und dass die Erneuerung nach dem Kommunalabgabengesetz umlagepflichtig ist. Nach diesem Bewertungsmaßstab habe ich vorzugehen.

 

Herr Dr. Mueller zu Protokoll

Ich finde es ganz richtig, dass hier das Kleinpflaster erneuert werden soll. Wir hatten aber im Sinne der Schulwegsicherung schon früher festgelegt, dass die Borde abzusenken sind. Ich möchte, dass die Borde auf 0 abzusenken sind. Jedenfalls an der von den Bewohnern bewohnten Seite.

 

Frau Wagner-Lippoldt zu Protokoll

Ich denke hier sind noch weitere Punkte zu berücksichtigen, die einfach angesprochen werden müssen, weil sie in der Beschlussvorlage hier ausformuliert sind und eben faktisch falsch sind.

Dazu gehören auch die Darstellungen, der bereits gegebenen Beschlüsse der Gemeindevertretung. Wir haben bisher noch nicht besprochen, die Dinge, die hier Bestandteil der Beschlussvorlage sind und deshalb möchte ich darauf hinweisen, dass wie von der Verwaltung hier beschrieben, dass es Beschlüsse gäbe der Gemeindevertretung, z. B., dass beide Gehwege für den Radverkehr freigegeben werden sollen, dass das nicht der Beschlusslage der Gemeindevertretung entspricht. Ich kann darauf hinweisen, am 25.03.2010 nach den Unterlagen hat die Gemeindevertretung mit einer Maßgabe beschlossen, dass diese Gehwegfreigabe auf der Seite der privaten Anlieger nicht gegeben sein soll und das hat ganz erhebliche Sicherheitsgründe, weil eben diese Ausfahrten in keinster Weise einsehbar sind. Wir haben eben nicht nur das Problem, dass man überall Grundstücke auf gleicher Ebene hat, sondern wir haben Grundstücke wo die Zufahrten in den Hang eingegraben sind und es wäre ein absolutes Sicherheitsdesaster, wenn man diesen Gehweg noch weiter an die Grundstücksgrenze  heranführen würde. Was hier ausgeführt wurde zu den Wurzeln, das kann jeder vor Ort sich anschauen, die Wurzeln reichen nicht nur 0,50 m in den Gehweg. Wenn sie Wurzeln haben, dann gehen sie über den gesamten Gehweg, oder weiter hinaus.

Bei der Maßnahme 10, die in der Beschlussvorlage beschrieben ist, dort wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindevertretung die Schaffung zusätzlicher Parkmöglichkeiten für Schulbesucher beschlossen hat. Das wird hier im Stand der Umsetzung so bezeichnet, dass die vorhandenen Seitenstreifen genutzt werden können. Das kann nicht als Ergebnis einer Beschlussfassung der Gemeindevertretung gewertet werden.

Seit den Sommerferien sind auch noch die Hälfte der Schulparkplätze durch die Container, die dort aufgestellt für den Schulunterrichtaufgestellt wurden, weggefallen sind, dann verschärft das die Situation weiter, die schon vorher absolut chaotisch waren. Ich möchte in diesem Zusammenhang ganz klar feststellen, dass das Protokoll, das den Anliegern versprochen worden ist, über die Informationsveranstaltung den Anliegern nicht zugegangen ist. Ich hatte die Möglichkeit als sachverständige Einwohnerin das Protokoll anzuschauen und möchte hier feststellen, dass ganz wesentliche Teile der Einbringungen der Anwohner in diesem Protokoll überhaupt nicht angesprochen worden sind. So auch die Überlegungen der Verwaltung, was auf der Schulseite gemacht werden soll, dieser Teil der Beschlussvorlage war überhaupt nicht Gegenstand der Aussprache mit den Anwohnern.

Es gibt sicherlich noch eine ganze Reihe Punkte, die hier anzuführen wären, aber ich möchte mir von ihnen nicht vorhalten lassen, dass ich aus Sicht der Anwohner hier plädiere, sondern das was ich hier gesagt habe ist rein aus der Funktion des sachverständigen Bürgers und genau das, was ich hier tue, tue ich an jeder anderen Straße ganz genauso.

 

Frau Krause-Hinrichs verlässt um 19.55 Uhr die Sitzung. Es sind noch 7 Gemeindevertreter anwesend.

 

 


Abstimmungsergebnis zur DS-Nr. 139/11:

1 Zustimmung / 2 Ablehnungen / 4 Enthaltungen – mehrheitlich abgelehnt

 

Pause von 20.22 – 20.30 Uhr

 

Herr Dr. Klocksin

Gratuliert im Namen des Bauausschusses Frau Neidel nachträglich zum Geburtstag.