Sitzung: 19.09.2011 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 2, Enthaltungen: 4, Befangen: 1
Vorlage: DS-Nr. 139/11
Herr
Dr. Klocksin
Begrüßt
Herrn Gröll vom Planungsbüro IBS.
Frau
Neidel
Für
die Gehwege am Weinberg besteht seit längerer Zeit die Notwendigkeit, dass eine
grundhafte Erneuerung und Verbesserung stattfinden muss. Die Gehwege sind für
die Benutzbarkeit nicht mehr verkehrssicher. Insofern unterbreitet Ihnen die
Verwaltung den Beschlussvorschlag, der den Gehwegbau mit seinem Bauprogramm und
seinen Parametern darstellt, die im Anschluss von Herrn Gröll erläutert werden.
Die
Beschlussvorlage nimmt auch Bezug auf die schon vorhandenen Beschlüsse der
Gemeindevertretung.
Herr
Dr. Klocksin
Ich
erkläre Herrn Lippoldt nach § 22 BbgKVerf für befangen.
Herr
Lippoldt steht als ehrenamtlich Tätiger im unmittelbaren Bezug zu dem Ergebnis
einer solchen Beratung. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie Herr Lippoldt
darum, an dieser Beratung nicht teilzunehmen.
Herr
Lippoldt zu Protokoll
Ich
bin heute hier her gekommen, um an dieser Beratung teilzunehmen. Ich bin
betroffen aber nicht befangen. Die Gemeindevertretung hat am 25.03.2010 auf
Antrag des Fraktionsvorsitzenden der CDU diese Frage gestellt, ob ein gewisser
Herr Lippoldt befangen ist. Herr Bürgermeister Grubert hatte nach Rücksprache
mit seinem Büroleiter erklärt, Herr Lippoldt ist nicht befangen. Es handelt
sich um eine Straßenbaumaßnahme und die Gemeindevertretung hat entsprechend
beschlossen.
Herr
Dr. Klocksin
Das
Mitwirkungsverbot nach § 22 BbgKVerf formuliert: „Der ehrenamtlich Tätige darf
weder beratend noch entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung einer
Angelegenheit ihm selbst, einem seiner Angehörigen oder einer von ihm Kraft
Gesetz oder Kraft Vollmacht vertretenden natürlichen oder juristischen Person
einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.“ Ein Vorteil oder
Nachteil versteht sich in dem Moment, in dem es um beispielsweise
Anliegergebühren geht bei der Realisierung einer Maßnahme.
Wir
haben im Ältestenrat in der vergangenen Sitzung die Frage der Befangenheit
ausführlich beraten und sind zu demselben Ergebnis gekommen.
Ich
werde hier als Vorsitzender des Bauausschusses die Befangenheit von Herrn Lippoldt
erklären und ihn von der Beratung und von der Beschlussfassung ausschließen.
Herr
Lippoldt zu Protokoll
Ihre
Ausführungen Herr Dr. Klocksin machen deutlich, dass Sie kein Jurist sind.
Sonst wüssten Sie, was die unmittelbare Betroffenheit bedeutet. Unmittelbar
begünstigt oder benachteiligt ist der jenige, der besser oder schlechter als
seine Nachbarn behandelt wird. Ich werde genauso schlecht behandelt, nicht gut
behandelt, sondern genauso schlecht behandelt, wie meine Nachbarn. Sie können
hier beschließen was sie wollen. Dieses Gremium ist überhaupt nicht befugt dazu
mich auszuschließen, sondern das kann nur die Gemeindevertretung. Ich bitte
sogar darum, schließen Sie mich aus, dann ziehe ich nämlich unter Protest nach
hinten zurück und dann ist alles, was Sie hier weiter beraten und beschließen
null und nichtig. Dieses habe ich schon am 25.03.2010 in der Gemeindevertretung
im letzten Jahr gesagt, nur um vorzubeugen, dass durch eine solche Attacke
Unhold geschieht.
Wenn
Sie darauf bestehen, setze ich mich jetzt nach hinten, unter ausdrücklichem
massivem Protest für Ihre Sitzungsleitung, für Ihr unangemessenes Verhalten,
für Ihre Anmaßung einer Autorität, die Sie nicht haben in diesem Ausschuss.
Alles
was dieser Ausschuss jetzt beschließt ist null und nichtig, weil Sie mich
ungerechtfertigt ausgeschlossen haben.
Frau Eiternick nimmt ab
19.30 Uhr an der Sitzung teil. Es sind 8 Gemeindevertreter anwesend.
Herr
Brinkmann
Am
08.06.2011 haben wir eine Einwohnerversammlung für die Grundstückseigentümer
und Anwohner durchgeführt in der zahlreiche Hinweise und Anregungen zum
geplanten Bauvorhaben gegeben wurden. Herr Gröll vom Büro IBS wird das mit den
Anregungen und Hinweisen überarbeitete Projekt jetzt vorstellen.
Herr
Gröll - Planungsbüro IBS
In
den Einwohnerversammlungen sind viele Hinweise und Anregungen eingegangen, die
zu einer Ergänzung dieses Projektes geführt haben.
Herr
Gröll erläutert die geänderte ergänzte Planung.
Herr
Dr. Klocksin
Herr
M. Heinrich, Anwohner, hat Antrag auf Rederecht gestellt.
Dem Antrag auf Rederecht
wird seitens des Bauausschusse zugestimmt.
Herr
M. Heinrich – Rederecht
Der
Gehweg ist in weiten Teilen, mindestens zur Hälfte des aufgezeichneten
Pflasters, aus unserer Sicht für eine 70 Jahre alte Gehwegreihe in einem
tadellosen Zustand. Es wird von der Gemeinde argumentiert, man müsste dieses
Pflaster aufnehmen und 50 cm an die Grundstücksgrenzen verlegen, wegen der
Wurzeln der Bäume. Zum Teil ragen die Wurzeln der Bäume bis an die
Grundstücksgrenzen heran. Dieses Argument zieht aus unserer Sicht nicht.
Baumpflegerische Maßnahmen wären da vielleicht auch angebracht, vielleicht auch
die eine oder andere Neupflanzung. An den Grundstücksgrenzen entlang liegen die
Medien (Gas, Strom, Telefon) und was aus unserer Sicht ganz stark gegen die
Verlegung dieses Gehweges spricht, ist die Sicherheit der Radfahrer, denn
dieser Fußweg wird im Wesentlichen von den Kindern der Evangelischen
Grundschule genutzt. Der Fußweg wird jetzt bis auf 50 cm an die
Grundstücksgrenze herangelegt, dort sind Ausfahrten, d. h. der Gehweg ist
letztendlich nicht mehr einsehbar.
Was
uns an der doch sehr umfassenden Baumaßnahme verwundert ist doch, dass es im
Gehweg Im Tal auf eine ganz andere Art und Weise ging. Im Gehweg Im Tal wurden
die kaputten Stellen
repariert,
es wurde teilweise auch der Gehweg etwas höher gelegt, über Wurzeln hinweg. Das
hat in der Verwaltung niemanden gestört. Aber Im Tal ist das auf einmal
unabdingbar und sicher, und es heißt, es ist ein 70 Jahre alter Gehweg, der ist
verschlissen und der muss raus und rein rechtlich bestünde überhaupt kein
Anspruch mehr diesen zu reparieren. Wir
haben gerade vorhin gehört, dass 70 Jahre alte Betonstraßen repariert werden
können anstatt, dass sie neu gebaut werden. Ein Gehweg, der historisch ist soll
herausgerissen werden und um 50 cm verlegt werden aus Gründen der
Verkehrssicherheit und aus Gründen des Alters, der aber in weiten Teilen noch
in Ordnung ist.
Die
Schulseite überrascht uns jetzt auch, hier wird von einer temporären Baumaßnahme
gesprochen, die 35.000,- Euro kosten soll. Temporär heißt, es wird in einigen
Jahren noch einmal neu gebaut.
Ich
möchte noch einmal auf die Kosten eingehen, die uns auferlegt werden sollen und
auf die Ungleichbehandlung hinweisen. Es hat am Schwarzen Weg eine Baumaßnahme
gegeben, ein Fußweg ist errichtet worden, zu einem privaten Träger, der
Evangelischen Grundschule. Wo ist diese Baumaßnahme beschlossen worden und wer
hat sie bezahlt? Ich nehme doch an die Gemeinde hat sie bezahlt.
Weiterhin
wird über eine Seeberg-Erschließung gesprochen, für einen privaten Schulträger,
die die Gemeinde zu 4/5 bezahlen soll und das soll einfach so durchgewunken
werden und wir werden für eine Baumaßnahme herangezogen, die aus unserer Sicht
so notwendig ist, weil der Gehweg in weiten Teilen tatsächlich noch
funktioniert und 70 Jahre alt ist.
An
der Diskussion beteiligen sich:
Herr
Grützmann, Frau Krause-Hinrichs, Frau Scheib, Frau Bastians-Osthaus,
Frau
von Törne, Herr Meyer, Herr Wilczek, Herr Freund, Herr Krüger
Herr
Grubert
Nach
Auffassung der Verwaltung ist das Mosaikpflaster auf dem Gehweg auf der Seite
die befestigt ist in Teilen nicht mehr instandhaltungsfähig, sondern es muss
eine Erneuerung stattfinden. Es wurden Gutachten eingeholt, die belegen, dass das
Mosaikpflaster durch die lange Laufzeit, durch den Baumwuchs und das teilweise Fehlen
von Pflaster nicht mehr reparaturfähig ist, sondern eine Erneuerung nach
kommunalen Abgabegesetz durchgeführt werden muss, die dann auch von den von den
Anwohnern anteilig zu tragen ist. Der Grund für das Handeln der Gemeinde ist, dass
der Gehweg auf der Seite nicht mehr verkehrssicher ist.
Ich
bin als Bürgermeister gehalten, dort auch von meiner Seite einzuschreiten, weil
die sichere Begehung des Weges auf der Seite nicht mehr gegeben ist. Dieses hat
zur Folge, dass die Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz umgelegt werden
muss.
Die
andere Gehwegseite wollen wir im Zuge dieser Maßnahme in Ordnung bringen. Die
Denkmalbehörde würde dem Provisorium mit einer wassergebundenen Decke oder
Promenadengrand zustimmen. Diese Kosten würden auf der Seite nicht auf die
Anwohner umgelegt werden. Eine Ungleichbehandlung kann ich im Moment nicht erkennen.
Ich bin dafür verantwortlich die Maßnahme in sich zu prüfen und ich bin der
Auffassung, dass diese Maßnahme umgelegt werden muss.
Herr
Brinkmann
Die
Umlage erfolgt nach Kommunalabgabengesetz, d. h. die betroffenen
Grundstückseigentümer zahlen 60 % der Kosten. In dem Fall ist die Gemeinde
selbst Eigentümer durch unsere Schulen. Durch die Art und Nutzung der Schulen
würde fast ¾ der Kosten letztendlich die Gemeinde tragen.
Aussagen
zu den tatsächlichen Kosten können nur in ca. gemacht werden.
Bei
einem 1000 m² Grundstück werden die Kosten bei ca. 1.900,00 € liegen.
Herr
Dr. Klocksin
Wie
ist das weitere Verfahren insgesamt auch in Bezug auf die Straße? Gibt es
seitens der Verwaltung Überlegungen, wie in den nächsten Jahren dort verfahren
werden soll?
Gibt
es einen Masterplan „Sanierung der Straße Am Weinberg“?
Herr
Grubert
Erforderliche
Reparaturarbeiten am Straßenbereich werden durchgeführt. Wir werden auch
sicherlich gern mit Ihnen gemeinsam mittelfristig ein Programm für die Straße
Am Weinberg erarbeiten. Ich halte aber im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht,
das heute mit Beschluss 139/11 Vorgeschlagene für eine zwingend notwendige
Maßnahme und ich glaube, dass Baumaßnahmen im Bereich der Straße Am Weinberg
immer ein langwieriges Geschäft sind.
Herr
Wilczek zu Protokoll
Gehe
ich Recht in der Annahme, dass Reparaturen, egal ob nun Straßenbereich oder
Gehwegbereich, die Gemeinde zu tragen hat, nur Erneuerungen, die sind dann
umlagefähig?
Herr
Brinkmann
Das
ist richtig, Reparaturen bezahlt die Gemeinde, Erneuerung und Verbesserung
jeglicher Verkehrsanlagen sind umlagepflichtig.
Herr
Wilczek
Dann
bin ich der Meinung, dass man z. B. bei Graswuchs nicht den gesamten Gehweg
aufnehmen und erneuern muss.
Herr
Dr. Klocksin
Es
stellt sich die Frage, wie kann ich bewerten, ob eine Reparaturfähigkeit
gegeben ist oder nicht?
Aus
der Diskussion heraus besteht meinerseits der Wunsch, sich die
Reparaturvariante noch einmal anzusehen, nicht allein auf die vorhandenen
Gutachten von 2010 stützend, sondern möglicherweise mit den Hinweisen, die Sie
aus der Straße Im Tal gegeben haben.
Ich
würde gern verstehen, ob beide Gehwege strukturell so anders beschieden sind,
dass eine Reparatur im Bereich der Straße Am Weinberg nicht möglich wäre.
Ich
wäre nicht böse darüber, wenn die Verwaltung an der Stelle noch einmal eine
Gegenüberstellung machte, in welcher geeigneten Form auch immer.
Herr
Grubert
Ich
sehe die Möglichkeit nicht. Ich habe für diesen Bereich ein Gutachten
eingeholt,
ich
habe einen Fachplaner befragt, ich bin vor Ort gewesen mit einem Rechtsanwalt,
der für die Gemeinde im Straßenbaurecht tätig ist, der ein anerkannter Experte
ist. Die Einschätzung aller, somit auch die Einschätzung der Verwaltung ist, dass
dieser Bereich der Straße nach 70 Jahren seine Lebensdauer überschritten hat,
der Gehweg nach 70 Jahren in so vielen großflächigen Teilen nicht mehr oder nur
im schlechten Zustand vorhanden ist und dass die Erneuerung nach dem
Kommunalabgabengesetz umlagepflichtig ist. Nach diesem Bewertungsmaßstab habe
ich vorzugehen.
Herr
Dr. Mueller zu Protokoll
Ich
finde es ganz richtig, dass hier das Kleinpflaster erneuert werden soll. Wir
hatten aber im Sinne der Schulwegsicherung schon früher festgelegt, dass die
Borde abzusenken sind. Ich möchte, dass die Borde auf „0“ abzusenken sind.
Jedenfalls an der von den Bewohnern bewohnten Seite.
Frau
Wagner-Lippoldt zu Protokoll
Ich
denke hier sind noch weitere Punkte zu berücksichtigen, die einfach
angesprochen werden müssen, weil sie in der Beschlussvorlage hier ausformuliert
sind und eben faktisch falsch sind.
Dazu
gehören auch die Darstellungen, der bereits gegebenen Beschlüsse der
Gemeindevertretung. Wir haben bisher noch nicht besprochen, die Dinge, die hier
Bestandteil der Beschlussvorlage sind und deshalb möchte ich darauf hinweisen,
dass wie von der Verwaltung hier beschrieben, dass es Beschlüsse gäbe der
Gemeindevertretung, z. B., dass beide Gehwege für den Radverkehr freigegeben
werden sollen, dass das nicht der Beschlusslage der Gemeindevertretung
entspricht. Ich kann darauf hinweisen, am 25.03.2010 nach den Unterlagen hat
die Gemeindevertretung mit einer Maßgabe beschlossen, dass diese Gehwegfreigabe
auf der Seite der privaten Anlieger nicht gegeben sein soll und das hat ganz
erhebliche Sicherheitsgründe, weil eben diese Ausfahrten in keinster Weise
einsehbar sind. Wir haben eben nicht nur das Problem, dass man überall
Grundstücke auf gleicher Ebene hat, sondern wir haben Grundstücke wo die
Zufahrten in den Hang eingegraben sind und es wäre ein absolutes Sicherheitsdesaster,
wenn man diesen Gehweg noch weiter an die Grundstücksgrenze heranführen würde. Was hier ausgeführt wurde
zu den Wurzeln, das kann jeder vor Ort sich anschauen, die Wurzeln reichen
nicht nur 0,50 m in den Gehweg. Wenn sie Wurzeln haben, dann gehen sie über den
gesamten Gehweg, oder weiter hinaus.
Bei
der Maßnahme 10, die in der Beschlussvorlage beschrieben ist, dort wird darauf
hingewiesen, dass die Gemeindevertretung die Schaffung zusätzlicher
Parkmöglichkeiten für Schulbesucher beschlossen hat. Das wird hier im Stand der
Umsetzung so bezeichnet, dass die vorhandenen Seitenstreifen genutzt werden
können. Das kann nicht als Ergebnis einer Beschlussfassung der
Gemeindevertretung gewertet werden.
Seit
den Sommerferien sind auch noch die Hälfte der Schulparkplätze durch die
Container, die dort aufgestellt für den Schulunterrichtaufgestellt wurden,
weggefallen sind, dann verschärft das die Situation weiter, die schon vorher
absolut chaotisch waren. Ich möchte in diesem Zusammenhang ganz klar feststellen,
dass das Protokoll, das den Anliegern versprochen worden ist, über die
Informationsveranstaltung den Anliegern nicht zugegangen ist. Ich hatte die
Möglichkeit als sachverständige Einwohnerin das Protokoll anzuschauen und
möchte hier feststellen, dass ganz wesentliche Teile der Einbringungen der
Anwohner in diesem Protokoll überhaupt nicht angesprochen worden sind. So auch
die Überlegungen der Verwaltung, was auf der Schulseite gemacht werden soll,
dieser Teil der Beschlussvorlage war überhaupt nicht Gegenstand der Aussprache
mit den Anwohnern.
Es
gibt sicherlich noch eine ganze Reihe Punkte, die hier anzuführen wären, aber
ich möchte mir von ihnen nicht vorhalten lassen, dass ich aus Sicht der
Anwohner hier plädiere, sondern das was ich hier gesagt habe ist rein aus der
Funktion des sachverständigen Bürgers und genau das, was ich hier tue, tue ich
an jeder anderen Straße ganz genauso.
Frau Krause-Hinrichs
verlässt um 19.55 Uhr die Sitzung. Es sind noch 7 Gemeindevertreter anwesend.
Abstimmungsergebnis
zur DS-Nr. 139/11:
1 Zustimmung / 2
Ablehnungen / 4 Enthaltungen – mehrheitlich abgelehnt
Pause von 20.22 – 20.30 Uhr
Herr
Dr. Klocksin
Gratuliert
im Namen des Bauausschusses Frau Neidel nachträglich zum Geburtstag.