Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Frau Eiternick erklärt sich nach § 22 BbgKVerf für befangen und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Herr Dr. Klocksin

Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich in der Tat ausschließlich um die Frage der Höhenbemessung handelt? Für wie viele noch ausstehende Bauvorhaben würde dieses dann gelten?

 

Herr Ernsting

Es bezieht sich schon jetzt auf Seite 25 von 27 auf die dort dargestellten Grundstücke im Bereich der künftigen Straße Am Bienenhaus. In dem Bereich hatte sich herausgestellt, dass die Festsetzung wie sie im Bebauungsplan ist nicht praktikabel ist, weil das Gelände tatsächlich von der Förster-Funke-Allee  zur Kita Freundschaft ansteigt und insofern gerade die nördlichen Parzellen der Straße Am Bienenhaus sämtlich nur nach den Nutzungsmaßen bebaubar waren, wenn diese B-Plan-Änderung erfolgt. Einen Aufstellungsbeschluss gibt es bereits. Das ist auch wichtig, weil die Bauaufsicht auf der Basis des Aufstellungsbeschlusses bereits Baugenehmigungen erteilt hat, im Vertrauen darauf, dass die Gemeinde Kleinmachnow, wie im Aufstellungsbeschluss dargelegt, die Anpassung der Höhenbezüge im weiteren Planverfahren aufrecht erhält.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Wilczek, Frau Sahlmann, Herr Ernsting, Herr Meyer


Abstimmungsergebnis: 5 Zustimmungen / 1 Ablehnung/ 0 Enthaltungen – mit Stimmenmehrheit zugestimmt