Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Brinkmann

Wir haben für Sie als Entscheidungshilfe den Gehweg komplett betrachtet, so wie er jetzt vorhanden ist. Wir haben ermittelt, welche Kosten bei welcher Befestigungsart unter Berücksichtigung des vorhandenen Materials auftreten könnten. Also einerseits das Granitkleinsteinpflaster, das Bernburger Pflasters und andererseits auch der Betonstein, der von vielen Bürgern eingebracht wurde. Die Verwaltung möchte von Ihnen wissen, in welcher Richtung weiter gearbeitet werden soll, für welche Befestigungsart Sie sich entscheiden würden und ob Abschnitte gebildet werden sollen.

 

Herr Wilczek

Auf der Seite 3 von 4 steht, dass der Gesetzgeber fordert, dass bei Umlage der Gehweg einheitlich gestaltet werden muss. Dafür hätte ich gern einmal die Grundlage, denn schließlich geht es hier auch um finanzielle Auswirkungen für die Anwohner.

 

Herr Brinkmann

Wir haben schon diverse Gerichtsurteile vorliegen, wo zu erkennen ist, dass die Richter Wert darauf legen, wenn die Gemeinde ihre hoheitliche Aufgabe wahrnimmt und einen Gehwegbau festlegt, dann muss dieser von einem Einmündungspunkt bis zum nächsten Einmündungspunkt einheitlich gestaltet sein. Also ein Abschnitt muss immer einheitlich sein.

 

Herr Wilczek

Wenn die Grundstücksüberfahrten einmal genehmigt worden sind, dann verlasse ich mich als Bürger darauf, dass ich auch ein Anrecht darauf habe. Ich bin dann aber nicht bereit, im Gegenzug Kosten zu tragen, wenn noch einmal Änderungen erfolgen.

 

Herr Brinkmann

Das ist vollkommen richtig, deshalb weisen wir alle Bürger darauf hin, dass diese Genehmigung vorläufig ist bis zu dem Zeitpunkt, wo die Gemeindevertretung einen anderen Beschluss fasst. Dann entstehen für die Bürger wieder Kosten.

 

Herr Dr. Klocksin zu Protokoll

regt an,  der Niederschrift die entsprechende Gesetzgrundlage beizufügen.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Grützmann, Frau von Törne, Herr Meyer, Frau Scheib, Herr Brinkmann, Herr Grubert, Frau Neidel, Herr Lippoldt

 

Herr Dr. Klocksin zu Protokoll

Ich würde trotzdem noch einmal anregen, darüber nachzudenken, was hier mehrfach in der Diskussion aufgerufen wurde. Es gibt einige Bereiche, die in den letzten Jahren bereits erneuert worden sind, das gilt z. B. im Bereich der Feuerwehr und der Feuerwehrüberfahrt. Ich sehe aktuell keinen Anlass diesen aufzunehmen und neu zu verlegen. Das gilt für die gegenüberliegende Seite gleichermaßen.

Vielleicht wäre es möglich mit einer qualitativ auch städtebaulich geeigneten Ausführung zu schauen, in welchen Abschnitten man den Bestand sanieren kann, wo eine Aufnahme erforderlich ist und wo tatsächlich neu verlegt werden muss.

Ich persönlich würde es für klug und sinnvoll halten auf die lange Sicht gesehen, hier ein Mosaikpflaster zu legen. Dieses würde ich gern in einer Kostenrechnung sehen, in welchen Aufwendungen wir uns dann befinden.

 

Aus Sicht des Ausschusses wäre das ein geeignetes Verfahren.