Frau Konrad informiert, dass die Öffnungszeiten in der Bibliothek seit 1. September 2011 wie folgt erweitert worden sind:

 

Montag                       12.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Dienstag                      12.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Donnerstag                 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag                         12.00 Uhr bis 18.00 Uhr

1. Samstag im Monat  10.00 Uhr bis 13.00 Uhr

 

Frau Konrad teilt die Zahlen der eingeschulten Kinder in Kleinmachnow zum Schuljahr 2011/2012 mit:

 

In der Eigenherd-Schule wurden 73 Kinder in 3 Klassen -, in der Steinweg-Schule 75 Kinder in 3 Klassen - und in der Grundschule Auf dem Seeberg  49 Kinder in 2 Klassen eingeschult.

 

An der evangelischen Grundschule und in der Waldorf-Schule wurden jeweils 19 Kinder aus Kleinmachnow - und an der BBIS 8 Kinder aus Kleinmachnow eingeschult. Von den insgesamt 243 Kleinmachnower Erstklässlern wurden somit 197 Kinder in öffentlichen – und 46 Kinder in Schulen in freier Trägerschaft eingeschult.

 

Die Maxim-Gorki-Gesamtschule hat in diesem Schuljahr 105 neue Schüler in 4 Klassen aufgenommen. Die 11. Klassen starten mit 71 Schülern in 3 Klassen.

 

Herr Nieter bittet darum, zur Vervollständigung auch die Zahl der Kleinmachnower Schüler zu ermitteln, die in weitere Schulen z. B. Berlin und Potsdam eingeschult worden sind.

 

Frau Weger teilt die Prognose der Einschulungen für das nächste Schuljahr 2012/2013 mit: Laut Einwohnermeldeamt gibt es 237 Pflichtkinder – die Schulbezirke werden sich voraussichtlich nicht ändern.

 

Herr Singer zu Protokoll:

Der KUSO-Ausschuss muss sich mit der Aufgabe zur Lösung der Überbelegung in den Horten befassen.

 

Frau Konrad informiert anhand der im Vorfeld ausgereichten Tischvorlage (Übersicht zum Einsatz der Honorarkräfte) über den Einsatz der Honorarkräfte für die Schuljahre 2009/2010 und 2010/2011. Die im Haushalt geplanten 30.000 € werden ausreichen. Es ist deutlich erkennbar, dass mit den Honorarkräften ein Teil des zur Vertretung angefallenen Unterrichtes abgefangen werden kann. Dabei stellt sie fest, dass dies jedoch keine kommunale - sondern eine Landesaufgabe ist.

 

An der Frage- und Diskussionsrunde beteiligen sich:

Herr Templin, Frau Heilmann, Frau Schwarzkopf, Herr Nieter

 

Frau Konrad erläutert die ergänzenden Informationen zur Tagesbetreuungs- und Schulbedarfsplanung der Gemeinde Kleinmachnow für den Zeitraum 2011 bis 2020  anhand der mit der Einladung versandten Unterlagen. Basis der Unterlagen sind zum einen das umfangreiche Zahlenmaterial von Herrn Templin und zum anderen die Antwort darauf von Herrn Schöne (Fa. Ernst Basler + Partner).

 

Frau Konrad teilt mit, dass die Verwaltung plant, die Zahlen im Frühjahr 2012 anhand der IST-Zahlen per Ende 2010 und Ende 2011 zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.

 

Parallel und unabhängig davon ist der Landkreis PM gerade dabei, die bisherige Schulentwicklungsplanung (bisheriger Stand 2007/2008 bis 2011/2012) zu aktualisieren.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Templin, Herr Nieter

 

Herr Nieter zu Protokoll:

Herr Nieter bittet darum, dass der KUSO-Ausschuss in das Abstimmungsverfahren mit dem Landkreis eingebunden und zeitnah informiert wird.

 

Die Tagesbetreuungs- und Schulbedarfsplanung der Gemeinde Kleinmachnow für den Zeitraum 2011 bis 2020 sollte nur im gegenseitigen Einvernehmen der Verwaltung, der GV und des KUSO-Ausschusses aufgestellt werden. Maßgebliche Strukturentscheidungen werden in der Folge davon abhängig sein.

 

Herr Nieter stellt Einvernehmen des Ausschusses darüber fest, dass dem gegenwärtigen Stand der Tagesbetreuungs- und Schulbedarfsplanung mit ihren Ergänzungen keinerlei Maßgeblichkeit zukommt, solange man sich in Kleinmachnow nicht auf Maßstäbe einigt, die für alle nachvollziehbar und somit verbindlich sind.

 

Frau Weger informiert, dass der Umnutzungsantrag (kulturelle Nutzung) für das Gebäude Zehlendorfer Damm 200 in Vorbereitung ist. Es wird davon ausgegangen, dass das Haus ab Frühjahr/Sommer 2012 im Erdgeschoss kulturell genutzt werden kann.

 

Frau Konrad berichtet zur gemeindlichen „Satzung über die Kostenbeteiligung an der Schülerspeisung“ aus dem Jahr 2006. Diese enthält eine Regelung zum Kostenerlass für die Schülerspeisung für Bezieher bestimmter Sozialleistungen. Leistungen wurden bisher in Anspruch genommen in einem Volumen von insgesamt ca. 3.000-4.000 Euro/Jahr.

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes wurde u. a. eine Übernahme von Mehraufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung für Empfänger von Sozialleistungen geregelt. Die Kosten trägt der Bund. Die Abwicklung erfolgt über den Landkreis.

Diese neuen Leistungen kollidieren mit den Leistungen der o. g. gemeindlichen Satzung. Im Zuge der Abstimmung mit dem Landkreis PM zur weiteren Verfahrensweise gab es folgende Information des Landkreises: “…der sozialhilferechtliche Nachranggrundsatz gebietet, dass Sozialhilfe nur dann zu erbringen ist, wenn der Antragsteller sich nicht selbst helfen kann und die erforderliche Leistung nicht von anderen, seien es Private, sei es der Staat, erhält (§ 2 SGB XII). Dieser Nachranggrundsatz wirkt sich auch aus, wenn Sozialhilfebezieher/Kinder von Sozialhilfebeziehern aufgrund kommunaler Satzungen von der Kostentragungspflicht für das Schulmittagessen befreit sind. Sie erhalten dann die sozialhilferechtlich erforderliche Leistung von einem Dritten. Der sozialhilferechtlich grundsätzlich anerkannte Bedarf an einem schulischen Mittagessen ist damit gedeckt, so dass kein Anspruch auf weitere Leistungen nach §§ 34, 34a SGB XII besteht. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang § 9 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen vom 24.03.2011. Nach dieser Vorschrift werden bei der Ermittlung der Mehraufwendungen für das Schulessen, auf deren Übernahme nach §§ 34, 34 a SGB XII ein Anspruch besteht, ersparte häusliche Aufwendungen gegengerechnet. D. h. faktisch müssen die Schüler für das Essen trotz der neuen Leistungen für Bildung und Teilhabe 1 € selbst zahlen.… Wenn nun also die Kommunen ihre entsprechenden Satzungen ändern wollen und die Kostenfreistellung komplett streichen, dann ist dies für die Schüler wegen des nun zu zahlenden Eigenanteils ungünstiger…“ (Auszug aus einer der Gemeinde übersandten internen Mitteilung des Landkreises PM (Rechtsamt an FD Soziales und Wohnen) vom 17. Juni 2011).

Durch die Gemeindeverwaltung wird daher vorgeschlagen, die bestehenden Regelungen der gemeindlichen Satzung beizubehalten, um für Bedürftige die regelmäßige gemeinschaftliche Mittagsverpflegung ohne Mehrausgaben zu erhalten.