Sitzung: 14.11.2011 Bauausschuss
Frau
Neidel
Für
die Straße Meiereifeld ist der Antrag auf Einbeziehung in die Tampo-30-Zone an
die Untere Verkehrsbehörde des Landkreises gestellt worden. Ein Ergebnis liegt
noch nicht vor. Unabhängig davon gilt es, so wie im Ausschuss empfohlen, weiter
an Maßnahmen zu arbeiten, wie Materialwechsel, Gehwegbefestigung,
Schutzstreifen – Fußgängerüberweg Am Fuchsbau. Ein Tempo 30 abschnittsweise
muss so lange zurückstehen, bis wir die Entscheidung zu Tempo-30 Einbeziehung
haben. Das Büro Spath und Nagel wird ab Dezember an diesen Planungskonzepten
weiterarbeiten. Die Kosten, die aufgerufen wurden, sind aus dem Haushalt 20
11möglich. Die Bestellung wird ausgelöst. Wir gehen davon aus, dass wir Ihnen
in den ersten Sitzungen im nächsten Jahr weitere Planungen vorstellen können.
Herr
Dr. Klocksin
Gibt
es überhaupt eine Antragstellung zu dem Fußgängerüberweg im Bereich Fuchsbau?
Frau
Neidel
Eine
Antragstellung an die Untere Verkehrsbehörde
auf Errichtung eines Fußgängerüberweges im Bereich Fuchsbau ist mit
Datum 30.03.2006 erfolgt. Die Versagung durch die Untere Verkehrsbehörde
erfolgte mit Datum 07.06.2006.
Eine
Zählung hat auf jeden Fall stattgefunden. Das Aufkommen in der Spitzenstunde,
so wie es die Verkehrsbehörde gerne sehen möchte, kam an dieser Querungsstelle
nicht zu Stande.
Herr
Dr. Klocksin zu Protokoll
Das
ist richtig, wobei das völlig unerheblich für eine Antragstellung ist, denn wir
haben an anderer Stelle auch feststellen können, es gibt deshalb wenig
Querungen, weil das Verkehrsaufkommen so stark ist. Da gibt es einen Kausalzusammenhang,
d.h., Sie würden, das was wir hier beschlossen haben geeignet umsetzen, indem
Sie gegenüber der Unteren Verkehrsbehörde einen Antrag stellen an geeigneter
Stelle, nämlich genau in der Kurve, die hochgradig gefährlich ist, dort einen
FGÜ anzulegen.
Hierzu
hätte ich gern eine Berichterstattung zu nächsten Sitzung im Januar 2012.