Sitzung: 21.11.2011 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 177/11
Die Gemeindevertretung beschließt, nachfolgende
Grundstücke zum Verkauf anzubieten. Ziel ist:
1. die Grundstücke Grasweg
18 und Sperberfeld 12,
2. die Grundstücke
Förster-Funke-Allee 109 und 111,
3. die Grundstücke hinter
Zehlendorfer Damm 109, hinter Zehlendorfer Damm 113a und hinter Zehlendorfer
Damm 115
zu veräußern.
Der Bürgermeister wird mit der Abwicklung der
jeweiligen Grundstückskaufverträge beauftragt.
Alle Kosten des Verfahrens einschließlich der Steuern
tragen die jeweiligen Erwerber.
Anlagen
1-3
Liegenschaftsauszüge
Ø Erläuterungen zur
Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.
Änderungsantrag von Herrn
Burkardt – Der Punkt 2 ist aus der DS-Nr. 177/11 herauszulösen und als
einzelner Beschluss im I. Quartal 2012 vorzulegen.
An der Aussprache zur
DS-Nr. 177/11 beteiligen sich:
Bürgermeister
Herr Grubert
Herr
Burkardt
Herr
Lippoldt zu Protokoll
In dieser Wohnsiedlung wohnen Familien mit
Kindern und Sie schreiben in der Vorlage Förster-Funke-Allee 109/111:“ Die
Grundstücke sind bebaubar mit dreigeschossigen Wohngebäuden“. Ich bitte jetzt
um eine klare Aussage zu Protokoll, was der Bebauungsplan dort heute zulässt.
Wenn es so ist, dass dort nur Wohngebäude errichtet werden sollen, nach meiner
Kenntnis zweigeschossige, dann sind alle, die dort hingezogen sind und
demnächst mit Gewerbebetrieb konfrontiert werden, hinters Licht geführt worden.
Da kann ich nur sagen, Schönefeld ist überall, auch in Kleinmachnow. Das kann
nicht sein. Was planen Sie dort für die Zukunft?
Frau
Neidel, FBL Bauen/Wohnen, zu Protokoll
Dort handelt es sich um den Bebauungsplan
KLM-BP-019. Die Fläche, von der hier die Rede ist, ist festgesetzt als WA 02,
allgemeines Wohngebiet. Zulässig ist eine Grundfläche von 0,4 GRZ,
Geschossfläche GFZ 1,2. Maximale zulässige Höhe und Anzahl der Vollgeschosse
ist 3. Die Traufhöhe ist mit 11,0m festgesetzt. Die Bauweise ist offen, nur
Einzel-, Doppel- und Hausgruppen. Für die Bauweise gibt es noch eine
Beschränkung; maximal 2 Wohnungen pro Wohngebäude. Wenn es sich um eine
Hausgruppe handeln würde, wären 2 Wohnungen pro Hausgruppensegment zulässig.
Zulässig im allgemeinen Wohngebiet sind aber auch Versorgungsanlagen,
allerdings keine großflächigen.
An der weiteren Aussprache
zur DS-Nr. 177/11 beteiligen sich:
Herr
Musiol
Herr
Singer
Frau
Sahlmann
Ø Punkt 2 der DS-Nr. 177/11 wird durch den Bürgermeister
zurückgezogen. Es werden nur die Punkte 1 und 3 des Beschlusses abgestimmt.
An der weiteren Aussprache
zur spezifizierten DS-Nr. 177/11 beteiligen sich:
Herr
Templin
Herr
Grützmann
Herr
Dr. Klocksin
Frau
Dr. Kimpfel
Abstimmung zur spezifizierten
DS-Nr. 177/11:
Die
DS-Nr. 177/11 wird mehrheitlich abgelehnt.