Beschluss: einstimmig abgelehnt ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 6, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Herr Ernsting

Wir sprechen jetzt über das B-Plan-Verfahren KLM-BP-019-8 mit dem der B-Plan „Ortskern Kleinmachnow“ geändert wird, für die Schaffung von Baurecht für das Projekt „Barrierefreies Wohnen“, was von der gewog mbH beabsichtigt ist. Es handelt sich um ein Gebiet zwischen Goethestraße und der künftigen Heinrich-Heine-Straße, das schon bisher mit dem B-Plan überplant war und als Baugebiet WA 29 und WA 30 schon über Baurecht verfügte. Die Gemeindevertretung hat im September und ergänzend im Dezember 2010 beschlossen, den B-Plan so zu ändern, dass das ursprünglich vorgesehene sehr lange Baufenster in diesem Bereich verkürzt wird, um im Blockinnenbereich eine große Grünfläche auf Dauer zu erhalten und stattdessen das Gebäude, was geplant ist und aus einem Interessensverfahren der gewog hervorging, beidseits der Schillerstraße zu konzentrieren. Im Ergebnis bleibt es aber dabei, dass im südlichen Bereich ein Baugebiet festgesetzt bleibt, was auch schon festgesetzt war und eine Baugrenze umschreibt innerhalb welcher Flächen der Hochbau zukünftig möglich sein wird.

Die Anregungen, die im Rahmen der B-Plan-Auslegung eingegangen sind, liegen Ihnen vor. Das sind im Wesentlichen Anregungen von Mietern aus der Goethestraße, die dort Mietergärten besitzen.

Wir haben Ihnen hier einen Abwägungsvorschlag unterbreitet mit der DS-Nr. 168/11 in der neben den Behörden auch Abwägungsvorschläge gemacht werden zum Umgang mit den Mietergärten und der rechtlichen Situation, die sich dahinter verbirgt. Nachdem die Eheleute Blana sich an verschiedene Gemeindevertreter gewandt haben, haben wir die gewog noch einmal gebeten, sich auch schriftlich zu der Thematik dieser Mietergärten zu äußern. Diese Informationen sind den Mitgliedern des Bauausschusses ergänzend zugegangen, damit Sie auch Aspekte der rechtlichen Bewertung sehen.

Aus Sicht der Verwaltung jedenfalls ist planungsrechtlich möglich, diesen Bebauungsplan rechtlich zu beschließen, um eben für die zahlreichen schon vorliegenden Anfragen nach barrierefreien Wohnungen hier ein Projekt realisieren zu können.

 

Herr Dr. Klocksin

Ich erinnere mich, dass seitens anwesender Gemeindevertreter nachgefragt wurde, wie es sich mit diesen Gärten verhalte. Damals wurde gesagt, dass diese Gärten verwildert seien, nicht bewirtschaftet würden und ähnliches.

Mit dem Anschreiben der Familie Blana scheint der Hinweis zu ergehen, dass zumindest ein Teil dieser Gärten doch in Nutzung ist.

  1. Ist das so, oder ist der Verwaltung dieses bewusst und bekannt gewesen?
  2. Ist Ihnen als Verwaltung, als die gewog diese Vorstellung übermittelt hat, mitgeteilt worden, dass für die Errichtung des Bauvorhabens die Mietergärten zumindest in Teilen zwingend entfallen müssen, weil es gar keine andere Möglichkeit zur Bebauung gibt?
  3. Hätte es denn nicht eine Kündigung des Mietverhältnisses über die Mietergärten geben müssen, bevor überhaupt eine anderweitige Überplanung dieser erfolgt?

 

Herr Ernsting

Es ist völlig richtig, es gibt in diesem Bereich Mietergärten und Brachflächen. Es gab schon vor längerer Zeit im Rahmen einer ersten Kündigungswelle durch den Eigentümer gewog die Aufgabe von sehr weit östlich gelegenen Gärten in Richtung Heinrich-Heine-Straße. Ein weiterer Teil der Gärten ist nach wie vor in Nutzung, aber es ist so, dass die gewog der Gesamteigentümer der Fläche ist und anstrebt, im Rahmen einer Umstrukturierung dieses Gebietes unter Nutzung dieser privaten Parkanlage, die dort jetzt festgelegt werden soll, eben das künftige Baufeld so weit es erforderlich ist, freizumachen.

Der B-Plan schafft zunächst einmal das Baurecht, inwieweit das der Eigentümer ausnutzt und ausnutzen kann aufgrund von vertraglichen Regelungen, beispielsweise mit seinen Mietern, ist eine Frage des Binnenverhältnisses zwischen Vermieter und Mieter.

 

Frau Blana erhält das Rederecht

Frau Blana erläutert die Situation auch im Namen ihrer ebenfalls betroffenen Mitmieter und nimmt Stellung zum geplanten Bauvorhaben und bittet darum, dass man sich die angelegten Mietergärten ansieht, um selbst einzuschätzen, dass diese Flächen unbedingt erhaltenswert sind, wie auch andere Grünflächen in Kleinmachnow.

Auf keinen Fall soll der barrierefreie Bau verhindert werden, aber eine geringfügige Verschiebung des Baukörpers würde schon allen Seiten gerecht werden.

 

Herr Lippoldt zu Protokoll

Ich kann die Vermutung von Frau Blana für uns hier nur bestätigen. Dieses Faktum ist in diesem Kreis und in der Gemeindevertretung nicht kommuniziert worden. Wir sind davon ausgegangen durch die Vorträge der Verwaltung, dass es hier um verwuchertes nicht mehr genutztes Land geht und wenn ich das jetzt höre, was hier geschieht, dann müssen wir eine besondere Frage noch diskutieren. Hier wird das städtebauliche Konzept der August-Bebel-Siedlung/Boschsiedlung im Grunde ruiniert. Das was die Stadtplanung seinerzeit entworfen hat, mit viel Gefühl und Weitblick war, dass zu jeder Wohnung ein Garten gehört. Wir haben diese Fläche mehrmals begangen, auch mit Sachverständigen Führungen gemacht, weil das wirklich ein städtebauliches Musterbeispiel ist, wie es heute in Kleinmachnow an anderen Stellen leider nicht mehr vorkommt und schon von da her ist dieser denkmalgeschützte Bereich einschließlich der Gärten zu sichern, zu bewahren und auf Dauer zu erhalten. Es kann nicht sein, dass man um den Verzicht auf eine Verschiebung des Bauprojekts für das ja ein großer Teil, wenn nicht alle, in der Gemeindevertretung sich entschieden haben, hier dieses städtebauliche Konzept zerstört. Ich rate dringend dazu, dieses Anliegen der Anwohner zu unterstützen. Es ist ein Anliegen, das diese Gemeinde sich zu Eigen machen muss. Wir können nicht mit einem Handstreich hier ein denkmalgeschütztes städtebauliches Konzept vernichten.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Frau Sahlmann, Frau Scheib, Frau Eiternick, Herr Grützmann, Frau von Törne, Herr Ernsting

 

Herr Dr. Klocksin -  Verfahrensvorschlag

Ich schlage vor, dass wir im weiteren Verfahren bis zum nächsten Hauptausschuss am 28.11.2011 eine Mitteilung bekommen, über die Möglichkeiten, die die Verwaltung sieht und zwar über ihre Stellungnahme hinaus, das Gebäude zu verschieben. Wir haben hier ein Versäumnis und dieses muss geheilt werden. Allerdings heißt es im Ergebnis, dass die hier vorliegende Abwägung keine Zustimmung seitens des Bauausschusses erfahren kann.


Abstimmungsergebnis zur DS-Nr. 168/11:

0 Zustimmungen / 6 Ablehnungen / 1 Enthaltung – einstimmig abgelehnt