Sitzung: 19.09.2011 Bauausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Herr
Brinkmann
Wir
haben für Sie als Entscheidungshilfe den Gehweg komplett betrachtet, so wie er
jetzt vorhanden ist. Wir haben ermittelt, welche Kosten bei welcher
Befestigungsart unter Berücksichtigung des vorhandenen Materials auftreten
könnten. Also einerseits das Granitkleinsteinpflaster, das Bernburger Pflasters
und andererseits auch der Betonstein, der von vielen Bürgern eingebracht wurde.
Die Verwaltung möchte von Ihnen wissen, in welcher Richtung weiter gearbeitet werden
soll, für welche Befestigungsart Sie sich entscheiden würden und ob Abschnitte gebildet
werden sollen.
Herr
Wilczek
Auf
der Seite 3 von 4 steht, dass der Gesetzgeber fordert, dass bei Umlage der
Gehweg einheitlich gestaltet werden muss. Dafür hätte ich gern einmal die
Grundlage, denn schließlich geht es hier auch um finanzielle Auswirkungen für
die Anwohner.
Herr
Brinkmann
Wir
haben schon diverse Gerichtsurteile vorliegen, wo zu erkennen ist, dass die
Richter Wert darauf legen, wenn die Gemeinde ihre hoheitliche Aufgabe wahrnimmt
und einen Gehwegbau festlegt, dann muss dieser von einem Einmündungspunkt bis
zum nächsten Einmündungspunkt einheitlich gestaltet sein. Also ein Abschnitt
muss immer einheitlich sein.
Herr
Wilczek
Wenn
die Grundstücksüberfahrten einmal genehmigt worden sind, dann verlasse ich mich
als Bürger darauf, dass ich auch ein Anrecht darauf habe. Ich bin dann aber
nicht bereit, im Gegenzug Kosten zu tragen, wenn noch einmal Änderungen
erfolgen.
Herr
Brinkmann
Das
ist vollkommen richtig, deshalb weisen wir alle Bürger darauf hin, dass diese
Genehmigung vorläufig ist bis zu dem Zeitpunkt, wo die Gemeindevertretung einen
anderen Beschluss fasst. Dann entstehen für die Bürger wieder Kosten.
Herr
Dr. Klocksin zu Protokoll
regt
an, der Niederschrift die entsprechende
Gesetzgrundlage beizufügen.
An
der Diskussion beteiligen sich:
Herr
Grützmann, Frau von Törne, Herr Meyer, Frau Scheib, Herr Brinkmann, Herr
Grubert, Frau Neidel, Herr Lippoldt
Herr
Dr. Klocksin zu Protokoll
Ich
würde trotzdem noch einmal anregen, darüber nachzudenken, was hier mehrfach in
der Diskussion aufgerufen wurde. Es gibt einige Bereiche, die in den letzten
Jahren bereits erneuert worden sind, das gilt z. B. im Bereich der Feuerwehr
und der Feuerwehrüberfahrt. Ich sehe aktuell keinen Anlass diesen aufzunehmen
und neu zu verlegen. Das gilt für die gegenüberliegende Seite gleichermaßen.
Vielleicht
wäre es möglich mit einer qualitativ auch städtebaulich geeigneten Ausführung
zu schauen, in welchen Abschnitten man den Bestand sanieren kann, wo eine
Aufnahme erforderlich ist und wo tatsächlich neu verlegt werden muss.
Ich
persönlich würde es für klug und sinnvoll halten auf die lange Sicht gesehen,
hier ein Mosaikpflaster zu legen. Dieses würde ich gern in einer Kostenrechnung
sehen, in welchen Aufwendungen wir uns dann befinden.
Aus Sicht des Ausschusses
wäre das ein geeignetes Verfahren.