Als Gast begrüßt Herr Warnick den Geschäftsführer der gewog, Herrn Fischer.

 

Herr Fischer berichtet über das erstmalige Erkennen der Umsatzsteuerproblematik, das aus einer Betriebsprüfung der gewog durch das Finanzamt im Jahre 2007 resultiert. Die gewog hat mit ihrem Steuerberater Widerspruch gegen den Steuerbescheid hinsichtlich der Höhe der Besteuerung eingelegt, da die gewog der Auffassung war und ist, dass nicht der erhöhte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 16% bzw. 19 % zur Anwendung kommen kann, sondern vielmehr der verminderte Steuersatz von 7 %. Für die Umsatzsteuervoranmeldungen für die Jahre 2001 bis einschließlich 2008 erfolgte der Umsatzsteuerbescheid des Finanzamtes mit 16 % bzw. 19 %. Diese Steuer wurde von den gewog an das Finanzamt erst einmal in voller Höhe entrichtet. Mit Urteil des Bundesfinanzhofes vom 19.11.2009 wurde endgültig entschieden, dass derartige Zuschüsse in Freibädern mit dem verminderten Steuersatz von 7 % zu belegen sind. Für die Jahre 2001 bis 2003 sowie für das Jahr 2008 hat die gewog korrigierte Bescheide erhalten. Sie erhielt vom Finanzamt die zu viel gezahlte Umsatzsteuer verzinst zurück, die folgerichtig an die Gemeinde überwiesen wurde. Für die Jahre 2009 und 2010 wurden die Umsatzsteuerbescheide vorläufig mit dem verminderten Steuersatz anerkannt. Für die Jahre 2004 bis 2007 stehen endgültigen Bescheide noch aus.  Es ist aber davon auszugehen, dass insbesondere in Hinblick auf die Besteuerung der Zuschüsse für das Freibad der verminderte Steuersatz auch für diese Jahre festgesetzt wird und somit Rückzahlungen vom Finanzamt erfolgen werden. Diese werden sich auf ca. 97.000 € zzgl. Zinsen für die Jahre 2004 bis 2007 belaufen.

 

Ø        Herr Baumgraß nimmt ab 19:10 Uhr an der Sitzung teil.

 

Herr Templin hinterfragt nochmals die Abrechnung der Betriebskosten und der zusätzlichen Umsatzsteuer. Herr Fischer erläutert, dass die separate Abrechnung des laufenden Betriebes und der zusätzlichen Umsatzsteuerforderung von der Gemeinde gefordert wurde.

 

Herr Burkardt merkt an, das im Zuge der bevorstehenden Neugründung die Steuer-, Beihilfeproblematik (?) eingehend geprüft werden sollte.