Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: /, Enthaltungen: 1

 

Die Gemeinde Kleinmachnow nimmt das Angebot der Eigentümerin über den Verkauf der im Grundbuch von Kleinmachnow Blatt 679 lfd. Nr. 1, 6, 8, 9, 10 eingetragenen Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 30.444 m²  zu einem Kaufpreis von 35.000,00 € an.

 

 

Der Bürgermeister wird mit der Abwicklung des Grundstückskaufvertrages beauftragt.

 

Alle damit verbundenen Kosten trägt die Gemeinde Kleinmachnow.

 

 

 

 

 

 


Frau Grohs erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

Sie berichtet, dass es sich bei dem Angebot um einen Grundstückswert handelt, der nicht in der Entscheidung der laufenden Verwaltung liegt. Dementsprechend hat die Verwaltung in der Begründung der Drucksache auch deutlich gemacht, dass sie den Kaufpreis für überteuert hält. Die Entscheidungshoheit liegt aber beim Hauptausschuss.

Herr Tauscher hinterfragt, ob die Verwaltung etwa nicht möchte, dass der Drucksache zugestimmt wird, oder gibt es vielleicht noch andere Gründe, die hätten formuliert werden können? Nützt es der Gemeinde, wenn wir kaufen?

Herr Grubert führt aus, dass die Kommune die Straßen juristisch gesehen nicht im Eigentum brauchen würde. Die Gemeinde ist Straßenbaulastträger. Bei der Betrachtung der Waldflächen, welche darum liegen, kennt die Gemeindevertretung die Auffassung des Bürgermeisters. Nach Möglichkeit sollten solche Waldflächen in das Eigentum der Gemeinde übergehen.

Herr Kuntzsch fragt nochmals nach der juristischen Notwendigkeit.

Herr Grubert führt dazu nochmals aus, dass keine juristische Notwendigkeit zum Kauf besteht.

Herr Dr. Mueller hält es für sinnvoll, dass die Gemeinde Eigentümerin wird.

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 178/11 zur Abstimmung.

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 178/11 erfolgt mit 6 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.