Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Frau Neidel

Hier war noch zu prüfen, ob ein behindertengerechter Zugang zum Obergeschoss erforderlich ist. Nach Rücksprache mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde wird die Baugenehmigung erteilt werden können ohne, dass eine gesonderte barrierefreie Zugangsmöglichkeit zu schaffen ist.

Die Bauaufsicht betrachtet immer nur das, was abschnittsweise beantragt wird. Anders als beim Brandschutz, da werden größere Abschnitte betrachtet. Insofern könnten aus dem Brandschutz möglicherweise im geringen Umfang noch Maßnahmen erforderlich werden. Das könnte z. B. sein, Auswechselung des Fensterglases im unteren Flur. Ist aber so unwesentlich, dass wir diese Maßnahmen im Kostenrahmen mit durchführen können.


Abstimmungsergebnis: 7 Zustimmungen – einstimmig zugestimmt