Sitzung: 14.11.2011 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 109/11/1
Frau
Neidel
Hier
war noch zu prüfen, ob ein behindertengerechter Zugang zum Obergeschoss
erforderlich ist. Nach Rücksprache mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde wird die
Baugenehmigung erteilt werden können ohne, dass eine gesonderte barrierefreie
Zugangsmöglichkeit zu schaffen ist.
Die
Bauaufsicht betrachtet immer nur das, was abschnittsweise beantragt wird.
Anders als beim Brandschutz, da werden größere Abschnitte betrachtet. Insofern
könnten aus dem Brandschutz möglicherweise im geringen Umfang noch Maßnahmen
erforderlich werden. Das könnte z. B. sein, Auswechselung des Fensterglases im
unteren Flur. Ist aber so unwesentlich, dass wir diese Maßnahmen im
Kostenrahmen mit durchführen können.
Abstimmungsergebnis: 7
Zustimmungen – einstimmig zugestimmt