Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 3, Nein: /, Enthaltungen: 4, Befangen: /

Beschlussvorschlag:

 

Der Abführung des Erbbauzinses an den Entschädigungsfonds aus dem sachenrechtlichen Erbbaurechtsvertrag zum Grundstück Machnower Busch 2 als kapitalisiertem Einmalbetrag wird zugestimmt.

 

Die zusätzlichen Finanzmittel in Höhe von 37.863,86 € werden überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt aus der Mehreinnahme aus Grundstücksverkäufen.


Frau Lorenz erläutert inhaltlich die Drucksache.

 

Ø        Frau Dr. Kimpfel nimmt ab 18:45 Uhr an der Sitzung teil.

 

Herr Burkardt hinterfragt, warum der Bescheid auf eine einmalige Zahlung ergangen ist. Der Erbbauzins ist eine fortlaufende Leistung, die man auch fortlaufend als Zahlung abführen kann. Er kenne keine gesetzliche Regelung, welche das Bundesamt für offene Vermögensfragen berechtigt, eine einmalige Zahlung festzusetzen. Herr Burkardt bittet um eine Bewertung der Verwaltung, welche die Berechnung des einmaligen Zahlbetrages unter Berücksichtigung des angewandten Zinsfußes beinhaltet.

 

Die Verwaltung wird die Berechnung, welche dem Bescheid zu Grunde liegt, bis zum Hauptausschuss vorlegen.

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 115/11 zur Abstimmung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 115/11 erfolgt mit 3 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen.